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July 3, 2024, 10:38 pm

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22. 08. 2019 Kampagne zur Anpassung der Gebührenordnung für Zahnärzte an die Preisentwicklung Berlin, 22. 2019 – Die Bewertung aller zahnärztlichen Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt werden oder durch die private Krankenversicherung erstattet werden, muss von der Bundesregierung endlich der aktuellen Preisentwicklung angeglichen werden, fordert die Zahnärztekammer Berlin (ZÄK Berlin). Die Berechnungsgrundlage für den Punktwert der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) liegt seit 1988 unverändert bei 5, 6241 Cent. In jedem anderen Beruf ist es üblich und selbstverständlich, die Leistungsvergütung an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. Die Appelle der Zahnärzteschaft wurden jedoch in den letzten Jahrzenten von der Politik nur belächelt. Der GOZ-Punktwert unterliegt faktisch einer großen Abwertung. Zahnärztekammer berlin go to site. "Die GOZ muss an die Preisentwicklung angepasst werden und damit einen automatischen Anstieg um den jährlichen Preissteigerungsindex erhalten", so Dr. Karsten Heegewaldt, Präsident der ZÄK Berlin.

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Zwar kann nach aktuellem Stand die Übertragung von Viren durch anamnestisch unauffällige, symptomlos erkrankte Patienten durch die Einhaltung von Hygienemaßnahmen verhindert werden. In der Regel sind daher in der zahnärztlichen Praxis die üblichen Standard-Hygienemaßnahmen mit konsequentem Tragen des Mund-Nase-Schutzes und Handschuhen sowie adäquate Händehygiene mit korrekter Anwendung der hygienischen und ggf. der chirurgischen Händedesinfektion unter Beachtung der Einwirkzeit als ausreichend an-zusehen. Zahnärztekammer berlin goz referat. Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz und Schutzbrille verringert das Infektionsrisiko durch Aerosole sowie von Blut- und Speichelspritzern. Die Hygienemaßnahmen sind regelmäßig zu prüfen und dem aktuellen Stand der Wissenschaft und den gültigen Verordnungen/Richtlinien anzupassen. Für die Behandlung bereits diagnostizierter oder im dringenden Verdacht für eine Corona-Virusinfektion stehender Patienten sind erweiterte Schutzmaßnahmen (z. B. geschlossener Schutzkittel, Kopfhaube und Tragen von FFP-Schutzmasken) angezeigt.

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Es liegt auf der Hand, dass ein potentieller Ausscheider von Coronaviren einen solchen besonderen Behandlungsumstand darstellen kann. Auch wenn den Erstattungsstellen in der aktuellen Krisensituation Zurückhaltung bei der Rechnungsprüfung zu empfehlen ist, sollte die Begründung nicht schematisch durch den Zusatz "erhöhter Hygieneaufwand wegen Coronavirus" o. ä. erfolgen, sondern der Aufwand durch Beschreibung der ergriffenen Maßnahmen näher spezifiziert werden. Stellungnahmen zur GOZ: Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK). Berücksichtigung in einer Vereinbarung mit dem Patienten Wenn die Leistung wegen der ausufernden Hygienekosten betriebswirtschaftlich nicht mehr darstellbar ist, bleibt zudem der Weg über eine Vereinbarung nach § 2 Absatz 1 GOZ, die diesen Ausgabenblock angemessen berücksichtigt. Siehe hierzu ergänzend auch:

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Im Gegensatz zur Gebührenordnung von uns Zahnärzten haben die Punktwertanhebungen anderer freier Berufe durchaus einen Automatismus. Zum Beispiel orientieren sich die Gegenstandswerte der Rechtsanwälte am Marktwert einer Sache. Und wir alle kennen die Preisentwicklung auf dem Immobilienmarkt. 1988 musste man auf dem Münchener Oktoberfest für eine Maß Bier 6, 70 DM bezahlen, heute sind es 11, 30 Euro – umgerechnet 22, 10 DM, eine Steigerung also um fast 330 Prozent. COVID 19 und erhöhte Hygienekosten: Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK). Da müssen wir uns nicht schämen, offen für eine Punktwertanhebung einzutreten. Ich tue dies für die Berliner Zahnärztinnen und Zahnärzte. Aus meiner Sicht ist es an der Zeit, den Punktwert der GOZ um mindestens 2, 5 Prozent jährlich anzuheben. Karsten Heegewaldt

© elnariz – GOZ Punktwert Seit 1988 dieselbe 11 © BZÄK Ein Mauerfall, eine Wiedervereinigung und eine neue Währung, neun Gesundheitsminister, fünf US-Präsidenten und sogar drei Päpste hatten wir seit 1988. Geblieben ist lediglich der GOZ-Punktwert für die Bewertung privatzahnärztlicher Leistungen, der seit 1988 unverändert bei 11 Pfennig liegt. Denn seit 30 Jahren weigert sich der Gesetzgeber, diesen Punktwert in der Gebührenordnung für Zahnärzte anzupassen. Die Bundeszahnärztekammer hat eine fokussierte Aufklärung gestartet, um die Entscheidungsträger daran zu erinnern, dass Preise von 1988 nicht der Maßstab für die Preise von heute sein können. Zahnärztekammer berlin go.com. Im Mittelpunkt steht eine "11 Pfennig"-Münze, symbolisch für einen Punktwert, der aus der Zeit gefallen ist. Zahnärztekammern der Länder Positionen und Statements

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