Notarkosten Frankreich Erbschaft

July 2, 2024, 1:10 pm

Verheiratet mit Kindern Hinterlässt der Erblasser den Ehegatten mit gemeinsamen Kindern, so kann der überlebende Ehegatte laut Erbrecht Frankreich zwischen dem Nießbrauch des gesamten Nachlasses oder dem Eigentum an einem Viertel des Nachlasses wählen. Gibt es Kinder, die nicht aus der Ehe mit dem überlebenden Ehegatten stammen, so erbt der Ehegatte ein Viertel des Nachlassvermögens. Erbrecht Frankreich | Gemeinsam klären wir Ihre offenen Fragen. Kein Erbscheinsverfahren im Erbrecht Frankreich Im Erbrecht Frankreich existiert kein Erbscheinsverfahren – im Gegensatz zum deutschen Erbrecht. Der französische Notar hat die Aufgabe die Erbeneigenschaft festzustellen. Ihm sind folgende Urkunden vorzulegen: Sterbeurkunde Familienbuch des Erblassers Heiratsurkunde und Ehevertrag Personenstandsurkunden der Erben Eheverträge der Erben Verfügungen von Todes wegen Vermögensaufzeichnung (Aktiva und Passiva) Jetzt Kontakt aufnehmen Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie mich in Sachen Erbrecht Frankreich für eine ausführliche Rechtsberatung anhand Ihrer persönlichen Situation.

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Muss zur Regelung des Nachlasses ohnehin ein französischer Notar hinzugezogen werden, wird der regelmäßig auch die Erbschaftsteuererklärung vorbereiten. Das ist auch sinnvoll, weil er ohnehin über alle Informationen verfügt, die für die Erbschaftsteuererklärung notwendig sind. Die Einschaltung eines französischen Notars ist aber nicht immer notwendig. Zwingend ist sie, wenn zum Nachlass eine französische Immobilie gehört. In diesem Fall muss der Notar eine Urkunde errichten, die sogenannte attestation de propriété immobilière (oder kurz auch attestation immobilière), die Voraussetzung dafür ist, dass der Eigentumsübergang auf den Erben beim service de la publicité foncière eingetragen wird. Schmechel Deutsch-französische Rechtsanwaltskanzlei - Deutsch-französisches Erbrecht. Ebenso unumgänglich ist die Einschaltung eines französischen Notars, wenn sich nennenswerte Vermögenswerte (Schwelle: 5. 000, 00 €) in Frankreich befinden und die Erbenstellung nachgewiesen werden muss. In diesem Fall muss der französische Notar eine als acte de notoriété bezeichnete Urkunde errichten, aus der sich die Erbenstellung ergibt.

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In jeder Phase der erb- oder schenkungsrechtlichen Abwicklung im deutsch-französischen Verhältnis begleiten wir unsere Mandanten im Interesse der Vermeidung oder Beseitigung all dieser Probleme.

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In allen anderen Fällen, zum Beispiel wenn nur der Erbe in Frankreich lebt und das gesamte Vermögen des Erblassers im Ausland belegen war, muss kein französischer Notar hinzugezogen werden, um die Erbschaftsteuererklärung abzugeben. Sie benötigen Unterstützung bei der Abgabe einer französischen Erbschaftsteuererklärung? Sprechen Sie uns an! Achtung: Dieser Beitrag enthält nur allgemeine Hinweise und ersetzt keinesfalls eine Beratung im Einzelfall. Dieser Beitrag gibt die Rechtslage zum Zeitpunkt seiner Erstellung wieder, spätere Änderungen der Rechtslage sind nicht berücksichtigt. Nachweis des Erbrechts in Frankreich - Erben-International e.V.. Sprechen Sie uns an!

783 Code civil). Eine Ausschlagung in dieser Weise ist darüber hinaus in vielen Fällen steuerschädlich, da aus französischer Sicht dann erbschaftsteuerrechtlich zwei Erwerbsvorgänge vorliegen! Demgegenüber stellen reine Verwaltungshandlungen keine stillschweigende Annahme dar. Dies sind insbesondere Handlungen, durch die der Nachlassbestand gesichert werden soll, wozu beispielsweise auch eine Betriebsfortführung oder die Verlängerung eines Gewerbemietvertrages gehören kann, falls andernfalls, wie in Frankreich gesetzlich geregelt, Schadensersatzansprüche drohen. Aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Regelung (Art. 730-2 Code civil) stellt auch die Beantragung einer notariellen Erbenbescheinigung ("acte de notoriété"), mit der in Frankreich üblicherweise eine Erbenstellung nachgewiesen wird, für sich genommen noch keine Annahme der Erbschaft dar. Insoweit ist die Situation erneuert anders als in Deutschland, wo nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bereits die Stellung eines Erbscheinantrages als Annahme gewertet wird.

Schließlich eröffnet auch das französische Gesellschaftsrecht eine Möglichkeit, um die Benachteiligung des überlebenden Ehegatten nach französischem Erbrecht im Vergleich zu deutschem Erbrecht zu korrigieren. Hierbei gründen die Ehepartner eine Gesellschaft mit der Immobilie als Gesellschaftsvermögen (Société immobilière, SCI). Geschäftsanteile an einer SCI gehören auch nach französischer Rechtsauffassung zum mobilen Vermögen, so dass sich - obwohl die Immobilie in Frankreich belegen ist - die Vererbung der Geschäftsanteile nach dem Recht der Staatsangehörigkeit, also nach deutschem Erbrecht beurteilt. Eine vertiefende rechtliche Beratung der oben aufgezeigten Möglichkeiten sollte möglichst vor dem Erwerb der Frankreichimmobilie eingeholt werden. Dabei müssen nicht nur die jeweiligen Vor- und Nachteile der einzelnen Lösungsansätze berücksichtigt werden, sondern vor allem auch die jeweiligen steuerrechtlichen Konsequenzen. Auch beim Verfassen letztwilliger Verfügungen (Testament) muss aus den oben genannten Gründen die für die Frankreichimmobilie gültige französische Rechtslage berücksichtigt werden.

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