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Die Vorgängerversionen (ADSp 2003 und ADSp 2016) können jedoch weiterhin verwendet werden. Praxis-Tipp Die Geschäftsbedingungen, auf deren Basis Transport- und Speditionsunternehmen ihre Dienstleistungen erbringen möchten, sollten dem Kunden klar gegenüber kommuniziert werden. Gleiches gilt für die Auftraggeberseite, um spätere Diskussionen um den Einbezug und die Fassung der ADSp zu vermeiden. ADSp 2019 – Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2019 | vardea logistics. Hinweispflicht des Spediteurs Zu beachten ist überdies, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der AGB-Verwender seinen Kunden "in geeigneter Weise" darüber informieren muss, wenn er durch Allgemeine Geschäftsbedingungen wie die ADSp 2003, ADSp 2016 oder ADSp 2017 von der gesetzlichen Grundhaftung abweichen möchte. Es ist aktuell jedoch noch unklar, was unter der "geeigneten Weise" zu verstehen ist. Darüber hinaus gibt es keine allgemein anerkannte Klausel für den Einbezug der jeweiligen ADSp Fassung mehr. Ein einfacher Verweis auf die neuesten ADSp reicht jedenfalls nicht mehr aus.
Die VBGL-Klausel schließt die Haftung des Spediteurs (als Verfrachter) aber auch bei eigenem Verschulden aus. c) 3. Alternative zurück, weil in den VBGL eine Klausel fehlt, die unter den in Art. Adsp aktuelle fassung kino. 2 CMNI genannten Voraussetzungen die Haftung des Spediteurs als Frachtführer im Sinne der für nautisches Verschulden, Feuer an Bord oder Mängel des Schiffes aus-schließt. Die Aussage des BGL mit den VBGL im Vergleich zu den ADSp "voll umfänglich auf der Höhe der gesetzlichen Rechtslage" zu sein, trifft daher nicht zu. Ein Mehr an Rechtssicherheit ist nicht zu erkennen.
Die DTLB hatten dies vorgesehen. Ebenso wenig haben andere DTLB-Anforderungen der Verlader darin Eingang gefunden – etwa in Bezug auf ein Notfallkonzept oder ein vorzuhaltendes Qualitäts-Management-System. Solche Details müssen beide Parteien individuell vereinbaren, wenn sie die ADSp 2017 verwenden. Die Rechte und Pflichten des Spediteurs konkretisieren wie schon in den ADSp 2016 durchweg die gesetzlichen Bestimmungen. Zudem findet sich hier laut dem DSLV der deutlich reduzierte Regelungsinhalt über zu vereinbarende Zusatzleistungen. Insbesondere die "spediteurfreundlichen" Klauseln über den Palettentausch und über die Mithilfe des Fahrers bei Ladetätigkeit fanden demnach keine Akzeptanz bei den Verladerverbänden. Eine Abweichung von den ADSp 2016 weist die Neufassung hinsichtlich der Regelung zur Nichteinhaltung von Lade- und Entladezeiten auf. Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen. Ein Standgeld muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer erst zahlen, wenn bei Fahrzeugen mit 40 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht eine Ver- oder Entladezeit von zwei Stunden aufgrund vertraglicher Vereinbarung oder aus anderen Gründen überschritten wird.
(18. 07. 2013) Am 25. April 2013 ist das neue Seehandelsrecht und weitere Änderungen im allgemeinen Transportrecht in Kraft getreten. Dies hat der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e. V. zum Anlass genommen, die "Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer", kurz: VBGL, zu überarbeiten. Zugleich soll mit der Neufassung der VBGL auch aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung Rechnung getragen werden. Adsp aktuelle fassung zeit. Irritationen hat in diesem Zusammenhang der Hinweis des BGL am Ende seines Mitgliederrundschreibens ausgelöst, wo es heißt: "Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Unternehmer, die die ADSp verwenden, nicht ohne zusätzliche Klauseln auskommen, die zur Anpassung an die neue Gesetzeslage erforderlich sind. Wer die VBGL verwendet, ist dagegen voll umfänglich auf der Höhe der derzeitigen Rechtslage". Der BGL nimmt dabei Bezug auf den überarbeiteten "ADSp-Hinweis", mit dem bestimmte Haftungsrisiken bis zum Inkrafttreten einer Neufassung der ADSp Rechnung getragen werden soll.
Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen(ADSp) jeweils neuester Fassung. Diese beschränken in Ziffer 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden im speditionellen Gewahrsam auf 5, 00 Euro/kg, bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg sowie ferner je Schadenfall bzw. -ereignis auf 1 Mio. bzw. 2 Mio. Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist. LTV Webseite | Allgemeine Deutsche Spediteursbedingungen ADSp. Ergänzend wird vereinbart, dass Ziffer 27 ADSp weder die Haftung des Spediteurs noch die Zurechnung des Verschuldens von Leuten und sonstigen Dritten abweichend von gesetzlichen Vorschriften wie § 507 HGB, Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM, Art. 20, 21 CMNI zu Gunsten des Auftraggebers erweitert. Hier können Sie sich die Allgemeine Deutsche Spediteur-bedingungen (ADSp) in der neuesten Fassung herunter laden [98 KB]. Sollten Sie Fragen zu den ADSp haben, rufen Sie bitte unter: +49 (0)162 232 99 01 an und wir werden sie Ihnen umgehend beantworten.