Bgh Urteil Vom 15.07.2003 - Vi Zr 361/02 - Dauer Des Nutzungsausfalls Bei Fiktiver Schadensabrechnung Nur Für Vorgesehene Reparaturdauer

July 4, 2024, 3:24 am

Menü Mobilitätsmagazin Ansprüche nach einem Verkehrsunfall Nutzungsausfall Nutzungsausfall bei fiktiver Abrechnung Von, letzte Aktualisierung am: 27. März 2022 FAQ: Nutzungsausfall bei fiktiver Abrechnung Kann bei einer fiktiven Abrechnung ein Nutzungsausfall geltend gemacht werden? Die Gerichte sind sich bei dieser Frage nicht immer einig. Allerdings sprechen sich viele Urteile auch bei einer fiktiven Abrechnung für eine Nutzungsausfallentschädigung aus. Wie lange kann wird diese gezahlt? Die Entschädigung für den Nutzungsausfall können Sie in der Regel nur für den Zeitraum einfordern, der laut Gutachten für die Reparatur notwendig ist. Ist eine Entschädigung auch möglich, wenn ich den Wagen selbst repariere? Ja, grundsätzlich kann Ihnen auch in diesem Fall ein Schadensersatz für den Nutzungsausfall zustehen. Allerdings wird dabei ggf. auch nur die Zeit zugrunde gelegt, die eine Werkstatt für die Reparaturen benötigt hätte. Was ist eine fiktive Abrechnung? Ein Nutzungsausfall bei fiktiver Abrechnung steht nur für die Reparaturdauer zu.

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Die Rechtsprechung ist also äußerst ambivalent und es ist daher nicht eindeutig geregelt, ob ein Nutzungsausfall bei fiktiver Abrechnung geltend gemacht werden kann oder nicht. Das OLG Düsseldorf war im Jahr 2005 der Meinung, dass eine fiktive Abrechnung keinen Nutzungsausfall rechtfertigt. Auch das AG München sprach sich im Jahr 2010 in einem Urteil gegen einen Nutzungsausfall bei fiktiver Abrechnung aus. Nutzungsausfallentschädigung bei eigener Reparatur Eine fiktive Abrechnung und Nutzungsausfall nach einem Totalschaden? In der Regel wird dem zugestimmt. Das LG Frankfurt (Oder) entschied im Jahr 2004, dass dem Geschädigten auch ein Nutzungsausfall zusteht, wenn er seinen Wagen selbst repariert. Ein Jahr später konkretisiert das OLG Düsseldorf, dass der Nutzungsausfall nur für die notwendige Reparaturdauer geltend gemacht werden könne. Kommt es zu Verzögerungen, die Folge der eigenen Reparatur sind, so sind diese Ausfälle nicht zu entschädigen. Das LG Aachen bemisst im Jahr 2008 die Reparaturdauer anhand der Angaben des Gutachters.

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Unfallschaden: Nutzungsausfall bei Eigenreparatur Das OLG München hat mit einem für die Praxis der Unfallregulierung wichtigen Urteil entschieden, dass eine Entschädigung für Nutzungsausfall bei Eigenreparatur nur verlangt werden kann, wenn neben der Durchführung der Reparatur auch der konkrete Zeitraum der tatsächlichen Reparaturdauer nachgewiesen wird. Eine bloße Reparaturbestätigung, z. B. eines Sachverständigen, als Nachweis für den Nutzungsausfall ist danach nicht ausreichend. Der Sachverhalt In dem entschiedenen Fall war es so, dass der Kläger sein beschädigtes Fahrzeug nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall selbst in der Werkstatt seines Arbeitgebers nach Betriebsschluss und an Wochenenden repariert hat und er bei der Versicherung des Unfallgegners u. a. auch eine Entschädigung für den Nutzungsausfall eingefordert hat. Der Versicherer hat diesen Anspruch zurückgewiesen. Kontext der Entscheidung Grundsätzlich erhält ein geschädigter Autofahrer nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall unter bestimmten weiteren Voraussetzungen für die Zeit, in der ihm sein Pkw unfallbedingt nicht zur Verfügung steht, eine sog.

