Carlo Schmid Wir Haben Keinen Staat Zu Errichten In De

July 2, 2024, 1:48 am

» - Carlo Schmid [1] Einzelnachweise ↑ 1, 0 1, 1 Carlo Schmid: "Was heißt eigentlich Grundgesetz? " - Rede vor dem Parlamentarischen Rat am 8. September 1948 Netzverweise Querverweise Carl Schmitt

Carlo Schmid Wir Haben Keinen Staat Zu Errichten Von

Carlo Schmid Gelebt 3. Dezember 1896–11. Dezember 1979 Beruf Politiker, Staatsrechtler Prof. Dr. Carlo Schmid (1896-1979) war ein deutscher Politiker und Staatsrechtler. Carlo Schmid gehört zu den Vätern des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und auch des Godesberger Programms [ wp] der SPD. Er setzte sich auch stark für die europäische Integration und die deutsch-französische Aussöhnung ein. Den Nationalsozialismus bezeichnete er öffentlich als Philosophie von Viehzüchtern, angewandt am verkehrten Objekt. Bereits im August 1948 wirkte Carlo Schmid im Herrenchiemseer Konvent [ wp], der das spätere Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in die Wege leitete, sehr maßgeblich mit. Von 1948 bis 1949 war er Mitglied des Parlamentarischen Rates [ wp] und hier Vorsitzender der SPD-Fraktion und des verfassungspolitisch ausschlaggebenden Hauptausschusses sowie des Ausschusses für das Besatzungsstatut [ wp]. Schmid trat im Parlamentarischen Rat unter anderem am 8. September 1948 durch eine Grundsatzrede hervor und trat für das auf seine Initiative ins Grundgesetz übernommene konstruktive Misstrauensvotum [ wp] ein.

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Wir haben keinen Staat zu errichten, Carlo Schmid SPD vor dem Parlamentarisch Rat. - YouTube

Zitat: «Man muss wissen, was man will, wenn man von Staat spricht, ob den bloßen Herrschaftsapparat, der auch einem fremden Gebieter zur Verfügung stehen kann, oder eine lebendige Volkswirklichkeit, eine aus eigenem Willen in sich selber gefügte Demokratie. Ich glaube, dass man in einem demokratischen Zeitalter von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes nur sprechen sollte, wo es sich um das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen Volkes handelt. Wo das nicht der Fall ist, wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung zu organisieren hat, konstituiert es sich nicht - es sei denn gegen die Fremdherrschaft selbst -, sondern es organisiert sich lediglich, vielleicht sehr staatsähnlich, aber nicht als Staat im demokratischen Sinn. ] Diese Organisation als staatsähnliches Wesen kann freilich sehr weit gehen. Was aber das Gebilde von echter demokratisch legitimierter Staatlichkeit unterscheidet, ist, dass es im Grunde nichts anderes ist als die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft; denn die trotz mangelnder Freiheit erfolgende Selbstorganisation setzt die Anerkennung der fremden Gewalt als übergeordneter und legitimierter Gewalt voraus.

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