Drei Zimmer Wohnung Erlangen, 8C Kstg Konzernklausel Beispiele

July 13, 2024, 12:35 pm

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  1. Drei zimmer wohnung erlangen
  2. Kapitalgesellschaften | Konzernklausel und Stille-Reserven-Klausel zur Vermeidung des Verlustuntergangs einsetzen
  3. Praxisfälle | Zweifelsfragen zur Anwendbarkeit der Konzernklausel des § 8c KStG
  4. Verlustabzug bei Körperschaften: Beschränkungen und Ausn ... / 3.1 Konzern-Klausel | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe

Drei Zimmer Wohnung Erlangen

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Die Alleingesellschafterin der beiden Gesellschaften (D) erfüllte die Voraussetzungen der Konzernklausel nach § 8c Abs. 1 S. 5 KStG, da sie sowohl an dem übertragenden Rechtsträger (A-GmbH) als auch an dem übernehmenden Rechtsträger (C-GmbH) jeweils zu 100% beteiligt war. Streitig war, ob der bestehende, vortragsfähige Gewerbeverlust durch die Abspaltung und den damit verbundenen Gesellschafterwechsel untergeht (so die Finanzverwaltung) oder der Gewerbeverlust durch den allgemeinen Verweis in § 10a Satz 10 GewStG auf § 8c KStG und damit auch auf die in § 8c Abs. 1 Satz 5 KStG geregelte Konzernklausel erhalten bleibt. Entscheidungsgründe des FG Düsseldorf vom 9. Juli 2018 (Az. Verlustabzug bei Körperschaften: Beschränkungen und Ausn ... / 3.1 Konzern-Klausel | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe. 2 K 2170/16 F) 1. Verlust der Unternehmeridentität Im dargelegten Fall – so die Richter – sei zwar die Unternehmensidentität zweifelsfrei aufgrund der unveränderten Fortführung des Geschäftsbetriebs gewährleistet, allerdings führt der Gesellschafterwechsel in Mitunternehmerschaften zu einem Verlust der Unternehmeridentität und damit zum Wegfall des auf den Mitunternehmer entfallenden vortragsfähigen Fehlbetrags.

Kapitalgesellschaften | Konzernklausel Und Stille-Reserven-Klausel Zur Vermeidung Des Verlustuntergangs Einsetzen

Hintergrund Werden innerhalb von fünf Jahren mittel- oder unmittelbar mehr als 25% der Anteile an einer Kapitalgesellschaft auf einen Erwerber übertragen, sind nach § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG die bis zu dieser Übertragung nicht genutzten körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Verluste anteilig bei der Kapitalgesellschaft steuerlich nicht mehr nutzbar (quotaler Verlustuntergang; siehe zu dessen Verfassungswidrigkeit den PSP-Beitrag vom 15. 05. 2017 /Donnergrollen aus Karlsruhe). Werden mehr als 50% der Anteile übertragen, gehen die körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Verluste der betroffenen Kapitalgesellschaft nach § 8c Abs. 1 Satz 2 KStG im Grundsatz komplett unter (vollständiger Verlustuntergang). Kapitalgesellschaften | Konzernklausel und Stille-Reserven-Klausel zur Vermeidung des Verlustuntergangs einsetzen. In Bezug auf § 8c KStG erkannte der Gesetzgeber bereits im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes 2009 die grundsätzliche Notwendigkeit einer Konzernbetrachtung, indem er klarstellte, dass alle Umstrukturierungen, die ausschließlich innerhalb eines Konzerns vorgenommen werden und in denen die Verschiebung von Verlusten auf Dritte ausgeschlossen ist, vom Verlustuntergang auszunehmen sind, und entsprechend die sogenannte Konzernklausel in § 8c Abs. 1 Satz 5 KStG einführte.

Praxisfälle | Zweifelsfragen Zur Anwendbarkeit Der Konzernklausel Des § 8C Kstg

Erweiterung der Konzern-Klausel Neufassung von § 8c Abs. 1 Satz 5 KStG Oftmals war dies für verflochtene Betriebe in der Praxis nach wie vor zu einschränkend. Der Gesetzgeber hat deshalb den Satz 5 neu gefasst. [2] Von der Konzern-Klausel sind nunmehr – rückwirkend für alle Beteiligungserwerbe nach dem 31. 2009 – auch Fallkonstellationen begünstigt, bei denen die Konzernspitze selbst Erwerber oder Veräußerer ist. Ferner kann nun auch eine Personenhandelsgesellschaft die Konzernspitze sein; allerdings muss die Beteiligung vollständig dem Gesamthandsvermögen der Personenhandelsgesellschaft zuzurechnen sein. Praxisfälle | Zweifelsfragen zur Anwendbarkeit der Konzernklausel des § 8c KStG. Mit dieser Neuregelung sind insbesondere folgende Umstrukturierungen möglich: Beteiligungserwerbe, bei denen eine Muttergesellschaft die Anteile von einer nachgeordneten Gesellschaft unmittelbar erwirbt, an der sie mittelbar oder unmittelbar zu 100% beteiligt ist. Bei dieser sog. Verkürzung der Beteiligungskette [3] ist nun eine Verkürzung auf 2 Stufen möglich; auch ist es für einen Verlustabzug unschädlich, wenn an der Muttergesellschaft mehrere Personen beteiligt sind.

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§ 8c Abs. 1 Satz 5 Nr. 3 KStG gilt nicht für eine zu glei­chen Tei­len an über­tra­gen­den und über­neh­men­den Recht­sträger be­tei­ligte Per­so­nen­gruppe. Der Ge­setz­ge­ber hat von der Pri­vi­le­gie­rung die­ser Fall­ge­stal­tung be­wusst ab­ge­se­hen. Ernst­li­che Zwei­fel an der Ver­fas­sungs­gemäßheit des § 8c Abs. 1 Satz 2 KStG können nicht aus­ge­schlos­sen wer­den. Der Sach­ver­halt: Die X-GmbH war im Streit­jahr 2010 Toch­ter­ge­sell­schaft (100%) der Y-GmbH, die Toch­ter (100%) der B-GmbH, der An­trag­stel­le­rin, war, die im Jahr 2017 auf ih­ren jet­zi­gen Na­men um­fir­mierte. Al­lei­nige Ge­sell­schaf­ter der An­trag­stel­le­rin sind die Ehe­leute D je zur Hälfte. Mit Wir­kung zum 3. 12. 2010 wur­den die An­teile an der X-GmbH und der Y-GmbH an die Z-GmbH veräußert, an der die Ehe­leute D eben­falls zur Hälfe be­tei­ligt wa­ren. Mit Ver­trag vom 16. Konzernklausel 8c kstg. 8. 2012 wurde die Z-GmbH auf die An­trag­stel­le­rin ver­schmol­zen. Mit Ver­trag vom 11. 2016 wurde die X-GmbH auf die An­trag­stel­le­rin ver­schmol­zen.

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