Grundstückskaufvertrag Mit Auflassung

July 3, 2024, 7:45 am

Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundeigentum ist die Einigung zwischen den Beteiligten erforderlich. Ausschlaggebend ist an dieser Stelle § 873 BGB. Diese Einigung alleine reicht allerdings nicht aus, auch die Eintragung im Grundbuch ist erforderlich. Dieser Grundbucheintrag wird als Auflassung bezeichnet. Bewilligung (Grundbuch) – Wikipedia. Zuständig hierfür sind im Allgemeinen (nach § 925 BGB) Notare, welche die Auflassung entgegennehmen. Parallel kann diese auch im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs oder im Zuge eines Insolvenzplans erfolgen. Eigentümerwechsel erst nach Auflassung Damit ist die Auflassung einer der wichtigen Schritte, um überhaupt einen Kaufvertrag bzw. den Eigentümerwechsel vollziehen zu können. Beide – also Kaufvertrag und Auflassung – werden in der Praxis meist gemeinsam vorgenommen, sind in ihrer Rechtsnatur aber getrennt voneinander zu betrachten. Trotz der Tatsache, dass die Erklärungen zum Kaufvertrag sowie die Auflassung oft gleichzeitig erfolgen, vergehen bis zur Eintragung ins Grundbuch meist einige Wochen.

Bewilligung (Grundbuch) – Wikipedia

Diese Erklärungen sind die Auflassungserklärungen. Gemäß § 925 Abs. 1 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss die Einigung der Vertragsparteien bei gleichzeitiger Anwesenheit des Veräußerers und des Erwerbers vor einer zuständigen Stelle erklärt werden. Zuständig ist jeder Notar, die Auflassung kann aber auch in einem gerichtlichen Vergleich oder einem rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan erklärt werden. Darüber hinaus darf eine Auflassung nicht an eine Bedingung geknüpft werden oder unter einer Zeitbestimmung erfolgen. Dann ist die Auflassung unwirksam. Unwiderruflichkeit der Auflassung Die Auflassungserklärungen des Käufers und des Verkäufers sind Willenserklärungen. Für Willenserklärungen gilt der Grundsatz, dass eine wirksame Willenserklärung nicht widerrufen werden kann. Hier greift jedoch eine Sonderregelung des § 873 Abs. Grundstücksverkauf und Auflassungsvormerkung: Was ist das und inwiefern ist sie wichtig?. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wonach jede Partei ihre Auflassungserklärung noch frei widerrufen kann, bis die Eintragung ins Grundbuch erfolgt ist. Die Bindung an die Auflassung tritt erst mit der Eintragung ein oder wenn die Auflassungserklärungen beim Grundbuchamt abgegeben wurden oder der Veräußerer dem Erwerber eine Eintragungsbewilligung nach den §§ 19, 29 Grundbuchordnung (GBO) erteilt hat.

Grundstücksverkauf Und Auflassungsvormerkung: Was Ist Das Und Inwiefern Ist Sie Wichtig?

‍ Wo ist sie gesetzlich verankert? ‍ Sie können im BGB im § 883 die gesetzlichen Regelungen zur Auflassungsvormerkung nachlesen. Wenn eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch vermerkt ist, wird damit ein Eigentümerwechsel angekündigt. Zudem regelt die Vormerkung einige wichtige Aspekte für den Zeitraum zwischen der Vertragsunterzeichnung und dem Eintrag des neuen Eigentümers im Grundbuch. Hierzu gehört beispielsweise, dass der Noch-Eigentümer die Liegenschaft nicht an einen anderen Kaufinteressenten verkaufen kann. Auflassung, Auflassungsvormerkung und Grundbucheintrag. Theoretisch bestände ohne Eintrag der Auflassungsvormerkung im Grundbuch die Möglichkeit für einen Zweitverkauf. ‍ Grundstücksverkauf ohne Auflassungsvormerkung: Wieso wird oft davon abgeraten? ‍ Notare raten in der Regel davon ab, einen Grundstücksverkauf ohne Auflassungsvormerkung durchzuführen. Die Vormerkung ist fast schon zum Standard in Verträgen zum Grundstückskauf geworden. Immerhin sichert sie eine gerechte Abwicklung aller Interessen ab. Um die Käuferrechte bestmöglich zu schützen, ist es ratsam, die Auflassungsvormerkung in das Grundbuch aufzunehmen.

