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July 2, 2024, 12:45 pm
# § 4 Einhaltung der IT-Sicherheit Kirchliche Stellen haben durch angemessene Schulungs- und Fortbildungsmöglichkeiten den qualifizierten Umgang mit IT zu ermöglichen. Die Verantwortung für die IT-Sicherheit liegt beim Leitungsorgan der jeweiligen kirchlichen Stelle. Die aufsichtführenden Stellen oder Personen überwachen die Einhaltung dieser Verordnung. It sicherheitsverordnung éd. unifiée. Bei Verstößen sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen. § 5 bleibt unberührt. Maßnahmen der oder des Beauftragten für den Datenschutz nach § 20 DSG-EKD 2 # bleiben unberührt. # § 5 IT-Sicherheitsbeauftragte Mit der Wahrnehmung der IT-Sicherheit können kirchliche Stellen besondere Personen beauftragen (IT-Sicherheitsbeauftragte). Die Beauftragung kann mehrere kirchliche Stellen umfassen. Zu Beauftragten sollen nur Personen bestellt werden, die die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen.

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# § 5 IT-Sicherheitsbeauftragte Mit der Wahrnehmung der IT-Sicherheit können kirchliche Stellen besondere Personen beauftragen (IT-Sicherheitsbeauftragte). Die Beauftragung kann mehrere kirchliche Stellen umfassen. Zu Beauftragten sollen nur Personen bestellt werden, die die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen.

Die die Aufgaben der IT-Sicherheit wahrnehmende Person ist über IT-Sicherheitsvorfälle zu informieren und informiert bei Gefahr im Verzug unverzüglich das zuständige Leitungsorgan. # § 6 Durchführungs- und Ergänzungsbestimmungen Die Evangelische Kirche in Deutschland, die Gliedkirchen und die gliedkirchlichen Zusammenschlüsse können jeweils für ihren Bereich Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung und ergänzende Bestimmungen zur IT-Sicherheit erlassen, soweit sie dieser Verordnung nicht widersprechen. 1 Bestehende Regelungen bleiben unberührt, soweit sie dieser Verordnung nicht widersprechen. 2 Anderenfalls sind diese Regelungen innerhalb eines Jahres anzupassen. 76 IT-Sicherheitsverordnung (ITSVO-EKD) - Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk. # § 7 Übergangsbestimmungen Die erstmalige Erstellung des IT-Sicherheitskonzeptes gemäß § 1 Absatz 2 hat in ihren Grundzügen spätestens bis zum 31. Dezember 2015 zu erfolgen und deren vollständige Umsetzung bis zum 31. Dezember 2017. # § 8 3 # Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. # 1 ↑ Die Inhaltsübersicht ist nicht Bestandteil dieser Verordnung.

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2 Die Vorschriften sind verbindlich für alle dort tätigen haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden und für Dritte, mit denen die Benutzung von Computern und Netzwerken von Gemeinden und gesamtkirchlichen Einrichtungen vereinbart worden ist. Datenschutz & IT-Sicherheit. 3) Die rechtlich selbstständigen Werke und Einrichtungen gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 DSG-EKD 5 # sind vom Geltungsbereich der Verordnung ausgenommen und stellen die erforderliche IT-Sicherheit in eigener Verantwortung sicher. # § 2 IT-Sicherheitsziele Die mit der Informationstechnik erhobenen, verarbeiteten, übertragenen und gespeicherten Daten sind zu schützen, insbesondere im Hinblick auf deren Zugänglichkeit/Verfügbarkeit: Daten und Anwendungen müssen dem jeweiligen Nutzungsprofil entsprechend jederzeit bei Bedarf verfügbar sein. Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Datenverfügbarkeit ist die Sicherung aller IT-Komponenten und der technischen und räumlichen Infrastruktur gegen organisationsbedingte, technische und umweltbedingte Ausfälle. Zentrale, aber auch dezentrale IT-Systeme müssen funktionieren, um die Verfügbarkeit der Daten zu garantieren.

Nach umfänglichen Beratungen und abschließenden Beschlussfassungen im Rat der EKD und in der Kirchenkonferenz ist die Verordnung zur Sicherheit in der Informationstechnik (IT-Sicherheitsverordnung) in Kraft getreten. Die Verordnung beruht auf § 9 Abs. 2 EKD-Datenschutzgesetz, wonach jede kirchliche Stelle zur Gewährleistung von IT-Sicherheit verpflichtet ist. Die Verordnung regelt vor allem die Verpflichtung zur Erstellung von IT-Sicherheitskonzepten. Entsprechende Muster und Hilfestellungen sind vom Kirchenamt der EKD erarbeitet worden. Nach § 7 IT-Sicherheitsverordnung hat die erstmalige Erstellung des IT-Sicherheitskonzeptes in ihren Grundzügen bis zum 31. Dezember 2015 zu erfolgen. It sicherheitsverordnung ekd in english. Das vollständige Konzept muss bis Ende 2017 vorliegen. Betriebsbeauftragte und örtlich Beauftragte für den Datenschutz sind bei der Erstellung und kontinuierlichen Fortschreibung des IT-Sicherheitskonzeptes frühzeitig zu beteiligen. Zur Wahrnehmung der IT-Sicherheit kann eine kirchliche Stelle zukünftig außerdem IT-Sicherheitsbeauftragte beauftragen.

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Beide Beauftragungen können auch an externe Anbieter vergeben werden. Für wen gilt das IT-Sicherheitsgesetz? Das IT-Sicherheitsgesetz der Bundesregierung regelt u. a., dass Betreiber von "kritischen Infrastrukturen" ein Mindestniveau an IT-Sicherheit einhalten. Dazu gehören bislang die Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation. Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen sollen bald hinzukommen. Der Gesundheitsbereich wurde in dieser Hinsicht bisher noch nicht näher definiert, wir gehen zurzeit davon aus, dass darunter nur sehr große Krankenhäuser fallen werden. Damit würde das Gesetz den größten Teil der Unternehmen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft nicht betreffen. It sicherheitsverordnung ekd 2018. Für wen gilt die IT-Sicherheitsverordnung? Die vom Rat der EKD erlassene IT-Sicherheitsverordnung gilt für alle evangelischen und diakonischen Körperschaften. Grundzüge eines IT-Sicherheitskonzepts mussten danach bereits bis zum 31. 12. 2015 erarbeitet werden, ein vollständiges Konzept muss bis Ende 2017 vorliegen.

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