Hochgerechnet seien damit mehr als 45. 000 Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen aller Formen bereits Opfer von tätlicher Gewalt geworden. Zu den körperlichen Angriffen gehörten etwa Fausthiebe, Tritte, An-den-Haaren-Ziehen oder das Bewerfen mit Gegenständen. Auch Cybermobbing wird offenbar ein immer größeres Phänomen. Checkliste: Video-/Foto-/Tonaufnahmen, auf denen Schülerinnen und Schülern zu sehen/hören sind (Stand November 2020). 77 Prozent der Befragten sehen eine Zunahme von Formen des Mobbings über das Internet. Fast jede dritte befragte Lehrkraft gab an, dass es Fälle an der Schule gab. Allerdings gaben nur zwei Prozent der Lehrkräfte an, selbst betroffen gewesen zu sein – eine Zahl, die sich in den nächsten Jahren wohl steigern wird. Aktueller Fall: An einem Gymnasium im hessischen Heppenheim haben zwei Mittelstufen-Schüler die Gesichter von Lehrern in Pornofotos montiert und die Bilder per Instagram im Netz verteilt. Sie kursierten kurz darauf unter der Schülerschaft. Die Aufnahmen seien zwar leicht als Fotomontagen erkennbar gewesen, trotzdem ist die Empörung groß, wie die lokale Nachrichtenplattform "Echo online" berichtet.
Von Cybermobbing seien nicht nur die Lehrkräfte betroffen, "es kamen auch vermehrt Schüler zu mir, die unerlaubterweise von anderen in der Schule gefilmt oder fotografiert wurden und denen mit der Veröffentlichung dieser Fotos und Filme gedroht wurde, obwohl sie nicht zugestimmt haben. " Diese Vorgehensweise der Schulleitung stößt bei vielen Schülern "Echo online" zufolge auf Unverständnis. Fotografieren an Schulen und Kitas (DSGVO): Das müssen Sie wissen - CHIP. "Viele empfinden das als Kollektivstrafe", die auch viele Unbeteiligte treffe, sagt eine Mutter und meint: "Ich bin hin- und hergerissen. Klar ist, dass man solche Vorkommnisse ahnden und den Schülern auch Einhalt gebieten muss. Ob man aber alle Schüler gleichermaßen bestrafen muss, ist zumindest fragwürdig. " Agentur für Bildungsjournalismus Cybermobbing gegen Lehrer: Das rät die Polizei Die Schulleitung müsse nach Bekanntwerden eines Falls von Cybermobbing sofort reagieren, so heißt es bei der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Folgende Fragen sollten umgehend geklärt werden: Was ist konkret vorgefallen?
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben. Gestattet sind hier Aufnahmen öffentlicher Veranstaltungen, die diese als Gesamtheit zeigen. Fotografiert man einzelne Teilnehmer, benötigt man deren Zustimmung zur Veröffentlichung. Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte sowie Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient. Diese beiden Fälle kommen eher selten im schulischen Kontext vor (Ein Besuch der Bundeskanzlerin wäre ein Beispielfall, in dem das Fotografieren dann gestattet wäre). Auch durch die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat sich einiges geändert. Gerade für das Fotografieren von Kindern gibt es strenge Datenschutzauflagen, über die man als Lehrer gut informiert sein sollte. Minderjährige dürfen nämlich erst ab 16 Jahren selbstständig der Verarbeitung ihrer Daten zustimmen. Bei unter 16-Jährigen muss die Zustimmung beider Elternteile eingeholt werden.