Tun Sie dies nicht oder treten für den Fall der Bewilligung die Leistung nicht an, drohen von dort aus leistungsrechtliche Konsequenzen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung Interessante Themen Altersvorsorge Für wen sich eine Photovoltaik-Anlage lohnt Solarstrom selbst erzeugen und ins Netz einspeisen, dafür gibt's 20 Jahre lang eine feste Vergütung – ein möglicher Baustein für die Altersvorsorge....
Hast du einen Bericht von dieser Tages-Klinik (oder dein behandelnder Arzt? ) mit diesen Aussagen, wenn nicht solltest du dich umgehend darum kümmern den zu bekommen. Die sollten ja nach 4 Monaten besser wissen wie es dir geht als AfA und die DRV... Habe mich dann beim Arbeitsamt heute gemeldet und gesagt, dass es mir wieder gut und ich ab sofort wieder vermittelt werden möchte um so schnell wie möglich Arbeit zu finden. (Habe meine fortschreitende Genesung auch schon vor 5 Wochen mitgeteilt. ) Und was genau hast du erwartet nach dieser Mitteilung, du gehst scheinbar davon aus, nun würden die dich mit Vermittlungs-Angeboten "überschütten" können weil du ja wieder gesund bist... Die wollen dich loswerden /abschieben in eine LTA bei der DRV, weil sie KEINE Arbeit für dich haben und auch KEINE finden werden... Du bist für die AfA ein einziges "Vermittlungs-Hemmnis" egal ob du dich gesund oder krank fühlst, es gibt KEINE Arbeit für Schwerbehinderte... Abbruch einer Reha - Sozialrecht - frag-einen-anwalt.de. die wird man ja (wegen dem Kündigungsschutz) nach der Probezeit nicht wieder los... Hast du dazu im Internet noch nie was gelesen, hast du dich schon eigenständig nach einem Arbeitsplatz umgeschaut, dich auf passende Stellen beworben???
Sehr geehrter Ratsuchender, Sie sollten darauf drängen, dass die begonnene Rehabilitationsmaßnahme fortgeführt wird. Notfalls müssen Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid einfordern um dagegen vorzugehen. Sollte sich Ihre gesundheitliche Sitution nun soweit gebessert haben, dass Sie wieder an der Maßnahme teilhaben können, ist Ihnen dieses auch zu gewähren. Sofern Sie ausführen, dass das Gutachten der Agentur für Arbeit zu dem Ergebnis kommt, dass Sie erwerbsfähig sind, wenn auch mit Einschränkungen, sollten Sie sich darauf berufen und auf Fortführung der Maßnahme drängen. Da Sie nach Ihrer Darstellung auch keine ALG II Leistungen erhalten werden, ist die Wiederaufnahme der Maßnahme das vorrangige Ziel. Sie können zwar auch Teilerwerbsminderungsrente beantragen. Dabei sollten Sie aber für die Zukunft folgendes bedenken. Reha abteilung agentur für arbeit erfahrungen in 2016. Eine Teilerbsminderungsrente kann Auswirkungen auf Ihre spätere Rente haben. Bis zum 60. Lebensjahr werden Ihnen für die spätere Rente sogenannte Zurechnungszeiten angerechnet.
Das gesamte Programm der Museen der Stadt Nürnberg zum Internationalen Museumstag gibt es online. Vor Ort gelten laut Stadt stets die aktuellen bayerischen Corona-Bestimmungen.