Hausbesichtigung, Keller Gestützt, Einsturzgefahr?

June 29, 2024, 4:43 am

Um mit Arbeitsgerät und Personen heranzukommen, muss der Schacht etwa einen Meter Breite besitzen. Lebensnotwendig zu beachten ist die statische Situation. Wenn dem Hausunterbau die seitliche Stabilität durch Erdreich genommen wird, kann die Last zum Absacken, Brechen und Einstürzen des Mauerwerks führen. Ein statisches Gutachten vor dem Ausschachten ist Gebäudeerhaltungs- und Lebensversicherung zugleich. Wenn das Haus beim Ausschachten einsturzgefährdet ist, muss es fachmännisch abgestützt werden. Beurteilung des Lastfalls Grundlage zur Entscheidung, ob ein Ausschachten erforderlich und unumgänglich ist, ist der sogenannte Lastfall durch einen Bausachverständigen. In der Analyse wird festgestellt, woher die Feuchtigkeit und das Wasser exakt stammen. Einsturzgefahr: Eingänge in die Keller werden saniert - Thalmässing | Nordbayern. Besonders Faktoren wie drückendes Wasser beispielsweise durch einen hohen Grundwasserspiegel führen häufig zwangsläufig zum Sanierungsbedarf von außen. Aufwand und Kosten Vor dem Ausschachten muss neben der Gebäudestabilität auch das Erdreich bewertet werden.

Einsturzgefahr: EingÄNge In Die Keller Werden Saniert - ThalmÄSsing | Nordbayern

Es sieht fast so aus, als wenn die Bodenabdichtung nicht dicht ist und Grundwasser oder Regenwasser von unten hoch drückt. Da Mauersteine porig sind und somit super eine wasserleitfahigkeit haben, könnte deshalb der Putz gerade unterhalb bröckeln. Grundwasser abzuhalten wäre aber nur aufwendig zu sanieren, Regenwasser müsste man aussen Mal nach der Abdichtung schauen und ob dort auch der Putz nass ist. Puh lasse es sein, hört sich alles nicht gut an. Und alles wird euch der Makler auch nicht sagen. Wahrscheinlich zieht ihr ein habt überall Schimmel und kommt auf den Kosten nickt raus. Dieses Thema wurde 5 mal gemerkt

Effekt wie Erdbeben! 02. 04. 2006 10. 901 2 Maurermeister, öbuv Sachverständiger Kempen / NRW Nein.. das Abschnittsweise kommt eigentlich aus der Unterfangung... Man kann bei einer Abdichtung natürlich NICHT wie oben beschrieben 1, 20 m aussschaten und 2, 50 stehenlassen und dann das selbe noch einmal! Auch hier gibt es sicherlich "Abschnitte" aber wie groß diese sein dürfen und können ist entsprechend dem Bestand festzulegen. Zur Abdichtungstiefe... Nicht tiefer als das Fundament graben (dann müßte unterfangen werden und das Abschnittsweise, eventuell vorhandene Gebäudeöffnungen aussteifen usw)... Die tiefe der Abdichtungsführung ist entsprechend der Lage einer vorhandenen (ist sie? ) Horizontalsperre, entsprechend der KMB Richtlinie oder der DIN 18195-9 zu wählen Sicherheitshinweis! Stichworte wie: Böschungswinkel und Grubenverbau beachten. Nicht das es wieder Arbeit für die Erdbeben-Suchhunde gibt. Grüsse Jonny Also erst mal danke für die vielen Hinweise auf meine Frage. Zu Robby: Es ist auf jedenfall eine Schicht Teerpappe soweit ich es beurteilen kann vorhanden.

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