Antrag Auf Freiwillige Wiederholung Den

June 30, 2024, 12:31 am
Eine weitere Möglichkeit ist der sog. Rücktritt. Auf Antrag oder mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten kann die Klassenkonferenz einer Schülerin oder einem Schüler insbesondere zum Ausgleich von erheblichen Unterrichtsausfällen die freiwillige Wiederholung einer Jahrgangsstufe oder spätestens am Ende des ersten Schulhalbjahres den Rücktritt in die vorherige Jahrgangsstufe gestatten. Die Entscheidung ist unter Beachtung des Lern- und Entwicklungsstandes des Kindes zu treffen. Auch gegen eine solche Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen und den Weg zum Verwaltungsgericht beschreiten. Antrag auf freiwillige wiederholung tv. Gerne beraten wir Sie im Vorfeld zur Antragstellung und selbstverständlich auch im Falle eines ablehnenden Bescheids.

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Auch bei Mobbing in der Klasse und dadurch schlechte Schulnoten kann nicht nur ein Wechsel der Klasse, sondern auch ein Antrag auf Klassenwiederholung Sinn machen. So hat Ihr Kind die Chance, den Lerninhalt der Klasse zu wiederholen, ohne selbst unter großem Stress zu stehen. Darauf müssen Sie bei Ihrem Klassenwiederholungsantrag achten Der Antrag kann relativ formlos gestellt werden. Ort, Datum und natürlich Ihr Name und Ihre Anschrift sollten darauf enthalten sein. Sehr gut ist es, wenn Sie vorher mit dem zuständigen Klassenlehrer gesprochen haben und auch dieser einer Wiederholung der Klasse zustimmt. Das können Sie in dem Fall mit auf dem Schreiben vermerken. Umzug, Mobbing, Probleme mit den Lehrern: Es kann viele Gründe geben, die einen Schulwechsel für … Es ist sinnvoll, wenn Sie auch kurz begründen, warum Sie eine Wiederholung der Klasse für sinnvoll halten. Das erleichtert der Schule die Entscheidung. Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig. Antrag auf freiwilliges Zurücktreten/freiwilliger Wiederholung. Die Terminfristen unterscheiden sich von Schule zu Schule.

Antrag Auf Freiwillige Wiederholung Oberstufe

2 Monate vor Zeugnisausgabe zum Schuljahresende § 14 Freiwillige Wiederholungen (Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses) (1) Wiederholungen nach Maßgabe des § 75 Abs. 5 Hessisches Schulgesetz erfolgen auf schriftlichen Antrag der Eltern, bei Volljährigen auf deren Antrag, an die Schulleitung. Antrag auf freiwillige wiederholung see. In den Fällen des § 75 Abs. 5 Satz 1 und 3 Hessisches Schulgesetz ist der Antrag bis zu zwei Monate vor dem Termin der Zeugnisausgabe zum Ende des Schuljahres zu stellen. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann die Klassenkonferenz bis zu 6 Wochen vor dem Termin der Zeugnisausgabe zum Ende des Schuljahres über die freiwillige Wiederholung beschließen. Voraussetzung für eine freiwillige Wiederholung ist, dass dadurch zu erwarten ist, dass die Schülerin oder der Schüler in ihrer oder seiner Lernentwicklung besser gefördert werden kann. Mit der Entscheidung der Klassenkonferenz tritt die Schülerin oder der Schüler aus der derzeit besuchten Jahrgangsstufe in die im vorangegangenen Schuljahr besuchte Jahrgangsstufe zurück.

Für diese Ausfallszeiten muss es keine Ausbildungsmaßnahmen geben und eine Verlängerung der Lehrzeit aufgrund von Kurzarbeit ist aktuell nicht erlaubt, so Loinger.

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