Wemog: Bauliche Veränderungen – Privilegierte Maßnahmen, ... / 8.2.1.1 Einfacher Mehrheitsbeschluss | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe / Rechtsanwälte Dr Schnetzer Roider & Collegen Bayreuth

July 5, 2024, 8:33 am

Mehrheitsbeschluss – Ein Mehrheitsbeschluss in einer Eigentümergemeinschaft wird nötig wenn über Beschlüsse und Anliegen innerhalb einer Wohnungseigentümerversammlung entschieden wird. Zu unterscheiden ist der Mehrheitsbeschluss von der einfachen Mehrheit. Bei einer Abstimmung bezüglich einfacher Dinge wie den Wirtschaftsplan oder Verwaltungsfragen reicht oft die einfach Mehrheit, heißt mindestens die Hälfte der Stimmen plus eins muss bei dem Beschluss zustimmen. Hierbei können auch Stimmen der Nicht-Anwesenden gewertet werden. Handelt es sich jedoch um Sonderangelegenheiten tritt der Mehrheitsbeschluss in Kraft, bei dem dann nur die Stimmen der Anwesenden in Betracht gezogen werden. WEG-Reform 2020: Wenn die Eigentümer die Kostenverteilung nachträglich ändern möchten – Die Eigentumswohnung. Sind Sie als Eigentümer also nicht ein Teilnehmer der Versammlung verschenken Sie ihr Stimmrecht bei der Abstimmung. Lesen Sie hier weitere Definitionen zum Thema Instandhaltungspflicht, Eigentümerversammlungsprotokoll und Beschlussfähigkeit (WEG). Mehrheitsbeschluss im Überblick Lesen Sie hier alles zum Thema Mehrheitsbeschluss zusammengefasst: Regelung zur Beschließung von Anliegen Unterschied zwischen einfache Mehrheit nur Anwesende Stimmen zählen tritt bei Sonderfällen in Kraft Immobilien Wiki 700+ Fachbegriffe für Immobilien Einsteiger!

Weg-Reform 2020: Wenn Die Eigentümer Die Kostenverteilung Nachträglich Ändern Möchten – Die Eigentumswohnung

Von den 50. 000 EUR tragen also Wohnungseigentümer 1 bis 5 jeweils 10. 000 EUR. Die Wohnungseigentümer 6 bis 10 müssen sich an den Kosten nicht beteiligen, sie dürfen allerdings die Schwimmhalle auch nicht nutzen. "Nachzügler": Spätere Gestattung der Nutzung (4) 1 Ein Wohnungseigentümer, der nicht berechtigt ist, Nutzungen zu ziehen, kann verlangen, dass ihm dies nach billigem Ermessen gegen angemessenen Ausgleich gestattet wird. 2 Für seine Beteiligung an den Nutzungen und Kosten gilt Absatz 3 entsprechend. "Nachzügler" möchte ein Jahr später auch schwimmen Nachdem die Schwimmhalle vor einem Jahr errichtet worden ist und die Wohnungseigentümer 1 bis 5 von den besonderen Vorteilen eines Hallenbads im Haus schwärmen, wächst bei Wohnungseigentümer 6 der Wunsch, die Schwimmhalle ebenfalls nutzen zu dürfen. Für diesen Fall regelt § 21 Abs. F., dass er verlangen kann, dass ihm die Nutzung der Schwimmhalle "nach billigem Ermessen gegen angemessenen Ausgleich gestattet wird". Dieses Verlangen ist nicht ohne Hürden: Wohnungseigentümer 6 hat nicht einfach einen durch entsprechende Vereinbarung mit den Wohnungseigentümern 1 bis 5 herbeizuführenden Anspruch auf Nutzung der Schwimmhalle.

Wohnungseigentümer, die sich ihrer Stimme enthalten oder gegen den Beschlussantrag gestimmt haben, sind von jeglicher Kostentragungspflicht befreit. Sie dürfen allerdings auch keine Nutzungen aus der beschlossenen Maßnahme ziehen. Die Kostenverteilung unter den kostentragungspflichtigen Wohnungseigentümern, also denjenigen, die für den Beschlussantrag gestimmt haben, richtet sich gemäß § 21 Abs. 3 WEG n. nach Miteigentumsanteilen. 5 von 10 errichten eine Schwimmhalle Die Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus 10 Wohnungseigentümern. In der beschlussfassenden Versammlung sind 9 Wohnungseigentümer anwesend bzw. vertreten. 5 von ihnen – Wohnungseigentümer 1 bis 5 – stimmen für die Baumaßnahme. Die Kosten werden sich auf 50. 000 EUR belaufen. Der Betrag in Höhe von 50. 000 EUR ist nach Miteigentumsanteilen unter den 5 zustimmenden Wohnungseigentümern zu verteilen. Lediglich zur einfachen Erläuterung sei unterstellt, dass alle 10 Eigentümer in gleicher Höhe Miteigentumsanteile repräsentieren.

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