Is-Anhängerin Aus Lohne Wegen Mordes Vor Gericht | Ndr.De - Nachrichten - Niedersachsen - Studio Osnabrück: Roundup: Milliardenpoker Um Sommer-Billigtickets Für Busse Und Bahnen - Boerse.De

July 10, 2024, 3:27 pm
Liebe Freund*innen, liebe Unterstützer*innen, die vergangene Woche hielt gute Nachrichten für die Menschenrechte bereit: Gleich zwei Verfahren wegen schwerster Menschenrechtsverletzungen nahmen an deutschen Gerichtshöfen ihren Anfang. Am Freitag den 24. 04. 2020, fand am Oberlandesgericht Frankfurt am Main der Auftakt des Gerichtsprozesses gegen den irakischen Staatsbürger und IS-Anhänger Taha al-J. statt. Die Liste mit den Anklagepunkten ist lang: Tötung aus niederen Beweggründen, Kriegsverbrechen gegen Personen, Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft und – das macht dieses Verfahren so bemerkenswert: Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord. Den Anlass zur Anklage für diese Taten stellt die Versklavung, schwere Misshandlung und in letzter Konsequenz der Tod eines fünf Jahre alten jesidischen Mädchens dar, der Taha al-J. zur Last gelegt wird. Die Mutter des Mädchens tritt als Nebenklägerin im Verfahren auf. Sie wird vertreten durch die Menschenrechtsanwältin Amal Clooney und der Rechtsanwältin Natalie von Wistinghausen, die sich ebenfalls zum Prozess geäußert haben Einen Tag vorher wurde am Oberlandesgericht Koblenz das Verfahren gegen zwei ehemalige Funktionäre des Präsidenten Syriens Baschar al-Assad eröffnet.
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Im Sommer 2015 bestrafte der Ehemann der Angeklagten Rania, weil sie sich auf der Matratze eingenässt hatte, und fesselte sie bei 45 Grad Celsius im Hof an das Gitter des Außenfensters. Die Angeklagte und ihr Ehemann ließen Rania dort in der sengenden Sommersonne hängen und sie starb. Obwohl die Angeklagte erkannt hatte, dass sich Rania in einer lebensbedrohlichen Situation befand und, obwohl es ihr möglich und zumutbar war, unternahm sie nichts, um das Kind zu retten. Ende Juni 2018 beabsichtige die Angeklagte – die mittlerweile zurück in Deutschland war – die erneute Ausreise nach Syrien. Sie wurde von einer Vertrauensperson der Ermittlungsbehörden auf der versuchten Ausreise abgehört, als sie unter anderem über den Tod ihrer "Sabiya" – also ihrer Sklavin – sprach. Dies führte zu weiteren Ermittlungen und 2019 schließlich zum Strafprozess. Jennifer W. ist das erste IS-Mitglied, das weltweit wegen internationaler Straftaten gegen jesidische Opfer vor Gericht gestellt wurde. Mitarbeiter der jesidischen Nichtregierungsorganisation Yazda identifizierten die Mutter des Kindes, die sich dem Verfahren als Nebenklägerin anschloss und von den Rechtsanwälten Natalie von Wistinghausen, Amal Clooney und Wolfgang Bendler vertreten wurde.

Die Hauptzeugin und Nebenklägerin im Verfahren gegen Jennifer W. ist auch Nebenklägerin im Prozess gegen Taha A. -J., wo sie von Amal Clooney, Natalie von Wistinghausen und Jörg Oesterle vertreten wird. Das Verfahren gegen Taha A. läuft noch. Ein Urteil wird derzeit Ende November 2021 erwartet. Deutsche Gerichte haben zuvor auch die IS-Rückkehrerinnen Nurten J., Sarah O. und Omaima A. wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Jesiden verurteilt. Amal Clooney, Natalie von Wistinghausen und Sonka Mehner vertraten die Opfer, die sich den Verfahren als Nebenklägerinnen abgeschlossen hatten. Opfer schwerer Straftaten haben nach der deutschen Strafprozessordnung das Recht, sich neben der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung als Nebenkläger am Strafverfahren zu beteiligen. Die Opferzeugin wird im Rahmen eines Zeugenschutzprogramms betreut. Zu ihrer Sicherheit wird ihre Identität nicht preisgegeben. Nach dem deutschen Recht ist es grundsätzlich nicht zulässig, die vollständigen Namen der mutmaßlichen Täter zu veröffentlichen.

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Es ist ein wichtiger Meilenstein für unsere Mandantin, eine bemerkenswert tapfere Frau, die ihr Kind unter brutalen Bedingungen verloren hat. Es ist auch ein Sieg für alle, die an Gerechtigkeit glauben. Ich bin der deutschen Generalstaatsanwaltschaft dankbar, dass sie diesen Fall vor Gericht gebracht hat, und ich hoffe, dass wir weltweit konzertierte Anstrengungen unternehmen werden, um den IS vor Gericht zu bringen. " Natalie von Wistinghausen, die das Opfer bei der Gerichtsverhandlung in München vertrat, fügte hinzu: "Dieses Urteil trägt auch dazu bei, dass deutsche Staatsangehörige vor ihren eigenen Gerichten für Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden, die im Irak im Zuge des IS-Feldzuges gegen die Jesiden begangen wurden und an denen sie sich bereitwillig beteiligt haben. Niemand sollte sich der strafrechtlichen Verantwortung für solch schwere Verbrechen entziehen können, auch wenn sie im Ausland begangen wurden. " Natia Navrouzov, Legal Advocacy Director bei der weltweit tätigen jesidischen Nichtregierungsorganisation Yazda, die ebenfalls von Rechtsanwältin Clooney vertreten wird und in mehreren Strafverfahren in verschiedenen Gerichtsbarkeiten bei der Identifizierung von Opfern geholfen hat, sagte: "Diese Verurteilung wird den Überlebenden des IS viel bedeuten, vor allem denjenigen, die uns ihre Geschichte anvertraut haben, in der Hoffnung, dass sie eines Tages Gerechtigkeit erfahren werden.

