Kammertermin Arbeitsgericht Erfahrungen

July 3, 2024, 7:57 am

Erweist sich nun im Kammertermin, dass die Kündigung des Arbeitgebers auf wackligen Beinen steht, so ist mit einem Obsiegen des Arbeitnehmers zu rechnen. In diesem Fall würde das Arbeitsgericht feststellen, dass das Arbeitsverhältnis über den Zeitpunkt der Kündigung fortbestanden hat, mit der Folge, dass der Arbeitgeber grundsätzlich zur Lohnzahlung auch für die Zeiten verpflichtet ist, in denen der Arbeitnehmer aufgrund des Kündigungsschutzverfahrens nicht im Betrieb gearbeitet hat. Rechtstipps Kammertermin. Von diesem Risiko kaufen sich Arbeitgeber regelmäßig im Güteverfahren durch Abschluss eines Vergleichs frei. Kosten des Arbeitsgerichtsverfahrens Anwaltszwang besteht nicht, dennoch empfiehlt sich sachkundige Unterstützung durch einen Rechtsanwalt oder durch den Rechtsvertreter eines Arbeitgeberverbandes. Eine Kostenerstattung in der ersten Instanz ist nicht vorgesehen, jede Seite trägt die Kosten ihres Anwalts in der ersten Instanz selbst. Die Gerichtskosten sind geringer als in normalen Zivilgerichtsprozessen und fallen kaum ins Gewicht.

Rechtstipps Kammertermin

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Im Termin selbst kann man meist nicht mehr das Gericht von seiner Sicht der Rechtslage überzeugen. Der wichtigste Teil erfolgt mittels der Schriftsätze. Häufig geht das Gericht – auch, wenn dies meist nie so deutlich gesagt wird – mit einer "vorgefestigten Meinung" in die Verhandlung. Von daher gilt, dass viel wichtiger als der Vortrag im Termin meist die Schriftsätze davor sind. Das Gericht tendiert meist bereits zu einer Seite, was man relativ schnell merkt. Wenn das Gericht selbst noch nicht entscheiden kann; dies geschieht nicht sofort, sondern in einem Verkündungstermin (Achtung: zum Verkündungstermin muss man nicht erscheinen; hier wird einfach nur die Entscheidung/Ureil verlesen! ). Erfolgt eine Beweisaufnahme wird diese dann im nächsten Termin durchgeführt, es sei denn die Zeugen wurden geladen und ein Beweisbeschluss verkündet, was eher selten ist. Nach der Beweisaufnahme erfolgt dann die Verkündigung des Urteils (im Verkündigungstermin natürlich). Später bekommt man das Urteil – meist ohne Begründung – übersandt.

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