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Wer einen Kleinwagen fährt, bekommt weniger als der Inhaber eines Oberklasse-Fahrzeugs. Es gibt insgesamt elf Entschädigungsgruppen (siehe Tabelle). Wo genau das eigene Auto eingruppiert wird, erfährt man normalerweise aus dem Sachverständigengutachten. Was gilt bei älteren Fahrzeugen? Der Nutzungsausfall für Fahrzeuge, die über fünf Jahre alt sind, wird nach der Rechtsprechung eine Gruppe, bei Fahrzeugen über zehn Jahren um zwei Gruppen niedriger erstattet. Wie lange bekomme ich den Nutzungsausfall? Er wird so lange gezahlt, wie Ihr Fahrzeug in der Werkstatt ist. Es gibt allerdings eine Schadenminderungspflicht. Das heißt, der Geschädigte muss sich um eine schnelle Begutachtung und zeitnahe Reparatur bemühen. Der Nutzungsausfall kann ab dem Unfallzeitpunkt geltend gemacht werden. Wenn die Reparatur im Einzelfall länger dauert, als im Gutachten angegeben wurde, wird unter Umständen ein Reparaturablaufplan von der Werkstatt benötigt, warum es zu den Verzögerungen gekommen ist. Wichtig: Die Nutzungsausfallentschädigung gibt es nur, wenn das Fahrzeug wirklich repariert wird oder bei einem Totalschaden ein Ersatzfahrzeug beschafft wird.

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Bei fiktiver Abrechnung kann das Gericht die objektiv erforderliche Reparaturdauer nach § 287 ZPO schätzen und dabei der Einschätzung des Parteigutachters folgen. Pauschale Einschätzungen von Prüfdienstleistern sind hierbei unbeachtlich: Angesichts des zwischen den Parteien unstreitigen Haftungsgrunds unterfällt die Bemessung des zu leistenden Schadensersatzes als Frage der Rechtsfolgen gemäß § 287 ZPO der ermessensgeleiteten Schätzung des Gerichts. Das Gericht legt seiner Schätzung die Ausführungen des Privatsachverständigen zu Grunde, der die Reparaturzeit mit der genannten Dauer festgestellt hat. Die Ausführungen des Sachverständigen begegnen keinen Zweifeln. Zwar haben die Beklagten die Berechtigung jener Feststellungen unter Vorlage einer Einschätzung der carexpert GmbH in Frage gestellt und eine "korrigierte/bestätigte" Reparaturdauer von 3/4 Arbeitstagen angeführt, spezifische Tatsachen, wie sich solch eine geringere Reparaturdauer ergeben soll, sind dem Prüfbericht der carexpert GmbH allerdings nicht zu entnehmen.

Anders verhält es sich mit den Feststellungen des Privatsachverständigen, der in seinem Gutachten die durchzuführenden Reparaturen insbesondere auch hinsichtlich der dabei einzusetzenden Arbeitswerte (= "AW") im Detail aufgeschlüsselt hat. Auf diese Weise sind die Feststellungen des Privatsachverständigen plausibel und nachvollziehbar, im Gegensatz zu der pauschalen Einschätzung der carexpert GmbH, auf die die Beklagte sich ohne nähere Darlegungen beziehen. Kosten für die Erstellung einer Reparaturbestätigung zählen zum ersatzfähigen Schaden: Die Reparaturbescheinigung hat als Beweismittel insbesondere Bedeutung für die Frage der Reparaturdurchführung und ist damit Voraussetzung dafür, im Falle eines erneuten Verkehrsunfalls die an den Geschädigten gestellte strenge Beweislast bzgl. der Beseitigung der Erst-Unfallschäden erfüllen zu können. Aus diesem Grund zählen die Kosten einer Reparaturbestätigung zum ersatzfähigen Schaden, zumal die Beschädigung des klägerischen Mercedes an das HIS gemeldet worden ist und die Frage nach der Reparatur des hiesigen Unfallschadens bei einer erneuten Beschädigung naheliegend gestellt werden kann.

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