Auflassung, Auflassungsvormerkung Und Grundbucheintrag

[2] Form [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Während der Antrag als solcher keiner besonderen Form bedarf, muss die Bewilligung nach § 29 Abs. 1 GBO öffentlich beglaubigt sein; die öffentliche Beglaubigung muss nicht zwingend durch einen Notar, sondern kann länderabhängig/-spezifisch auch durch eine kommunale Einrichtung erfolgen. Das Grundbuchamt prüft die Einhaltung der formellen und inhaltlichen Erfordernisse vor Eintragung. Soweit das Recht, mit dem ein Grundstück belastet wird, in der Eintragungsbewilligung näher bezeichnet wird, kann nach Maßgabe des § 874 BGB bei der Eintragung auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden. In diesem Fall wird im Grundbuch selbst das Recht nur seinem wesentlichen Kern nach kurz bezeichnet. Die Einzelheiten ergeben sich dann aus der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung. Arten [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Zu den Eintragungsbewilligungen gehören die so genannte Berichtigungsbewilligung (Einwilligung in die Berichtigung des Grundbuchs) [3] und die Löschungsbewilligung, [4] die zur Löschung eines Rechts führt.

Die Auflassung Und Ihre Konsequenzen FÜR Den GrundstÜCkserwerb

In den meisten Fällen ist die Auflassung Teil des notariellen Kaufvertrags für die Immobilie. Auf Wunsch kann diese jedoch auch gesondert erfolgen, was jedoch einen zusätzlichen Notartermin nach sich zieht. Der Notar übermittelt die Auflassung jedoch erst nach Zahlung des Kaufpreises an das zuständige Grundbuchtamt. Somit können zwischen Beurkundung und Übermittlung durchaus einige Wochen vergehen. Worin liegt der Unterschied zwischen einer Auflassung und der Auflassungsvormerkung? Die Auflassung beschreibt den tatsächlichen Vollzug aller Pflichten aus dem Kaufvertrag. Sie wird erst nach der Kaufpreiszahlung ans Grundbuchamt übermittelt, welche dann die Eigentümerumschreibung vornimmt. Die Auflassungsvormerkung erfolgt zwar auch erst zur Unterzeichnung des Kaufvertrags, jedoch übermittelt der Notar sie sofort an das Grundbuchamt. Sie soll den Käufer grundsätzlich schützen. Zum einen davor, dass der Verkäufer die Immobilie in der Zwischenzeit nicht noch anderen Interessenten anbietet. Zum anderen sorgt die Auflassungsvormerkung auch dafür, dass vom Verkäufer keine neuen Belastungen wie Grundschulden oder Hypotheken eingetragen werden können.

Es sollten also zur Sicherheit immer zwei Dinge vorliegen: Kaufvertrag (von beiden Parteien unterzeichnet) Auflassung (oder zumindest eine Auflassungsvormerkung) Ein Kaufvertrag ohne Auflassung Um den Erwerb eines Grundstücks rechtlich abzusichern, sollte man keinen Kaufvertrag ohne Auflassung abschließen. Zumindest sollte man aber eine sogenannte Auflassungsvormerkung ins Grundbuch aufnehmen lassen, um den eigenen Anspruch auf das Grundstück zu sichern. Der Verkäufer könnte ja trotz unterzeichnetem Kaufvertrag einen anderen Käufer finden, der ihm wesentlich mehr zahlen würde. Ohne Auflassungsurkunde beziehungsweise Auflassungsvormerkung, könnte der Verkäufer das bereits durch Kaufvertrag getätigte Geschäft einfach widerrufen. Die Auflassungsvormerkung Eine Auflassungsvormerkung, die auch als Eigentumsvormerkung bezeichnet wird, ist eine günstige Rückversicherung, dass ein gekauftes Grundstück auch rechtlich tatsächlich an den Erwerber übertragen wird. Die Eintragung ins Grundbuch kann nach der Überweisung des Kaufbetrages einige Zeit dauern.

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