Zwischen der Firma […] und dem Betriebsrat der Firma […] wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen: 1. Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung hat gemäß § 87 Abs. 1, Ziffer 2 BetrVG die betriebliche Arbeitszeit und die Regelung der Gleitzeit im Betrieb der […] zum Gegenstand. Sie löst sämtliche hierfür bisher maßgebenden Vereinbarungen zur Gleitzeit und zur betrieblichen Arbeitszeit mit Wirkung vom […] ab. Diese Betriebsvereinbarung findet Anwendung für alle Mitarbeiter, außer den leitenden Angestellten im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG und den Abteilungsleitern. Für die Abteilungsleiter werden die Betriebspartner gegebenenfalls eine gesonderte Regelung vereinbaren. Diese Betriebsvereinbarung ist ebenfalls nicht anwendbar für auf Stundenbasis beschäftigte Aushilfen (z. Betriebliche Arbeitszeit/Gleitzeit | W.A.F.. B. : studentische Hilfskräfte) und Teilzeitkräfte. Der Betriebsrat wird nach § 99 BetrVG über die vereinbarten Arbeitszeitbedingungen im Rahmen des Einstellungsverfahrens informiert. Diese Betriebsvereinbarung gilt auch nicht für Vertriebsmitarbeiter mit Außendiensttätigkeit.
Lage der Arbeitszeit Arbeitszeiten von bis zu 10 Stunden täglich Montag bis Freitag zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr bestimmt der Arbeitgeber allein, ohne dass sich die Arbeitnehmer dagegen wehren kann oder sich an den Betriebsrat wenden kann. Mögliche Arbeitszeiten: 06:00-12:00 Uhr und 15:00-20:00 Uhr oder 09:00- 20:00 Uhr. Das soll Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder gesunde Arbeit sein? Flexibilität ist keine Einbahnstraße. Es muss für Arbeitnehmer immer die Möglichkeit geben sich gegen ungerechte Arbeitszeit zu wehren und sich dabei vom Betriebsrat unterstützen zu lassen - gerade wenn eine Arbeitszeit von mehr als 8 Stunden täglich angeordnet wird. Innerhalb der Arbeitszeit von Montag bis Freitag zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr bestimmt der Arbeitgeber allein über den Aufbau von bis zu 80 Plusstunden oder 40 Minusstunden. Keine angeordneten Minusstunden. Betriebsvereinbarung pausenregelung master.com. Es muss sichergestellt werden, dass beim Auf- und Abbau des Arbeitszeitkontos auch die Interessen der Mitarbeiter berücksichtigt werden.
Werden dem Arbeitnehmer dagegen Vorschriften gemacht, wo und wie er eine Ruhepause verbringen soll (auf der Station, in der Abteilung oder mit "Piepser" etc. ), um ihn im Bedarfsfall einsetzen zu können, liegt keine Pause im Sinne des § 4 ArbZG vor. Der Mitarbeiter muss die Station während der Pause verlassen können. BR-Mitbestimmung: Arbeitszeit, Pausen und Urlaubsgrundsätze / 1 Beginn und Ende der Arbeitszeit | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. Sonderregelung bei Jugendlichen: Die Ruhepausen der Jugendlichen gemäß § 11 JArbSchG müssen im Voraus feststehen und zwar 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von 4, 5 bis zu 6 Stunden, 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden. Eine Beschäftigung von mehr als 4, 5 Stunden hintereinander ohne Ruhepause ist nicht zulässig. Ausnahmeregelungen: In Schichtbetrieben können per Dienstvereinbarung die Pausenzeiten anders aufgeteilt, nicht aber gekürzt werden. Bei der auf der Grundlage des § 7 Abs. 2 ArbZG erlaubten Anpassung der Arbeitszeitregelungen an die Besonderheiten bei der Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen kommt den Betriebsparteien ein "Ausfüllungsermessen" zu; Voraussetzung ist aber, dass die Besonderheiten mit den normalen Arbeitszeitregelungen unvereinbar sind und der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter durch einen entsprechenden Zeitausgleich gewährleistet wird.