Zu einer ordnungsgemäßen Aufklärung gehöre auch, dass der Arzt dem Patienten Kenntnis von Behandlungsalternativen verschaffen muss, wenn gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden mit wesentlich unterschiedlichen Risiken und Erfolgschancen eine echt Wahlmöglichkeit für den Patient begründen. Eine Aufklärung über Alternativen könne nur dann erforderlich werden, wenn diese zu jeweils wesentlich unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten. Soweit der Kläger geltend mache, er sei nicht über das Risiko von dauernd verbleibenden Nervschädigungen aufgeklärt worden, stehe nach den bisherigen Ausführungen nicht fest, dass es während der Operation tatsächlich zu einer Verletzung des Nervs gekommen ist.
Denn: In der Medizin existiert leider keine 100%ige Erfolgsaussicht, trotz allem sind Erfolgsaussichten und Risiken in jeder Aufklärung mitzuteilen. Bei Nicht-Mitteilung und Auftreten eines Schadens haftet der Arzt insbesondere dann, wenn der Patient die Behandlung abgelehnt hätte, wenn die Aufklärung korrekt erfolgt wäre. Eine Aufklärung sollte zudem nicht nur korrekt durchgeführt werden, sondern auch weitere Kriterien erfüllen.
Zwar wurde beim Kläger eine Schädigung der sensiblen Anteile des Oberschenkelnervs diagnostiziert. Es stünde jedoch – aufgrund des überzeugenden Sachverständigengutachtens – nicht fest, dass diese Schädigung operationsbedingt erfolgt sei. Insbesondere wies der Sachverständige darauf hin, dass die Befunde den Schluss auf eine Schädigung des motorischen Anteils des Nervs während der Operation nicht zuließen, da in diesem Fall Ausfallerscheinungen bereits innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Operation aufgetreten wären, jedoch im Fall des Klägers ein unauffälliger postoperativer Verlauft dokumentiert worden sei. Weiterhin sei auch ein Aufklärungsfehler nicht gegeben. Knie-OP – Nervenschädigung durch Verwendung eines scharfen Skalpells. Grundsätzlich sei ein Patient vor der Durchführung eines Eingriffs über die mit dem Eingriff verbundenen Risiken aufzuklären, um unter Wahrung seiner Entscheidungsfreiheit wirksam in den Eingriff einwilligen zu können. Die Aufklärung habe dem Patienten dabei einen zutreffenden allgemeinen Eindruck von der Schwere des Eingriffs und der Art der Belastung zu vermitteln, die sich für seine körperliche Integrität und seine Lebensführung aus dem Eingriff ergeben können.
Sachverhalt Schmerzensgeld Urteil Zahnarzt entfernt 8 Zähne, obwohl dies nicht medizinisch indiziert war Jugendlicher Patient muss künftig herausnehmbare Oberkieferprothese tragen 15. 000 Euro OLG Hamm, Urteil vom 24. 01. 2001, Az. 3 U 107/00 Entnahme des gesunden rechten Eierstocks anstelle des linken mit Krebszellen belasteten Eierstocks Betroffene kann keine Kinder bekommen und muss Hormone einnehmen 50. 000 Euro LG Mainz, Urteil vom 24. 06. 2010, Az. 2 O 312/06 Operation an der Lendenwirbelsäule trotz bestehender nicht operativer Behandlungsalternativen, über die der Patient nicht hinreichend aufgeklärt wurde nach der OP Lähmungserscheinungen, Rollstuhl 75. 000 Euro OLG Hamm, Urteil vom 15. 12. 2017, Az. Wie muss ein Operateur den Patienten über mögliche Nervenschädigungen bei Leistenbruchoperationen aufklären? OLG Dresden 20-07-2021. 26 U 3/14 Bei der Berechnung vom Schmerzensgeld für eine unnötige Operation werden Richter alle wesentlichen Einzelfall-Faktoren berücksichtigen. Das Gericht wird bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes alle Faktoren einbeziehen, die für das Entstehen des Schadens und dessen Beseitigung eine Rolle spielen.
AWO Wohnstätte Rheine Adresse: Surenburgstr. 133-135 PLZ: 48429 Stadt/Gemeinde: Rheine ( Steinfurt) Kontaktdaten: 05971 98 89-0 Kategorie: Sozialdienst in Rheine Wohlfahrtsorganisationen in Rheine Aktualisiert vor mehr als 6 Monaten | Siehst du etwas, das nicht korrekt ist? Tagesstruktur Rheine | Einrichtung - AWO UB Münsterland-Recklinghausen. Bild hinzufügen Bewertung schreiben Siehst du etwas, das nicht korrekt ist? Details bearbeiten Schreibe Deine eigene Bewertung über AWO Wohnstätte Rheine 1 2 3 4 5 Gib Deine Sterne-Bewertung ab Bitte gib Deine Sterne-Bewertung ab Die Bewertung muss zumindest 15 Zeichen enthalten
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Damit sind für die BewohnerInnen die kulturellen und öffentlichen Einrichtungen sowie die Werkstatt für Behinderte (Intec), Krankenhäuser, Ärzte, Apotheken und Geschäfte sehr gut zu erreichen. Auch die Städte Bonn und Köln sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar, so dass auch deren Angebot genutzt werden kann. Die Außenwohngruppe "Kapellenstraße" liegt in Siegburg Kaldauen, so dass die obengenannten Vorteile verbunden mit einem fast dörflichen Charakter dieses Vorortes von Siegburg, zum Tragen kommen. Diese Außenwohngruppe ist vom Klientel eher für Menschen gedacht, deren Wohnumfeld im dörflichen Bereich beheimatet war. Im Anschluss an den Aufenthalt in den Außenwohngruppen bietet der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e. Einrichtungen - AWO UB Münsterland-Recklinghausen. V. verschiedene Formen der Nachsorge an: Sozialpsychiatrisches Zentrum (SPZ), Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf Tagesstätte des SPZ, Siegstraße 16, 53783 Eitorf Betreutes Wohnen Siegburg und Umgebung
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