Verjährung Der Steuererklärung - Wissenswertes Zu Abgabefristen

July 2, 2024, 7:24 am

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage, die Steuererklärungen aus meiner Zeit als Freiberufler sowie aus meiner derzeitigen Angestelltentätigkeit betreffen. Diese "Jugendsünde" lässt mir keine Ruhe, und ich hätte gern Ihre Einschätzung hierzu. Seit Juni 2007 stehe ich in einem festen Angestelltenverhältnis - davor war ich über einen Zeitraum von 5 Jahren freiberuflich tätig. In der Zeit vor 2005 habe ich Steuerklärungen abgegeben und die entsprechen Steuern (Einkommensteuer + Umsatzsteuer) abgeführt. Die Steuererklärungen 2005 und 2006 habe ich nicht abgegeben. Für diese Jahre ist jeweils eine Steuerschätzung erfolgt, die entsprechenden Steuern habe ich bezahlt. Allerdings war mein Gewinn in diesen zwei Jahre weitaus höher als in den Jahren zuvor, so dass ich auf einen deutlich geringene Betrag geschätzt wurde als der, den ich hätte entrichten müssen (insgesamt ca. 15. 000 EUR weniger). Auch im Jahr 2007 habe ich keine Steuererklärung abgegeben. Ich wurde erneut geschätzt, diesmal jedoch mit einem Guthaben, aufgrund der Tatsache, dass ich aufgrund meines Angestelltenverhältnisses Einkommensteuern abgeführt hatte.

  1. Erbschaftsteuererklärung wird nicht abgegeben - Rechtsfolgen?
  2. Was passiert, wenn die Steuererklärung nicht abgegeben wurde?

Erbschaftsteuererklärung Wird Nicht Abgegeben - Rechtsfolgen?

Vorsatz muss vorliegen Eine Strafbarkeitsvoraussetzung, die oft fehlt, ist Vorsatz. Hat der Steuerpflichtige vorsätzlich steuerpflichtige Einkünfte verschwiegen? Hieran kann es fehlen, wenn man steuerlich beraten war, zum Beispiel ein Steuerberater die Steuererklärung abgab, die nun Gegenstand einer Steuerhinterziehung sein soll. Strafrechtliche Verjährung prüfen Ein weiteres Hindernis der Strafverfolgung ist die strafrechtliche Verjährung, auch Verfolgungsverjährung genannt. Diese beträgt häufig nur fünf Jahre, in besonders schweren Fällen (siehe § 370 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 bis 6 Abgabenordnung) allerdings mittlerweile 15 Jahre. Grundsätzlich beginnt die strafrechtliche Verjährungsfrist mit Bekanntgabe des Steuerbescheids, in dem die Steuern infolge der verschwiegenen Einnahmen zu gering festgesetzt wurden. Gab der Tatverdächtige keine Steuererklärung ab, fängt die Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres an, in dem die Steuererklärung hätte abgegeben werden müssen. Steuerliche Festsetzungsfrist Von der strafrechtlichen Verjährungsfrist ist die steuerliche Festsetzungsfrist zu unterscheiden.

Was Passiert, Wenn Die Steuererklärung Nicht Abgegeben Wurde?

Der Anlauf der Frist ist allerdings dann nicht gehemmt, wenn keine Steuererklärung einzureichen ist. So lag der Fall hier. Denn bis zum Ende der allgemeinen Festsetzungsfrist mit Ablauf des Jahres 2002 bestand mangels eines Veranlagungstatbestands (aus § 46 Abs. 2 EStG) keine Steuererklärungsfrist. Die nach Ablauf der Festsetzungsfrist - erst 2005 - eingereichte Steuererklärung konnte nicht mehr nachträglich eine rückwirkende Hemmung des Beginns der Festsetzungsfrist bewirken. Denn der Antrag auf einen Haushaltsfreibetrag führte zwar zu einer Pflichtveranlagung, so dass eine Steuererklärung einzureichen und damit grundsätzlich eine Anlaufhemmung eröffnet war. Denn zu diesem Zeitpunkt (2005) war der Einkommensteueranspruch aufgrund Verjährung (2002) bereits erloschen. Durch die Stellung eines Antrags kann die durch Verjährung eingetretene Beendigung des Steuerschuldverhältnisses nicht rückwirkend aufgehoben werden. Hinweis Der BFH zieht die Parallele zu dem Fall, dass dem Steuerpflichtigen die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung erst nach dem Ablauf der Festsetzungsfrist zugeht.

Was ist eine Festsetzungsverjährung? Eine Festsetzungsverjährung findet in folgenden Fällen Anwendung: Festsetzung der Besteuerungsgrundlage Festsetzung der Steuermessbeträge Festsetzung bei steuerlichen Nebenleistungen Fand eine Festsetzungsverjährung statt, ist es im darauffolgenden Kalenderjahr nicht möglich, eine Steuererklärung abzugeben. Des Weiteren werden keine Steuerbescheide mehr erlassen oder geändert. Hinzu kommt, dass die Finanzbehörde keine für dich nachteiligen Änderungen mehr vornehmen darf. In diesem Zusammenhang kann aber auch nicht von Steuervorteilen profitiert werden. Im Gegensatz zur fünfjährigen Zahlungsverjährung beträgt die Festsetzungsverjährung vier Jahre. Hinweis: Liegt eine leichtfertige Steuerverkürzung vor, beträgt die Festsetzungsverjährung fünf Jahre, bei Steuerhinterziehung beträgt die Festsetzungsverjährung sogar zehn Jahre. Die Verjährung setzt in der Regel bereits nach Ablauf des Kalenderjahrs ein, in dem auch die Steuererklärung eingereicht wurde. Es spielt dabei übrigens keine Rolle, ob die Steuererklärung freiwillig oder verpflichtend abgegeben wurde.

[email protected]