Der Gewerbebetrieb SRE Süddeutsche Real Estate GmbH mit der Lage August-Lämmle-Weg 20, 71229 Leonberg ist angemeldet am Amtsgericht Stuttgart unter der Nummer HRB 739242. Der Sinn des Unternehmens ist An- und Verkauf sowie die Vermarktung von Immobilien. Der Termin der Gründung ist der 14. November 2011, das Unternehmen ist etwa 10 Jahre alt. Der Betrieb ist in der Branche Immobilien tätig und befasst sich daher mit den Themen Finanzierung, Kauf und Kredit. Der Sitz Leonberg liegt im Bundesland Baden-Würtemberg. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Abk. GmbH) ist eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft und unterliegt als juristische Entität dem Handelsgesetzbuch. Standort auf Google Maps Druckansicht Hier sind Unternehmen mit gleicher Adresse: Die folgenden Unternehmen hatten oder haben den gleichen Gesellschafter, Geschäftsführer oder Prokurist: Hier sind Unternehmen mit gleichem Namen an anderen Orten: Das sind Unternehmen mit ähnlichem Namen: Die abgebildeten Informationen stammen aus öffentlichen Quellen.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Klein, Jürgen, Leonberg, geb., einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. HRB 739242:SRE Süddeutsche Real Estate GmbH, Leonberg, August-Lämmle-Weg 20, 71229 stellt als Geschäftsführer: Klein, Jürgen, Leonberg, geb., einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Pleninger, Moritz, Stuttgart, geb. SRE Süddeutsche Real Estate GmbH, Leonberg, August-Lämmle-Weg 20, 71229 Leonberg. Bestellt als Geschäftsführer: Pleninger, Moritz, Stuttgart, geb., einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Klein, Jürgen, Leonberg, geb.
Willkommen! Anschrift: SRE Süddeutsche Real Estate GmbH Bodan-Werft 1 88079 Kressbronn Kontakt: Telefon: 0800 5500501 Fax: 0800 5500502 Impressum: Sitz der Gesellschaft: Bodan-Werft 1, 88079 Kressbronn Geschäftsführer: Herr Jürgen Klein Handelsregister: Amtsgericht Ulm HRB 743051 2021 © SRE Süddeutsche Real Estate GmbH
2022 - Handelsregisterauszug T&Z UG (haftungsbeschränkt) 09. 2022 - Handelsregisterauszug ECO Tankstellen GmbH 09. 2022 - Handelsregisterauszug Celine GmbH 09. 2022 - Handelsregisterauszug Das Team 300 Holding GmbH 09. 2022 - Handelsregisterauszug Erste Luna DE GmbH 09. 2022 - Handelsregisterauszug Winning CoFo - Räuchle GmbH 09. 2022 - Handelsregisterauszug Canzio Invest GmbH 09. 2022 - Handelsregisterauszug STERO Metalltechnik e. 09. 2022 - Handelsregisterauszug LV Verwaltungs GmbH 09. 2022 - Handelsregisterauszug NTK Holding GmbH 09. 2022 - Handelsregisterauszug Wagner-Donchevski GmbH 09. 2022 - Handelsregisterauszug Geiger Grundbesitz GmbH 09. 2022 - Handelsregisterauszug JO Keltenstrasse GmbH & Co. KG 09. 2022 - Handelsregisterauszug La Credenza GmbH 06. 2022 - Handelsregisterauszug CPS Capital Prime Select GmbH 06. 2022 - Handelsregisterauszug Müller GmbH Metallbau und Montageservice 06. 2022 - Handelsregisterauszug ropa Pressenservice Automatisierungstechnik e. 06. 2022 - Handelsregisterauszug Bürgerbündnis für Gesundheitsversorgung in der Raumschaft Geislingen e.
Neben dem erhöhten Platzbedarf in allen Räumen, der oft nur durch das Entfernen oder Versetzen von Wänden erreicht werden kann, sind je nach Raumnutzung noch weitere Details zu beachten. Und: Denken Sie daran, dass bei Eingriffen in die Statik eine Baugenehmigung erforderlich ist. Darauf sollten Sie achten, wenn Sie barrierefrei umbauen: Bodengleiche Dusche: Ein durchgängig gleich gefliester Badboden sorgt für ein harmonisches Gesamtbild. Foto%3A Duravit Bäder sollten mit bodengleichen Duschen und rutschfesten Bodenbelägen ausgestattet sein. Umbau zum barrierefreien Wohnraum: Hilreiche Tipps.. Auf eine Duschtrennwand kann verzichtet werden, ansonsten muss sie zum Raum hin zu öffnen sein. Waschtische sind unterfahrbar zu gestalten und mit leicht zu bedienenden Einhebel-Mischarmaturen auszustatten. Wird der Syphon unter Putz gelegt, stört er nicht beim Unterfahren. Das gilt auch in der Küche für Spüle und Arbeitsplatten. Sind sie höhenverstellbar, können sie auch von Familienangehörigen genutzt werden, die nicht an den Rollstuhl gebunden sind.
