Din 18318 Pflasterarbeiten

July 4, 2024, 1:10 pm

Keine Regelungen. 2 Ermittlung der Maße/Mengen. 1 Zuarbeiten, Verhau oder Schneiden von Pflastersteinen und Platten wird nach der Länge der Bear... Verwandte Normen zu DIN 18318 sind

Din 18318, Ausgabe 2019-09

Für Bauvorhaben des Bundes ist die Vereinbarung der ZTV Pflaster-StB 06 obligatorisch, für den Zuständigkeitsbereich der Landesbauverwaltungen empfohlen. Privaten Auftraggebern wird – zumindest für befahrene Flächen – die Vereinbarung der ZTV angeraten. Pflasterdecken können für alle Verkehrsflächen nach Maßgabe der RStO verwendet werden. Dagegen sollten Plattenbeläge nur bei der Befestigung von Geh- und Radwegen, ausgenommen bei Überfahrten, sowie bei Plätzen ohne Kraftfahrzeugverkehr, Anwendung finden. ATV DIN 18318 setzt als Regelausführung die Verlegung von Pflasterklinkern in Reihen voraus. Verbände mit Kreuzfugen bedürfen nach Maßgabe der ZTV Pflaster-StB 06 der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers. Das Zuarbeiten von Steinen oder Platten soll nur durch Nassschnitt erfolgen. Dadurch soll dem unsorgfältigen, das Aussehen fertiggestellter Flächen beeinträchtigende, "Knacken" von Steinen oder Platten begegnet werden. • Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen in ungebundener Ausführung und deren Einfassungen (M FP) • Arbeitspapier Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen in gebundener Ausführung • Merkblatt über den Rutschwiderstand von Pflaster und Plattenbelägen für den Fußgängerverkehr Die Inhalte von Merkblättern und Empfehlungen haben den Anspruch, als Stand der Technik angesehen zu werden.

Ztv Pflaster-Stb 20

2 mm zulässig Betonsteinpflaster wie bei Pflasterziegeln, Natursteinvorsatz und Minifase sind besonders gut Beton-Gehwegplatten wie bei Pflasterziegeln, Rutschhemmung beachten Beton-Rillenplatten gut für Blindenleitstreifen (auch Mosaikpflaster) Natursteine gut: großformatige Natursteinplatten, Mosaikpflaster (6x6 cm), an Grundstückszufahrten: sortiertes Kleinpflaster (10x10 cm), Höhenunterschiede/ Aufwerfungen max. 5 mm zulässig Asphaltdecke bestens geeignet, aber i. d. R. nur außerhalb von Ortschaften (Denkmalpflege) sandgeschlämmte Decke für Wege in Parks ausreichend, wenn Ausführung mit Untergrunddrainage ordnungsgemäß erfolgt und ständige Unterhaltungspflege (z. B. zur Vermeidung von Auswaschungen) durchgeführt wird Ungeeignete Bodenbeläge: Alles was lose/aufgeschüttet, rund, krumm oder geschliffen ist. Alles was mehr als 2 cm große Fugenspalten hat. Alles was auf 4 m Länge Beulen und Dellen über 2 cm aufweist. (Maßtoleranzen gem. DIN 18318) Beispiele Lose Sand- und Schotterwege, Großpflaster, unbearbeitete Natursteinoberflächen, fein geschliffene Natur- und Betonsteinplatten, Rasengittersteine und Rasenplatten siehe auch Oberflächen und ihre Bewertung nach Barrierefreiheit

Wie bereits im Vorgängerregelwerk wird zunächst in einem Kapitel Allgemeines unter anderem hinsichtlich des Geltungsbereichs, der Begriffsbestimmungen sowie der Baugrundsätze ausgeführt. Es folgen ausführliche Kapitel zu den Bauprodukten, der Ausführung, den Prüfungen sowie zu Mängelansprüchen. Die ZTV Pflaster-StB sind in Verbindung mit den "Technischen Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen" (TL Pflaster-StB) ( FGSV 643) bei der Herstellung von Pflasterdecken und Plattenbelägen in ungebundener Ausführung (Regelbauweise) auf Verkehrsflächen sowie von Einfassungen anzuwenden. Sie sind darauf abgestellt, dass die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), insbesondere die ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" sowie die ATV DIN 18318 "Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen" Bestandteile des Bauvertrages sind. Die ZTV Pflaster-StB werden bei der Vorbereitung, der Ausschreibung und der Ausführung von Maßnahmen des Neubaus, des Um- oder Ausbaus, der Instandsetzung sowie der Erneuerung von Verkehrsflächen herangezogen.

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