Geschäftsleiter Und Aufsichtsorgane: Bafin Hat Merkblätter Überarbeitet – Dfpa

July 2, 2024, 5:48 am

Damit legt das Merkblatt zu den Geschäftsleitern nun einen verstärkten Fokus auf die fachliche Eignung der Geschäftsleitung in ihrer Gesamtheit. Anknüpfend an das Erfordernis der Gesamteignung der Geschäftsleitung beschreibt das Merkblatt zu den Geschäftsleitern die Pflicht der KWG-Institute, den einzelnen Geschäftsleitern die Einführung in das Amt zu erleichtern und die Fortbildung zu ermöglichen. Zum Zwecke der Beurteilung der Gesamteignung der Geschäftsleitung hat die BaFin eine Eignungsmatrix konzipiert, die die Überlegungen des KWG-Instituts dokumentieren soll. ii. Zuverlässigkeit Im Rahmen der Zuverlässigkeit des Geschäftsleiters nimmt die BaFin in Übereinstimmung mit den Leitlinien die Unvoreingenommenheit ("independence of mind") als wichtigen Umstand für die Zuverlässigkeit des Geschäftsleiters auf. Merkblatt zu den Geschäftsleitern gemäß KWG, ZAG und KAGB - Ordnungsgemäße Geschäftsorganisation. Unvoreingenommenheit bedeutet, dass Geschäftsleiter die innere Stärke haben müssen, sich in Gruppen durchzusetzen und eigene Entscheidungen fällen zu können. Ein Punkt, der gegen die Zuverlässigkeit spricht, ist das Bestehen von Interessenkonflikten des Geschäftsleiters.

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Dies mutet merkwürdig an vor dem Hintergrund, dass Verurteilungen wegen Straftaten, die im Bundeszentralregister gelöscht wurden, nicht angegeben werden müssen. Im Rahmen der Beurteilung von Interessenkonflikten sind nun Verstrickungen zu Inhabern bedeutender Beteiligungen am anzeigenden Unternehmen als Fälle von Interessenkonflikten erfasst. Ferner sind Gerichtsverfahren mit und konkurrierende Interessen gegenüber dem anzeigenden Unternehmen sowie dessen Konzernunternehmen anzugeben. Anforderungen an Geschäftsleiter Geschäftsleiter müssen fachlich geeignet sein, zuverlässig sein und der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausreichend Zeit widmen. Bezüglich dieser Anforderungen enthält das Merkblatt zu den Geschäftsleitern teilweise Konkretisierungen und Ergänzungen gegenüber dem bisherigen Stand. Merkblatt zu den geschäftsleitern gemäß kwg zag und kagb 6. i. Fachliche Eignung Das Merkblatt zu den Geschäftsleitern führt bezüglich der fachlichen Eignung nun aus, dass die Geschäftsleitung in ihrer Gesamtheit über ein ausgewogenes Maß an denjenigen Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen muss, die dem Geschäftsmodell, dem Risikoappetit, der Strategie und der Märkte, auf denen das Institut tätig ist, entsprechen.

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Das Merkblatt zu den Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG und KAGB in seiner dritten Auflage erläutert die fachlichen und persönlichen Anforderungen an die Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen, die nach den jeweiligen Aufsichtsgesetzen bestellt werden. Das Merkblatt übernimmt die Leitlinien der EBA und ESMA "Leitlinien zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen" (EBA/GL/2017/12) und "Leitlinien zur internen Governance" (EBA/GL/2017/11) vom 26. September 2017 (nationale Sprachfassungen vom 21. bzw. 15. März 2018), die seit dem 30. Juni 2018 angewendet werden sollen, in die Verwaltungspraxis der Bundesanstalt. Die Bundesanstalt hat zu beiden Leitlinien eingeschränkte Compliance-Erklärungen abgegeben, die auf den Internetseiten der EBA bzw. BaFin - Merkblätter - Merkblatt zu den Geschäftsleitern gemäß KWG, ZAG und KAGB. der ESMA eingesehen werden können. Zur Erleichterung der Anzeigenerstattung werden eine Reihe von Formularen zur Verfügung gestellt. Für Unternehmen unter Aufsicht der EZB gilt außerdem das Rundschreiben 07/2020 ( BA) "Nutzung des gemeinsamen SSM IMAS Portals mit der Europäischen Zentralbank".

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Im Einklang mit den Leitlinien zählt die BaFin verschiedene Aspekte auf, die von dem Verwaltungs-/Aufsichtsorgan überwacht werden müssen und zu denen das Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan daher entsprechende Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen haben muss. ii. Zuverlässigkeit In Übereinstimmung mit dem Merkblatt Geschäftsleiter und den Leitlinien wird auch im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung des Mitglieds eines Verwaltungs-/Aufsichtsorgans das Kriterium der "Unvoreingenommenheit" geprüft. Merkblatt zu den Mitgliedern von Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen gemäß KWG und KAGB. Des Weiteren führt die BaFin aus, dass Interessenkonflikte auch bestehen können, wenn das Mitglied bedeutende Beteiligungen an Konzernunternehmen des Instituts hält, nahe Angehörige bei Konzernunternehmen des Instituts tätig sind oder Rechtsstreitigkeiten mit dem Institut oder einem Konzernunternehmen bestehen. Die BaFin führt aus, dass von Interessenkonflikten betroffene Mitglieder sich im Falle von Interessenkonflikten der Stimme enthalten und dass im Rahmen der Eignungsprüfung der Mitglieder ein Augenmerk auf vermeintliche Interessenkonflikte gelegt werden sollen.

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Die BaFin hat die überarbeiteten Fassungen des " Merkblatt (s) zu den Geschäftsleitern gemäß KWG, ZAG und KAGB" und des " Merkblatt (s) zu den Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG und KAGB" veröffentlicht. Die BaFin hatte die überarbeiteten Merkblätter im Juni 2020 zur Konsultation gestellt, sie aber zunächst nicht veröffentlicht. Merkblatt zu den geschäftsleitern gemäß kwg zag und kagb de. Der Grund war, dass sie das Gesetzgebungsverfahren zum Risikoreduzierungsgesetz abwarten wollte (Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien ( EU) 2019/878 und ( EU) 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor). Bei der Überarbeitung der Merkblätter hat die BaFin den Schwerpunkt darauf gelegt, Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA in ihre Verwaltungspraxis zu übernehmen. Konkret handelt es sich um die "Leitlinien zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen" ( EBA/GL/2017/12) sowie die "Leitlinien zur internen Governance" ( EBA/GL/2017/11).

Da die Leitlinien ein breites Spektrum an Unternehmen und Fallkonstellationen regeln, wurde in der Konsultation vielfach die Sorge geäußert, dass diese Leitlinien kleinere und mittlere Institute unverhältnismäßig überfordern könnten. Zur Klarstellung hat die BaFin daher in den Einleitungen der beiden Merkblätter ein besonderes Augenmerk auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gelegt. Merkblatt zu den geschäftsleitern gemäß kwg zag und kagb englisch. Für Prüfungszwecke sind die Merkblätter erst ab dem 1. Januar 2021 zugrunde zu legen. (DFPA/JF1) Quelle: Meldung BaFin Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

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