Li-Mi International Gmbh, Berlin- Firmenprofil - Trinkgeld Annehmen Kündigungsgrund

July 3, 2024, 10:34 am

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3. Muss der Arbeitnehmer Auskunft über das erhaltene Trinkgeld erteilen? Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, diesem über die Höhe der erzielten Trinkgeldeinnahmen Auskunft zu erteilen. Sollte jedoch ein berechtigtes rechtliches Interesse des Arbeitgebers bestehen, z. B. durch die verpflichtende Teilung des Trinkgeldes mit dem Küchenpersonal, so muss der Arbeitnehmer die Höhe des Trinkgeldes benennen. Ferner liegt ein berechtigtes Interesse vor, sofern das Trinkgeld vertraglicher Vergütungsbestandteil ist oder wenn der Arbeitgeber die Auskunft zur Ermittlung bezüglich Lohnsteuerabzüge benötigt. 4. Hat eine Klage auf Erhalt des Trinkgeldes gegenüber dem Arbeitgeber Aussicht auf Erfolg? Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer Klage. Trinkgeld verbieten ➤ Dürfen Arbeitgeber Trinkgeld verbieten?. Nur wird es in der Praxis häufig schwierig werden zu beweisen, wie hoch das entsprechende "widerrechtlich" vereinnahmte Trinkgeld des Arbeitgebers bzw. der Arbeitskollegen war. Darüber hinaus muss sich auch entweder eine vertragliche Vereinbarung oder aus dem Grundsatz der sog.

Trinkgeld Verbieten ➤ Dürfen Arbeitgeber Trinkgeld Verbieten?

Grundsätzlich ist es nicht zulässig, das regelmäßige Arbeitsentgelt auszuschließen, sofern der Arbeitnehmer ein hohes Trinkgeld von einem Dritten erhalten hat. Zulässig ist jedoch hingegen, das Trinkgeld ganz oder teilweise aufgrund einer vertraglichen Anrechnungsklausel mit dem Festbetrag der Vergütung zu verrechnen. Hier muss jedoch ausdrücklich im Vertrag eine entsprechende Vereinbarung getroffen worden sein. Die tarifliche Mindestvergütung kann weder ganz noch teilweise mit dem zu erwartenden oder erzielten Trinkgeldaufkommen verrechnet, sondern muss ungekürzt ausgezahlt werden. Das Trinkgeld – hat man hierauf einen Anspruch und kann man das Trinkgeld einklagen?. Dies hat jedoch zur Konsequenz, dass im Urlaubs- oder Krankheitsfall zum fortzuzahlenden Entgelt das zu erwartende Trinkgeld nicht ausgezahlt werden muss. Anders verhält es sich jedoch, sofern das Trinkgeld vertraglich als Vergütungsbestandteil vereinbart worden ist. Hierfür finden sich Beispiele insbesondere in älteren Arbeitsverträgen im Gaststättenbereich, nach welchen der Arbeitnehmer zustehende Bedienungsprozente aus dem gesamten Trinkgeldaufkommen erhalten hat.

Das Trinkgeld – Hat Man Hierauf Einen Anspruch Und Kann Man Das Trinkgeld Einklagen?

Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 12. 09. 2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen Sehr geehrte Ratsuchende, gerne darf ich Ihre Frage wie folgt beantworten: Nach § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis nur dann von jedem Vertragsteil ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Ein solcher wichtiger Grund ist selbstverständlich grundsätzlich dann anzunehmen, wenn dem Arbeitnehmer ein Vermögensdelikt zu lasten seines Arbeitgebers nachgewiesen werden kann. Der Arbeitgeber trägt hierbei allerdings die volle Beweislast dafür, dass der Arbeitnehmer das Vermögensdelikt auch tatsächlich begangen hat.

Mehrere deutsche Gerichte haben geurteilt: Das ist nicht rechtens. Selbst, wenn die Veranstalter in den Reiseunterlagen darauf hinweisen, dass der Urlauber sein Trinkgeld an einer Rezeption niedriger oder höher berechnen oder ganz streichen lassen kann. Auch auf Kreuzfahrtschiffen dürfen Trinkgelder nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urlaubers eingezogen werden. Ein Hinweis in den Reiseunterlagen reicht also nicht. Für dich als Urlauber bedeutet das: Gleich bei der Buchung oder spätestens am ersten Reisetag für klare Verhältnisse zu sorgen. Trinkgeld kannst du individuell trotzdem geben, persönlich oder in eine Gemeinschaftskasse. Fazit Trinkgeld ist immer eine freiwillige Leistung. Niemand darf von dir eine solche Extrazahlung verlangen. Aber: Trinkgeld wird weltweit höchst unterschiedlich gehandhabt. In Europa und großen Teilen Afrikas und Amerikas bist du mit 10 bis 15 Prozent der eigentlichen Rechnungssumme oder auch einem bis zwei Euro für Leistungen wie Gepäcktransport oder Zimmerservice gut dabei.

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