Zu diesem Zweck muss der entsprechende Tagesordnungspunkt aufgeführt sein, zum Beispiel:"Beschluss über die außerordentliche Abberufung und Kündigung der Verwaltung aus wichtigem Grund". Beachten Sie, dass Abberufung und Kündigung zwei verschiedene Vorgänge sind! Fazit zur außerordentlichen Mitgliederversammlung Praxis-Tipp: Bevor eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen wird, sollten Sie sich fragen, ob die Angelegenheit wirklich dringend ist und kein anderer Weg zum angestrebten Ziel führt. Ladungsfrist für verschobene Eigentümerversammlung WEG, Wohnungseigentum, Immobilien. Sinn und Zweck einer außerordentlichen Eigentümerversammlung ist es, eine ordnungsgemäße WEG-Verwaltung sicherzustellen und Schäden abzuwenden. Einladung zur außerordentlichen Eigentümerversammlung [Kostenloses Muster] Das untere Muster können Sie gerne für Ihre WEG individuell anpassen und es bei der nächsten außerordentlichen Eigentümerversammlung einsetzen. Frau / Herr Name & Anschrift des Wohnungseigentümers Ort, Datum Einladung zur außerordentlichen Eigentümerversammlung Sehr geehrte Eigentümer, hiermit laden wir Sie zur außerordentlichen Eigentümerversammlung der WEG (vollständige Anschrift) am (Datum) um (Uhrzeit) ein.
Bewusst wurde also die durch die WEG-Reform aus dem Jahr 2007 auf 2 Wochen verlängerte Einberufungsfrist nochmals deutlich verlängert. Die 4-Wochen-Frist wird weiter einzuhalten sein, da das WEMoG nur eine Frist von 3 Wochen regelt. Nichteinhaltung der Ladungsfrist bei Eigentümerversammlungen | Breiholdt Rechtsanwälte Berlin. Beispiel 3: Teilungserklärung sieht 3-Tage-Frist vor In der Gemeinschaftsordnung aus dem Jahr 1995 ist eine Einberufungsfrist von 3 Tagen geregelt. Diese Frist wird weiter maßgeblich bleiben, da bereits die damals geltende 1-Wochen-Frist deutlich unterschritten wurde, weil offensichtlich Willensbildungen der Wohnungseigentümer bewusst zügig herbeigeführt werden sollten. Die nunmehr gesetzlich geltende 3-Wochen-Frist ist im Übrigen stets einzuhalten und nicht nur bei der jährlichen ordentlichen Wohnungseigentümerversammlung. Sie ist also auch zu beachten bei außerordentlichen Wohnungseigentümerversammlungen, Wohnungseigentümerversammlungen auf Verlangen der Wohnungseigentümer und den vereinbarten Wohnungseigentümerversammlungen. Fälle besonderer Dringlichkeit Die gesetzliche – und auch die vereinbarte – Ladungsfrist kann dann unterschritten werden, wenn ein Fall besonderer Dringlichkeit vorliegt.
Führt eine Unterschreitung der Einladungsfrist zur Unwirksamkeit der auf der Versammlung gefassten Beschlüsse? Die Einladungsfrist für Eigentümerversammlungen beträgt nach § 24 Abs. 4 WEG zwei Wochen, sofern nicht ein Fall besonderer Dringlichkeit vorliegt. Manche Gemeinschaftsordnungen verlängern aber auch die Einladungsfrist, z. B. auf drei oder vier Wochen. Die Nichteinhaltung der Ladungsfrist stellt also einen Verstoß gegen das Gesetz oder die Gemeinschaftsordnung dar. Man spricht dann von einem sogenannten Ladungsmangel. Die Frage ist, ob dieser Ladungsmangel dazu führt, dass die in der Versammlung getroffenen Beschlüsse unwirksam sind. Was sagen die Gerichte? Grundsätzlich wird vermutet, dass der Ladungsmangel für den jeweils getroffenen Beschluss ursächlich war. Es wird also davon ausgegangen, dass bei korrekter Einladung ein anderes Ergebnis zustande gekommen wäre. Allerdings kann diese Vermutung entkräftet werden, und zwar wenn feststeht, dass der angefochtene Beschluss auch bei ordnungsgemäßer Einberufung genauso gefasst worden wäre (BGH V ZB 24/01).
Shop Akademie Service & Support Vereinbarung prüfen Im Hinblick auf die maßgebliche Frist zur Einberufung der Wohnungseigentümerversammlung ist stets zunächst die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung zu prüfen. In vielen Fällen finden sich hier vom Gesetz abweichende Fristen. Die maßgebliche Bestimmung des § 24 Abs. 4 Satz 2 WEG kann nämlich durch Vereinbarung geändert werden. Insoweit können kürzere, insbesondere aber längere Fristen geregelt sein. Gesetzliche 3-Wochen-Frist Finden sich keine vereinbarten Regelungen über die Einberufungsfrist, beträgt diese nach vorerwähnter Bestimmung 3 Wochen. Ihrem Wortlaut nach handelt es sich zwar nur um eine Soll-Vorschrift. Ein Unterschreiten der Einberufungsfrist führt jedoch grundsätzlich dann zur Anfechtbarkeit der auf der Versammlung gefassten Beschlüsse, wenn nicht ein Fall besonderer Dringlichkeit vorliegt. Frist unbedingt einhalten! Liegt kein Fall besonderer Dringlichkeit vor, ist die gesetzliche oder vereinbarte Ladungsfrist unbedingt einzuhalten.