Verordnung 10 2011 Konformitätserklärung Medizinprodukte

July 2, 2024, 1:44 pm

Sie muss weiterhin jedem Bedarfsgegenstand aus Kunststoff beigefügt sein, der in den Verkehr gebracht wird. Jedoch haben sich die Anforderungen mit Inkrafttreten der neuen Verordnung verändert. Die vorliegende Information beschreibt die Anforderungen der VO 10/2011 an eine solche Konformitätserklärung aus Sicht der Hersteller von Mehrwegbedarfsgegenständen. Das Merkblatt versteht sich als Leitfaden und Hilfestellung bei der Umsetzung der o. g. Verordnung. Es wurde von den Mitgliedern der pro-K Fachgruppe Bedarfsgegenstände aus Kunststoff im Lebensmittelkontakt erstellt. Das vorliegende Merkblatt "Die Konformitätserklärung für Mehrwegbedarfsgegenstände aus Kunststoff im Lebensmittelkontakt, gemäß der Verordnung (EU) Nr. 10/2011" ersetzt, aktualisiert und erweitert das gleichnamige Merkblatt vom Juli 2018 Inhaltsverzeichnis 1. Verordnung 10 2011 konformitätserklärung vorlage. Grundlagen 2. Dokumentationspflicht gegenüber dem Kunden und Händler 3. Die Konformitätserklärung für Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Kunststoff 4. Wer sind die Aussteller und Empfänger von Konformitätserklärungen in der Lieferkette?

Verordnung 10 2011 Konformitätserklärung Vordruck

Spezifikationen zur Verwendung des Materials oder Gegenstands, z.

Verordnung 10 2011 Konformitätserklärung Maschinen

Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission vom 14. Januar 2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen ANHANG IV Konformitätserklärung Die in Artikel 15 genannte schriftliche Erklärung enthält folgende Angaben: 1. Identität und Anschrift des Unternehmers, der die Konformitätserklärung ausstellt; 2. Identität und Anschrift des Unternehmers, der die Materialien oder Gegenstände aus Kunststoff oder Produkte aus Zwischenstufen ihrer Herstellung oder die Stoffe herstellt oder einführt, die zur Herstellung dieser Materialien und Gegenstände bestimmt sind; 3. Verordnung 10 2011 konformitätserklärung de. Identität der Materialien, Gegenstände, Produkte aus Zwischenstufen der Herstellung oder der Stoffe, die zur Herstellung dieser Materialien und Gegenstände bestimmt sind; 4. Datum der Erklärung; 5.

Die in Artikel 15 genannte schriftliche Erklärung enthält folgende Angaben: 1. Identität und Anschrift des Unternehmers, der die Konformitätserklärung ausstellt; 2. Identität und Anschrift des Unternehmers, der die Materialien oder Gegenstände aus Kunststoff oder Produkte aus Zwischenstufen ihrer Herstellung oder die Stoffe herstellt oder einführt, die zur Herstellung dieser Materialien und Gegenstände bestimmt sind; 3. Umwelt-online-Demo: Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Identität der Materialien, Gegenstände, Produkte aus Zwischenstufen der Herstellung oder der Stoffe, die zur Herstellung dieser Materialien und Gegenstände bestimmt sind; 4. Datum der Erklärung; 5.

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