Zulassung Zur Abschlussprüfung

July 1, 2024, 12:34 pm

Eine vorzeitige Zulassung zur Prüfung gemäß § 45 Abs. 1 BBiG ist auch bei verkürzter Ausbildungsdauer möglich, wenn dadurch die vorgegebene Mindestausbildungsdauer nicht unterschritten wird. Mindestdauer der Ausbildung Die Ausbildungsdauer soll in der Regel folgende Mindestzeiten, insbesondere beim Zusammentreffen mehrerer Verkürzungsgründe bzw. bei vorzeitiger Zulassung, nicht unterschreiten: Regelausbildungszeit Mindestzeit der Ausbildung 3 ½ Jahre 24 Monate 3 Jahre 18 Monate 2 Jahre 12 Monate Verlängerung der Ausbildungsdauer Grundsatz In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag des Auszubildenden die Ausbildungsdauer verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen ( § 8 Abs 2 BBiG). § 21 Abs. 3 BBiG bleibt unberührt. Ihk antrag auf verkürzung google. Allgemeine Voraussetzungen der Antragstellung Der Antrag ist vom Auszubildenden schriftlich bei der zuständige Stelle zu stellen. Bei Minderjährigen ist die entsprechende Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

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Es ist nun möglich, "fachlich einschlägige Lernleistungen hochschulischen Ursprungs im Umfang von mindestens 30 ECTS" als Grund für die Verkürzung der Ausbildungsdauer um bis zu sechs Monate zu berücksichtigen.. Soweit festgestellt wird, dass nach Abschluss des ersten Ausbildungsjahres bei einem Berufswechsel die Grundausbildung des Erstberufes im Wesentlichen identisch ist mit der Grundausbildung des neuen Ausbildungsberufes, so kann diese in vollem Umfang (12 Monate) berücksichtigt werden. Abkürzung während der Berufsausbildung Die Kürzung der Ausbildungsdauer während der laufenden Berufsausbildung ist möglich, wenn Verkürzungsgründe vorliegen, dass das Ausbildungsziel in der verkürzten Zeit erreicht werden kann und die Ausbildungsinhalte vermittelt werden können. Ihk antrag auf verkürzung du. Wird der Antrag erst im Laufe der letzten 18 Monate der Ausbildungszeit gestellt, so wird dieser vorrangig als Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung behandelt. Zusammentreffen mehrerer Verkürzungsgründe Mehrere Verkürzungsgründe können nebeneinander berücksichtigt werden.

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- in angemessenem Umfang Antrag (DOC-Datei · 86 KB) auf Abkürzung der Ausbildungszeit nach § 8 (1) BBiG Verlängerung der Ausbildungszeit Auf Antrag des/der Auszubildenden kann die IHK die Ausbildungszeit verlängern, wenn der/die Auszubildende das Ausbildungsziel unverschuldet sonst nicht erreichen, insbesondere die Abschlussprüfung voraussichtlich nicht bestehen würde. Dies gilt besonders bei längerer Krankheit (§ 8 Abs. 2 BBiG). Zulassung zur Abschlussprüfung. Besteht ein Auszubildender/eine Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein/ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr (§ 21 Abs. 3 BBiG). Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Antrag/Nachtrag (DOC-Datei · 158 KB) zur Verlängerung der Ausbildungszeit Hinweis: Bitte die Unterlagen im Original (1 Antrag und 2 Nachträge) der IHK zur Rostock zur Registratur vorlegen. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern des Fachbereiches Ausbildung.

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