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G 15 – Chrom Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist zu veranlassen bei Tätigkeiten mit Chrom-VI-Verbindungen an Arbeitsplätzen oder direkter Hautkontakt zu hautresorptiven Chrom-VI-Verbindungen besteht – Pflichtuntersuchungen. Für Chrom-VI-Verbindungen gibt es derzeit keine Arbeitsplatzgrenzwerte ( AGW). Chrom-VI-Verbindungen sind als Krebs erzeugend eingestuft. Arbeitsmedizinische untersuchung g25 und g41. Untersuchungsumfang Laborwerte (Blut, Urin) Blutdruck Lungenfunktionstest Bei Bedarf Röntgenaufnahme der Lunge Ärztliche Untersuchung Dauer: 30 Minuten + Röntgen Nachuntersuchung: In der Regel alle 6 – 12 Monate Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge G 15 BGI /GUV-I 504-15 – Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 15 "Chrom-VI-Verbindungen". Übersicht der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen – G-Ziffern oder vereinbaren Sie einen Untersuchungstermin im arbeitsmedizinischen Zentrum in Karlsruhe oder Heidelberg.
(PDF) Untersuchungsinhalte arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen (PDF) Belastungen des Muskel- und Skelettsystems (BGMS) (PDF) Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Vibrationsbelastungen – ArbMedVV, TRLV Vibrationen, Grundsatz G 46 (PDF) Gefährdungsbeurteilung nach Leitmerkmalmethode (BAUA) Untersuchungsauftrag und Kostenübernahmeerklärung (PDF)