Beachten Sie bei Kameraleuchten unbedingt die entsprechenden Regelungen des Datenschutzgesetzes. LED-Wegleuchten und Solarleuchten für ein behindertengerechtes Licht-Konzept Sie können Ihren Eingangsbereich mithilfe von unterschiedlichen Außenleuchten auf vielfältige Weise behindertengerecht gestalten. Denken Sie dabei neben der Ausleuchtung des Hauseingangs auch an die Beleuchtung von Einfahrten, Gartenwegen, Terrassen, Pools und mehr. Barrierefreies Bauen: Wohnen ohne Hindernisse. Gern können Sie dabei beispielsweise auf LED-Wegleuchten (Säulenleuchten, gartenleuchten mit Erdspieß usw. ), Boden-Spots und sparsame Solarleuchten zurückgreifen. Planen Sie diese mit in Ihr barrierefreies Licht-Konzept für den Außenbereich ein, um dies perfekt abzurunden. Ziehen Sie aus den vielfältigen Möglichkeiten Ihren bestmöglichen, indem Sie die verschiedenen Leuchten clever aufeinander abstimmen. Gleichzeitig müssen Sie bei funktionalen Leuchten keineswegs auf eine ansprechende Optik verzichten. Die große Design-Vielfalt von Außenwandleuchten ermöglicht es Ihnen, Ihren Eingangsbereich und Garten dekorativ und entsprechend Ihrem Geschmack und Stil zu gestalten.
Für "privatrechtlich geführte Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin" wie die Gewobag gelte das Gesetz jedoch nur mittelbar, erklärt die Leiterin der Ombudsstelle, Doris Liebscher. Sprich: Hier müsse Berlin zum Beispiel über den Aufsichtsrat sicherstellen, dass die Landesunternehmen das Gesetz anwenden. Einen individuellen Rechtsanspruch gegen die Gewobag hätten Bürger dagegen nicht aus dem LADG, es verpflichte die Gewobag auch nicht direkt, mit der LADG-Ombudsstelle zusammenzuarbeiten, wenn diese dennoch eine Diskriminierung feststellt. "Deshalb", sagt Liebscher, "haben wir mit der Senatsverwaltung für Bauen und Wohnen (SenSBW) und den Wohnungsbauunternehmen eine Vereinbarung getroffen, dass Beschwerden der Ombudsstelle beantwortet werden". Das klappe grundsätzlich auch gut. Im Fall Kuhlow/Arsic-Gewobag hatte die Ombudsstelle die zuständige Senatsverwaltung um Stellungnahme gebeten. Die damalige Staatssekretärin für Stadtentwicklung und Wohnen, Wenke Christoph (Linke), antwortete im August 2021 jedoch mit einem Schreiben, dass Sichtweise und Argumente der Gewobag 1:1 wiedergibt.
"Unsubstantiiert", so die Richter, sei zudem der "Vortrag der Beklagten, dass eine Rampe zu einer Erhöhung der Prämie der Gebäudehaftpflichtversicherung oder der Kosten für den Winterdienst führen könnte". Zu lasche Gesetze Dass Vermieter sich mit allen mögliche Argumenten gegen die barrierefreie Umgestaltung von Wohnraum wehren, hat die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Christine Braunert-Rümenapf, schon oft erlebt. "Manche Hausverwaltungen sind sehr entgegenkommend, aber öfter wehren sie sich leider gegen Umbauten mit Händen und Füßen", sagte sie der taz. Dem sei kaum beizukommen, "denn die gesetzlichen Vorgaben sind zu schwach", vor allem weil es keine Verpflichtung für private Wohneigentümer gibt, ihren Bestand barrierefrei zu gestalten. Nur beim Neubau gibt es die Vorgabe, dass Gebäude mit Aufzug (also ab 5 Stockwerken) zu 50 Prozent barrierefreie Wohnungen haben müssen. Auch die Kostenfrage sei "kompliziert", erklärt Braunert-Rümenapf: Grundsätzlich müssten sich Betroffene selber kümmern, etwa um einen Zuschuss über das Sozialgesetzbuch.