Auch in diversen Denkmalschutzgesetzen und Seilbahngesetzen sind Vorkaufsrechte auf landesrechtlicher Ebene verankert. Fazit: Vom Vorkaufsrecht profitieren vor allem Gemeinden, Mieter und Erben Ein Vorkaufsrecht ist für jeden sinnvoll, der sich heute schon eine bestimmte Immobilie sichern möchte, auch wenn sie noch nicht zum Verkauf steht. Denn der Inhaber eines solchen Rechts kann die Immobilie erwerben, sobald sie verkauft werden soll. Um dann jedoch auf keinen Fall übergangen zu werden, ist ein dingliches Vorkaufsrecht samt Eintragung ins Grundbuch notwendig. Gesetzliche Vorkaufsrechte bestehen auch ohne Vereinbarung oder Eintragung. Rücktritt vom vorkaufsrecht. Auf diese Weise können Mieter die Wohnung, in der sie wohnen, selbst kaufen, bevor sie an einen Dritten übergeht, Erben können Familienbesitz sichern und für Gemeinden ist gewährleistet, dass die städtebauliche Entwicklung zielgerichtet und sinnvoll verlaufen kann. Bildnachweis: tokar /
Schuldrechtliches Vorkaufsrecht Dieses Vorkaufsrecht lässt sich auf bewegliche und unbewegliche Sachen anwenden (siehe §§ 463 bis 473 BGB). Es erfolgt kein Eintrag im Grundbuch, eine vertragliche Vereinbarung genügt. Schließt der Verkäufer einen Kaufvertrag mit einem Dritten ab und übergeht den Vorkaufsberechtigten, kann der Berechtigte zwar Schadensersatzforderungen an den Verkäufer stellen, der Verkauf an den Drittkäufer bleibt jedoch bestehen. Gesetzliches Vorkaufsrecht In bestimmten Fällen greifen gesetzliche Vorkaufsrechte, die beispielsweise für Mieter oder Miterben gelten. Zum Schutz von Mietern gesteht der Gesetzgeber diesen in § 577 BGB ein Vorkaufsrecht zu, wenn die Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt werden soll. Vorkaufsrecht rücktritt vom kaufvertrag. Räumt der Verkäufer kein Vorkaufsrecht ein, kann der Mieter laut Urteil des Bundesgerichtshofs Schadenersatz fordern. Wenn ein Miterbe in einer Erbengemeinschaft seinen Anteil an der geerbten Immobilie verkaufen möchte, steht den anderen Erben laut § 2034 BGB ein gesetzliches Vorkaufsrecht bei Immobilien zu.