Booking.Com-Buchung Stornieren - Geht Das? - Chip

May 20, 2024, 9:33 am

Im Rahmen einer Hochzeitsfeier habe ich in einem kleinen Hotel, das über 5 Doppelzimmer verfügt, diese 5 Zimmer ein halbes Jahr vor dem Termin gebucht. In der Buchungsbestätigung, die ich daraufhin erhalten habe, steht: "Für gebuchte Zimmer, die nicht bis 4 Wochen vor Belegdatum abgesagt werden, fallen Ausfallkosten in Höhe von 70% an, danach 80%, vorausgesetzt, die Zimmer können nicht anderweitig vergeben werden. " Weitere Bedingungen oder AGB gibt es nicht. Nun werden bedauerlicherweise keine der Zimmer mehr benötigt, und so habe ich fristgerecht 4 Wochen vor Belegdatum alle Zimmer storniert. Das Hotel möchte die Stornierung aber nicht annehmen, vor allem, weil bereits andere Anfragen an das Hotel gekommen sind, die aufgrund meiner Buchung alle negativ beschieden wurden. Das ist natürlich bedauerlich und ich verstehe auch, dass sich das Hotel auf einen Vertrauensschutz beruft. 100% Stornokosten? Reiserecht. Die Regelung des § 537 BGB ist mir zwar bekannt, allerdings steht in der Buchungsbestätigung doch ausdrücklich drin, dass eine Stornierung bis 4 Wochen vor Belegdatum möglich ist - so lese ich die o. gen.

100% Stornokosten? Reiserecht

Kosten für eine Stornierung fallen bei persönlichen Gründen für den Rücktritt an. Diese Gründe sind beispielsweise: Krankheiten Unfälle Trennung vom Reisepartner Todesfall in der Familie Gründe für einen Reiserücktritt ohne Stornogebühren Um den geleisteten Reisepreis ohne Verrechnung von Stornogebühren zurückerstattet zu bekommen, benötigt es offizielle Gründe. Zu diesen Gründen gehört beispielsweise die Reisewarnung. Herrschen kritische politische, gesellschaftliche oder wirtschaftliche Verhältnisse, spricht die Behörde eine Reisewarnung an die Staatsbürger und Urlauber aus. Booking.com-Buchung stornieren - geht das? - CHIP. Gleiches gilt für Katastrophen wie Epidemien, Erdbeben und Wirbelstürme. Dabei handelt es sich um die sogenannte höhere Gewalt und ihr solltet davon absehen, in das betroffene Land zu reisen. Herrscht eine der genannten Situationen, ist der Reiseveranstalter dazu verpflichtet, euch den Reisepreis zu erstatten und darf keine Stornogebühren erheben. Für eine Teil-Reisewarnung gilt das nicht. Wurde beispielsweise für den Süden eines Landes eine Reisewarnung ausgesprochen, euer Urlaubsort liegt aber im Osten, könnt ihr keinen Reiserücktritt, bei dem keine Stornokosten anfallen, vornehmen.

Führich: Keine Stornokosten Auch Bei Beherbergungsverbot Mit Testung – Reiserecht Prof. Dr. Führich

500 ) infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter Naturkatastrophen und Elementarereignisse am Urlaubsort Diese Vorteile bietet Ihnen die HanseMerkur Hotel-Stornoversicherung Die Hansemerkur ersetzt Ihnen nicht nur die Stornokosten fr das Hotel, sondern auch fr die im Hotelarrangement enthaltenen Zusatzleistungen, wie z. B. Verpflegung, Wellness, Golf Greenfees oder Sportkurse. (jedoch keine Veranstaltungen wie z. Führich: Keine Stornokosten auch bei Beherbergungsverbot mit Testung – Reiserecht Prof. Dr. Führich. Hochzeiten, Jubilen, Seminare und Tagungen) Fr alle Hotelnutzer - egal ob Urlauber oder Geschftsreisender Reiseart Fr Ihre Hotelbuchung, und auch fr Ferienwohnungen nutzbar Geltungsbereich Europa Maximale Reisedauer Bis 31 Tage Maximal versicherbarer Reisepreis Bis 10. 000 Abschlusshinweis Sie knnen die zusammen mit der Hotelbuchung - jedoch sptestens 30 Tage vor Reisebeginn - abschlieen. Liegen zwischen der Hotelbuchung und dem Reisebeginn weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Hotel-Rcktrittsversicherung sptestens am 3. Werktag nach Buchung erfolgen.

