Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat ihre Leitlinien zur Kennzeichnung und Verpackung auf Version 4. Leitlinien zur kennzeichnung und verpackung in 2020. 2 aktualisiert. Die Aktualisierung dient zur Umsetzung der Änderung des Rechtstextes aufgrund der Delegierten Verordnung 2020/1677 der Kommission und Delegierten Verordnung 2020/1676 der Kommission vom 31. August 2020 in Bezug auf nach Kundenwunsch formulierte Farben. Siehe Siehe auch ECHA: Aktualisierung der Leitlinien zu Anhang VIII der CLP-Verordnung
Die europäische Gemeinschaft hat neben REACH eine Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe und Mischungen eingeführt, die das global harmonisierte System der Vereinten Nationen zur Einstufung und Kennzeichnung einbezog. Bis 2006 beruhten die Vorschriften zur Chemikaliensicherheit in der europäischen Gemeinschaft weitgehend auf Richtlinien der Europäischen Kommission, die in den europäischen Mitgliedsländern recht unterschiedlich umgesetzt wurden. Mit zwei europäischen Verordnungen zur Chemikaliensicherheit führte die EU 2006 und 2008 ein direkt geltendes europäisches Chemikalienrecht in den Mitgliedsländern ein: 2006 die REACH -Verordnung 2008 die sogenannte CLP-Verordnung (engl. Classification, Labelling and Packaging). Leitlinien zur kennzeichnung und verpackung online. Weitere Verordnungen sind in Vorbereitung, zum Beispiel für Biozide. Regelungsbereiche der EU-Verordnung für Einstufung, Kennzeichnung und Verpackungen (CLP-VO) Die Europäische Union hatte beschlossen, das von den Vereinten Nationen fertig gestellte Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien GHS in die Vorschriften Europas zu übernehmen.
Die CLP-Verordnung schreibt allgemeine Anforderungen für die Kennzeichnung vor, um die sichere Verwendung von und Versorgung mit gefährlichen Stoffen und Gemischen zu gewährleisten. Bestimmte Ausnahmen gelten beispielsweise für Stoffe und Gemische in kleinen Verpackungen (normalerweise weniger als 125 ml) bzw. in Verpackungen, die anderweitig schwer zu kennzeichnen sind. Weitere Beispiele sind in Anhang I Abschnitt 1. 3 der CLP-Verordnung aufgelistet. Aufgrund dieser Ausnahmen muss der Lieferant die Gefahrenhinweise und/oder die Sicherheitshinweise oder Piktogramme, die normalerweise aufgrund der CLP-Verordnung erforderlich sind, nicht auf dem Kennzeichnungsetikett anbringen. Leitlinien zur kennzeichnung und verpackung 2. Die Verpackung eines chemischen Gefahrenstoffes ist so zu gestalten, zu konstruieren und zu verschließen, dass der Inhalt zu keinem Zeitpunkt entweichen kann. Die Verpackungsmaterialien müssen daher stark und fest sein und den Inhalt vor Beschädigung schützen. Austauschbare Verschlüsse müssen ein Wiederverschließen ermöglichen, ohne dass Inhalt entweichen kann.
In Deutschland wurde die nationale Auskunftsstelle (Helpdesk) für die REACH -Verordnung bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum REACH-CLP-Helpdesk erweitert. Anfragen zur CLP-Verordnung, auch wenn sie das BfR fachlich betreffen, müssen dort vorgetragen werden. Sie werden dann im BfR bearbeitet, aber vom Helpdesk unter Abstimmung mit den europäischen Schwesterbehörden beantwortet. Nur so kann eine harmonisierte Auslegung der Vorschriften der europäischen Verordnung erreicht werden. Vom REACH-CLP-Helpdesk sind neben umfangreichen Dokumentationen, Hinweisen und Ratschlägen auch Poster erhältlich, die federführend von der BAuA unter Beteiligung auch des BfR Informationen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung übersichtlich darstellen. Die CLP-Verordnung wird ebenso wie die REACH-Verordnung von der Europäischen Chemikalienagentur ECHA in Helsinki verwaltet. Helpdesk - Kennzeichnung und Verpackung - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Dort wird auch das Einstufungsverzeichnis geführt und auf der Homepage veröffentlicht werden. Zur Unterstützung aller Betroffenen bei der Einführung der CLP-Verordnung stellt die ECHA Leitfäden bereit.
von Ursula | Aug 10, 2016 | 0 Kommentare Folge deinem herzen es kennt den weg, was will ich wirklich, loslassen, frei sein, freiheit, lebensweg, herzbotschaften, seelenbotschaften, Trage dich ein für meinen gratis Newsletter! Registrieren Sie sich jetzt, um eine Email zu erhalten, wenn ich neue Inhalte publiziere. Ich stimme zu, daß meine persönlichen Daten übertragen werden an MailChimp (Newsletter Anbieter) ( more information) (Deine E-mail wird niemals an Dritte weitergegeben. Sie dient nur der Zusendung meines Newsletters, den du jederzeit abbestellen kannst. Mehr Infos unter Datenschutz. ) Kommentar absenden Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Folge deinem herzen es kennt den weg. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Kommentar Name * E-Mail * Website CAPTCHA Code *
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