Die Anwälte der Nebenklagen (l-r) Natalie von Wistinghausen, Wolfgang Bendler und Anna Bonini. (Archivbild) Bildrechte: pa/dpa/Peter Kneffel Jennifer W., der IS und die Jesiden Eigentlich stammt Jennifer W. aus Niedersachsen. Weil sie aber 2018 in Bayern auf der Durchreise verhaftet wurde, findet der Prozess in München statt. Die Deutsche soll sich bis September 2015 ein Jahr bei der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) aufgehalten haben. Gemeinsam mit ihrem damaligen Mann, so der Vorwurf, hat sie das fünfjährige jesidische Kind und dessen Mutter versklavt. Im Sommer 2015 hatte Jennifer W. der Anklage zufolge im irakischen Falludscha zugesehen, wie das kleine Mädchen ungeschützt in praller Sonne starb, nachdem ihr Ehemann es angebunden hatte. Laut Anklage war die Fünfjährige krank und hatte ins Bett gemacht. Draußen bei 45 Grad angebunden zu werden, sei die Strafe dafür gewesen. W. habe nichts unternommen, obwohl sie im Gegensatz zu den Sklaven keine Misshandlungen durch ihren Mann habe fürchten müssen.

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Auslieferungen nach Ruanda sind seitdem vom RStGH und dem EGMR für rechtmäßig erklärt worden. Als erster wurde Jean Uwikindi am 19. 04. 2012 an die ruandischen Justizbehörden ausgeliefert. Er befindet sich seitdem in Kigali/Ruanda in Untersuchungshaft. 2. Beschluss des BGH vom 14. 05. 2009, 3 BJs 10/08-2. 3. hierzu auch BGHSt 38, S. 276, 279 f. 4. Siehe auch Safferling und Kirsch 2012, S. 487. 5. Bender und Nack 1995, Rn. 383. 6. Brause 2007, S. 505; Schünemann 1998, S. 393 ff. ; Bender und Nack 1995, Rn 13: "Als Zeuge ist der Mensch eine Fehlkonstruktion. " 7. Krausbeck 2010, S. 24 m. w. N. 8. Der RStGH mit Sitz in Arusha (Tansania) wurde 1994 von den Vereinten Nationen als Reaktion auf die Massaker in Ruanda gegründet; siehe auch Resolution 955 (1994) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 8. November 1994 (UN Doc. S/RES/955). 9. RStGH Prosecutor v Munyakazi, ICTR-97-36-R11 bis, 28. Mai 2008, Decision on the Prosecutor's Request for Referral of Case to the Republic of Rwanda.

Wappen der Adelsfamilie von Wistinghausen Wistinghausen ist der Name eines deutsch-baltischen Adelsgeschlechts. Diese alte Ratsfamilie, die erstmals um 1640 beurkundet wurde und in Reval ansässig war, wurde aufgrund der Erhebung in den russischen Dienstadel 1845 und 1830 in die estländische Adelsmatrikel aufgenommen. Eheallianzen mit den 1568 von Kaiser Maximilian II. [1] in den römisch-deutschen Reichsadelsstand erhobenen pommerschen Buchau/Buchow, [2] denen schon 1382 das Gut Waschow bei Lassan gehörte, [3] die Patrizier zu Stralsund und späterhin auch Ratsherren zu Reval waren, im Jahre 1700 und schließlich 1764 mit der Erbtochter, gipfelten in der Übernahme des Buchow'schen Wappens, das mit dem eigenen Wappen verschmolzen wurde. [4] Geschichte [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Jost Wistinghausen (* 1589 in Lübeck; † 1647, beigesetzt in Reval) wird als der Stammvater des deutsch-baltischen Familienzweiges angeführt. Die Heimat der Adelsfamilie ist das Gut Westinghausen in Oerlinghausen in der Nähe von Detmold, das aus einem Freimeierhof entstanden war.

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EU-Prognose: Österreichs Wirtschaft wächst heuer um 3, 9% Brüssel/Wien - Der Ukraine-Krieg und die damit verbundenen hohen Energiepreise bremsen nach Einschätzung der EU-Kommission die heimische Wirtschaft. Die Brüsseler Behörde rechnet für 2022 mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 3, 9 Prozent, das sind um 0, 4 Prozentpunkte weniger als bisher angenommen. Jedoch nahm die EU-Kommission auch für 2021 ihre Zahlen zurück: Sie geht nun von einem Wirtschaftswachstum von 4, 5 Prozent aus, im Februar lag die Berechnung bei 4, 7 Prozent. Keine Beschränkungen mehr bei Einreise nach Österreich Wien - In Österreich sind alle wegen der Corona-Pandemie verhängten Einreisebeschränkungen aufgehoben worden. Aktien-Crash 2022: So bereitest du dich vor | The Motley Fool Deutschland. Seit Mitternacht ist bei der Einreise kein 3G-Nachweis mehr erforderlich. Urlauber, Reiserückkehrer und andere Besucher aus aller Welt können damit erstmals seit Beginn der Pandemie wieder auflagenfrei einreisen. Die neue vom Gesundheitsministerium erlassene Einreiseverordnung ist am Montag um 0 Uhr in Kraft getreten.

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