Wissenschaftliche Laufbahn und Forschungsgebiete Prof. Zimmer (*1958) ist seit 2005 Direktor der Abteilung für Neuroradiologie am Klinikum rechts der Isar der TUM. Sein Forschungsschwerpunkt ist die Diagnostik und minimal-invasive, Katheter-gestützte Therapie von Erkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystems. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Weiterentwicklung von neuen Bildgebungstechniken wie der Magnetresonanztomographie (MRT) zur Sichtbarmachung von Erkrankungen des Gehirns auf zellulärer und molekularer Ebene ("molekulare Bildgebung"). Seine Forschung ist in zahlreiche Projekte integriert, die von öffentlichen Drittmittelgebern wie der Deutschen Forschungsgemeinschaft, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung oder der Bayerischen Forschungsförderung finanziert werden. Prof. Zimmer hat an der Ruhr-Universität Bochum und der FU Berlin Philosophie, Biologie und Medizin studiert. Seine Stationen als Arzt und Wissenschaftler absolvierte er im Wesentlichen an der Humboldt-Universität in Berlin (Charité) und führten ihn u. a. zu einem mehrjährigen Forschungsaufenthalt an die Harvard-Medical-School in Boston, USA.
Dabei erstreckt sich die Wahlleistungsvereinbarung nicht nur auf alle an der Behandlung beteiligten Abteilungen, sondern auch auf ärztlich geleitete Einrichtungen außerhalb des Klinikums. Für den Fall, dass die Chefärztin/ der Chefarzt zum Zeitpunkt Ihrer geplanten Aufnahme "vorhersehbar" verhindert ist, besteht die Möglichkeit, eine Vertretervereinbarung zwischen Ihnen und dem Klinikum bzw. der Chefärztin/dem Chefarzt zu schließen. Abrechnung wahlärztlicher Leistungen Die Abrechnung wahlärztlicher Leistungen erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ). Die Kosten beziehen sich immer auf den tatsächlichen Schwierigkeitsgrad und den Zeitaufwand der einzelnen Leistung. Sie können deshalb erst nach der erbrachten Leistung berechnet werden. Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung wahlärztlicher Leistungen eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung bedeuten kann. Bei jeder Inanspruchnahme von Wahlleistungen sind Sie als Selbstzahler zur Entrichtung des Entgelts verpflichtet.