Gesetzliche Regelung Zu Stornokosten? | Meinungen Zu Reiserechtlichen Fragen Forum • Holidaycheck

"rechtliche Unmöglichkeit der Leistung" vorliegt (§§ 275, 326 BGB). Kein Zimmerpreis bzw. keine Stornokosten können daher bei einem behördlichen Beherbergungsverbot aufgrund des Infektionsschutzgesetzes bei einer PANDEMIE verlangt werden. Behördliche Infektionschutzmassnahmen sind weder ein Risiko des Gastes noch des Wirts, sondern höhere Gewalt. Daher muss der Gast als Vertragspartner freigestellt werden und eine bereits gezahlte Anzahlung voll ohne Abzug von Bearbeitungsgebühren zurückgezahlt werden. Mit der fehlenden Leistungspflicht des Betriebs, entfällt auch die Zahlungspflicht des Gastes ( Führich in Führich/Staudinger, Reiserecht, 8. 50). Differenzierung nach getesteten Gästen ist unverhältnismäßig und verfassungswidrig Nach den neuen landesrechtlichen Regelungen soll keine allgemeine Betriebsuntersagung gelten, sondern nur ein Beherbergungsverbot für solche Gäste, die keine ärztliche Freitestung bei der Anreise vorlegen. Meiner Meinung nach verstößt diese Differenzierung gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der virologischen Erforderlichkeit.

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Fazit: Du musst ja irgendwie zur Buchung veranlasst worden sein, demnach wurde dir ein irgendwie geartetes Angebot unterbreitet (Vertragsschluss = Angebot + Annahme). Waren in diesem Angebot die AGB nicht ersichtlich, kam durch eine telefonische Reservierung kein rechtsgültiger Vertrag zustande. Info für User: Mir wurden vom Administrationsteam Moderatorenrechte für die Unterforen Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter eingeräumt. Dabei seit: 1600100082548 2 Hallo zusammen, Wir haben eine AIDA Kreuzfahrt am 07. 03. 2020 über Berge & Meer gebucht und auch die Anzahlung geleistet. Aufgrund der Pandemie haben wir die Reise am 09. 08. 2020 storniert, da es kurz vor Ablauf der Zahlung der höheren Stornokosten gewesen wäre. Die offizielle Absage von AIDA kam am 10. 2020. Da sich Berge & Meer nun weigert die Stornokosten an mich zurückzubezahlen habe ich mich an AIDA gewandt, von diesen habe ich erfahren, dass Berge & Meer die Reise kostenfrei storniert hat und die vollen Stornokosten zurückbekommt.

"Normalerweise" schließen die meisten Reiseversicherungen Pandemien aus. In der aktuellen Situation akzeptieren viele Versicherungen eine Covid-19-Erkrankung aber sehr wohl als Stornogrund, beziehungsweise bieten viele Anbieter explizite Covid-Stornoversicherungen an. Bei vielen Reiseanbietern ist aktuell eine entsprechende Versicherung inkludiert oder kann dazugebucht werden.

Kein allgemeines kostenloses Rücktrittsrecht Vertrag verbindlich Die Grundregel im österreichischen Zivilrecht ist, dass Verträge so einzuhalten sind, wie sie geschlossen wurden. Ein kostenloses Rücktrittsrecht ist daher die Ausnahme. Bei der Buchung von Hotelzimmern gibt es so ein gesetzliches Rücktrittsrecht nicht – ganz egal auf welchem Weg Sie das Zimmer buchen. Seien Sie bei der Buchung daher achtsam und überlegen Sie vorher, was genau Sie wollen. Lösungen, wonach Sie eine Buchung kostenlos oder gegen eine mehr oder weniger geringe Gebühr auflösen können, gibt es zwar in der Praxis immer wieder, Sie haben jedoch keinen Anspruch darauf! Freiwillige Stornoregelung Einige Hotels räumen ihren Kunden freiwillig ein Stornierungsrecht ein. Dies wird entweder bei der jeweiligen Buchung oder generell in den AGB des Hotels geregelt. Die Ausgestaltung der Stornovereinbarungen ist unterschiedlich. Zum Teil wird immer eine Stornogebühr verrechnet, wobei diese umso höher wird, je kurzfristiger Sie stornieren.

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