Vordrucke aus dem Internet, die an eine breite Masse gerichtet sind, sind daher oft zu ungenau. Zu beachten ist jedoch, dass eine zu genaue spezifische Formulierung sich ebenfalls nachteilig auswirken kann. So kann die Auflistung spezifischer Krankheiten, in denen die Patientenverfügung greifen soll, zur Folge haben, dass die Patientenverfügung im Falle des Eintritts einer Krankheit, die nicht aufgelistet ist, nicht eingreift, obwohl dies dem tatsächlichen Willen des Patienten widerspricht. Erkrankungen und deren Verlauf sind viel zu mannigfaltig, als dass eine Patientenverfügung jede denkbare Situation detailliert erfassen kann. Neben der Patientenverfügung ist es zudem ratsam, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Diese ermächtigt einen Dritten dazu, an Stelle des einwilligungsunfähigen Patienten zu entscheiden. Bgh urteil patientenverfügung 2019 pdf. Dieser hat dabei der Patientenverfügung Geltung zu verschaffen. Der Vorteil eines Bevollmächtigten gegenüber einem gerichtlich bestellten Betreuer ist dabei, dass eine dem Patienten nahestehende Person den Vorstellungen des Patienten besser zur Geltung verhelfen kann.
BGH: "lebensverlängernde Maßnahmen" zu unbestimmt Die Mutter hat eine Patientenverfügung. Warum hilft diese nicht weiter? Die Mutter hat in ihrer Patientenverfügung gewünscht, dass "lebensverlängernde Maßnahmen" unterbleiben, wenn medizinisch eindeutig festgestellt ist, dass zum Beispiel keine Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins besteht oder ein schwerer Dauerschaden des Gehirns zurückbleibt. Die Verfügung war mit einem Notar erstellt worden. Die bevollmächtigte Tochter hat Zweifel, ob damit auch die künstliche Ernährung gemeint ist. Für eine andere Tochter ist klar, dass ihre Mutter genau das gemeint hat. Deshalb kam es zum Prozess. Der BGH hat entschieden: Die vorliegende Patientenverfügung ist zu unbestimmt und reicht nicht aus, um die künstliche Ernährung einzustellen (BGH, Az. Bgh urteil patientenverfügung 2010 relatif. XII ZB 61/16). Das hat viele verunsichert. Wie sehen Sie das? Ich begrüße die Entscheidung. Sie schafft Klarheit und mehr Rechtssicherheit für die Zukunft. Viele müssen ihre Patientenverfügungen im Hinblick auf die Formulierungen überprüfen.
Dass sich aus einer Patientenverfügung sowohl die konkrete Behandlungssituation als auch die auf diese Situation bezogenen Behandlungswünsche ergeben müssen, macht auch der Aufbau der in der Broschüre abgedruckten Textbausteine, die mit Experten erarbeitet und abgestimmt wurden, deutlich. Denn die Textbausteine, welche Formulierungshilfen zu bestimmten ärztlichen Maßnahmen enthalten, nehmen jeweils ausdrücklich Bezug auf die zuvor zu beschreibende konkrete Behandlungssituation ( z. auf S. 25 unter 2. 3. 1). Schließlich wird an verschiedenen Stellen in der Broschüre empfohlen, sich bei der Abfassung der Patientenverfügung von einer fachkundigen Person beraten zu lassen. Denn die Informationen und Handreichungen des BMJV verstehen sich lediglich als Anregung und Formulierungshilfen. Eine Patientenverfügung muss aber grundsätzlich jeder nach seinen Wertvorstellungen und Behandlungswünschen für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit für sich selbst erstellen. Die Patientenverfügung: ein aktuelles Urteil des BGH hat weitreichende Auswirkungen. Hierbei ist die Beratung durch einen Arzt oder eine andere fachkundige Person oder Organisation hilfreich, um sich selbst Klarheit über das Gewollte zu verschaffen und Wertungswidersprüche zwischen einzelnen Äußerungen und Festlegungen zu vermeiden.
Seitdem befindet sie sich im Wachkoma und wird über eine Magensonde künstlich ernährt und mit Flüssigkeit versorgt. Patientin: "Ich möchte sterben. " Bereits im Jahr 1998 hatte die Frau eine Patientenverfügung unterschrieben, derzufolge "lebensverlängernde Maßnahmen" u. a. dann unterbleiben sollten, wenn keine Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins besteht oder wenn aufgrund von Krankheit oder Unfall ein schwerer Dauerschaden des Gehirns zurückbleibe. Wann ist eine Patientenverfügung wertlos?. Angesichts zweier Wachkoma-Patienten aus ihrem Bekanntenkreis hatte die Frau zudem seit 1998 mehrfach gegenüber Familienangehörigen und Bekannten erklärt, sie wolle nicht so am Leben erhalten werden, sie wolle nicht so daliegen, lieber sterbe sie. Sie habe aber durch eine Patientenverfügung vorgesorgt, das könne ihr nicht passieren. Im Juni 2008 – nach dem Schlaganfall, vor dem Herz-Kreislauf-Stillstand – erhielt die Frau zudem einmalig die Möglichkeit, zu sprechen. Bei dieser Gelegenheit sagte sie ihrer Therapeutin: "Ich möchte sterben. "