Für mich ist es kein Problem, sich individuell auf Deutsch, Englisch, Arabisch, Polnisch, oder Türkisch zu verständigen. Im Mittelpunkt der Behandlung steht für mich in jedem Fall die Zufriedenheit meiner herzlichen und offenen Patient*innen hier in Rotenburg – egal ob groß oder klein. Henning Meyer, Hals-Nasen-Ohren-Arzt in 27356 Rotenburg an der Wümme, Bahnhofstraße 9. Mein Steckbrief: Geboren 1973 in Abu Kamal, Syrien. Studium der Zahnmedizin: in Breslau, Polen; 2020 Approbation in Deutschland Mein Fachgebiet: Kinderzahnheilkunde, Chirurgie. Mein Behandlungsstil: Kreativ und einfühlsam. Zurück Weiter
2012 Assistenzärztin zur Weiterbildung für Allgemeinchirurgie Klinik für Viszeral-, Thorax- und Gefäßchirurgie, Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Universitätsklinik Dresden 04. 2007 Approbation 01. 10.
Mitgliedschaften Berufsverband der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin (MWE) Hartmannbund
Dr. Plewa/ Dr. Schliecker Rechtsanwälte
Es ist tatsächlich nur ein kleiner Schritt und im Übrigen auch ein zulässiger, den Vermieter durch den Inhaber eines Pferdepensionsstalls und den Mieter als Besitzer eines Pensionspferdes zu ersetzen. Das Ergebnis ist eindeutig und in seiner Konsequenz für den Stallbesitzer höchst unerfreulich. Die juristischen Versuche, dieses Ergebnis zu Gunsten des Stallinhabers abzumildern sind so vielfältig wie gleichzeitig regelmäßig unwirksam. Der Pferdeeinstellungsvertrag: Muster und Vorlage. Dies soll an einigen besonders interessanten Beispielen verdeutlicht werden: Haftungsbeschränkungen Besonders beliebt ist die Haftungsbeschränkung auf den Rahmen bestimmter Versicherungen. Hierbei wird nicht einmal der Versuch gemacht, auf eine spezielle Versicherungsart näher einzugehen. Ein anderes Vertragsformular begrenzt die Haftung des Stallbesitzers auf die Höchstgrenze nach dem Tierseuchengesetz. Der nächste verweist den Pferdebesitzer im Fall eines Schadens auf einen Versicherungsschutz im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung. Allerdings wird die Haftung des Stallbesitzers bereits im nächsten Absatz ausgeschlossen, und zwar gerade dadurch, dass Ansprüche zurück gewiesen werden die nicht durch die genannte Versicherung abgedeckt sind.
So begrüßenswert dieses Ergebnis für den Pferdebesitzer ist, unabhängig davon, ob es sich um ein Freizeit- oder aber um ein teures Turnierpferd handelt, so unerfreulich ist diese Konsequenz gleichzeitig für den Inhaber eines Pensionsstalles. Noch unerfreulicher ist es, dass es bisher kein Jurist den Mut aufgebracht hat, den Stallbesitzern die Wahrheit über ihre volle und durch einen Formularvertrag auch nicht ein zu schränkende Haftung gegenüber den Pferdbesitzern zu sagen. Hinweis zu den rechtlichen Beiträgen auf