Eigentumswohnung Mainz Kostheim – Antrag Auf Teilungsversteigerung Muster Full

July 5, 2024, 2:12 am

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Zudem verfügen alle Wohnungen über Abluft-Lüftungsanlagen. Wohnfläche | Mietwohnungen in Mainz-Kostheim (Wiesbaden). Das Bauvorhaben wurde zusammen mit associated architects entwickelt. Die Bauausführung erfolgt durch die OBG Gruppe als Generalunternehmer. Zeitraffer Linde_02 ( 2021 | 2022) Linde_03 ( 2022) Linde_01 ( 2021 | 2022) Livebilder Linde_02 Linde_03 Linde_01 Aus Datenschutzrechtlichen Gründen können wir nur Livebilder zwischen 8 und 18 Uhr zeigen. Nachfragen sind an zu richten.

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Und zwar ist das § 749 BGB, wobei § 753 BGB bestimmt, dass bei Grundstücken die Versteigerung zu erfolgen hat. Sie sollten lediglich prüfen, ob nicht im Grundbuch ein Ausschluss der Aufhebung der Gemeinschaft eingetragen ist. Die Größe Ihres Eigentumsanteils ist nicht erheblich. Falls Sie Mitglied einer Erbengemeinschaft sind, ist es auch ausreichend, wenn noch der Erblasser als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Sie benötigen dann lediglich einen Erbschein oder ein notarielles Testament. Falls als Eigentümer eine GbR im Grundbuch eingetragen ist, so muss die GbR zuvor gekündigt sein. Den Nachweis der Kündigung müssen Sie dann dem Gericht mit dem Antrag auf Teilungsversteigerung vorlegen. Inhalt des Antrags Sie müssen mit dem Antrag auf Teilungsversteigerung genau bezeichnen, welche(s) Grundstück(e) versteigert werden soll(en). Am besten machen Sie das durch Bezugnahme auf das Grundbuch. In einem Grundbuchblatt können ja durchaus mehrere Grundstücke gebucht sein. Es ist ja nicht zwingend, dass Sie alle Grundstücke versteigern wollen, welche dort gebucht sind.

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LG #6 09. 2007, 22:26 jo mittelprächtig #7 09. 2007, 22:42 wieso mittelprächtig und nicht gut!? #8 09. 2007, 23:56 achso weil es mehrere varianten gibt. brauche teilungsversteigerungsantragsmuster. Ich muss den Antrag stellen für den von uns vertretenen Gläubiger eines Schuldners dessen Ansprüche gegen die Miteigentümerin (ehefrau) gepfändet wurden und zur Einziehung überwiesen worden. #9 10. 2007, 08:37 weil es eben nicht gut ist.. jo ich guck mal StineP #10 10. 2007, 08:38 Den Teilungsversteiegerungsantrag kenn ich nur bei Erbengemeinschaften.. Dafür haben wir auch nur Muster. Wir haben mal eine Eigentumswohnung gepfändet (also einen Bruchteil eines Hauses, nebst Grundstücksteil) und folgenden Text genommen: (hat übrigens geklappt. Unsere Mandantin hat ihrem Sohn ein Darlehen gewährt, in ziemlich beträchtlicher Höhe, was dieser nicht zurückzahlen konnte. Deshalb haben wir Zwangsversteigerung der EG beantragt) ___________________________________________________________________________ Antrag auf Zwangsversteigerung In der Zwangsvollstreckungssache der ……… - Gläubigerin - Prozessbevollmächtigte: RAe ………….

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Die Mutwilligkeit ist auf Grundlage einer Prognose zu bestimmen. Es bedarf der Bewertung, ob die beantragte Teilungsversteigerung aller Voraussicht nach fehlschlagen wird, weil sich z. kein Bieter finden wird, der ein nach den §§ 182, 44 ZVG zulässiges Gebot abgibt und das Verfahren deshalb nach § 77 Abs. 2 Satz 1 ZVG wegen Ergebnislosigkeit aufgehoben werden muss (vgl. BGH a. a. O, Rz. 13). Ein solcher Fall liegt z. vor, wenn das Verhältnis zwischen dem Verkehrswert des Grundstücks und dem geringsten Gebot voraussichtlich alle in Betracht kommenden Interessenten von der Abgabe von Geboten abhalten wird. Diese Voraussetzung muss nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls festgestellt werden. (BGH Beschluss vom 15. 13) In dem vom BGH entschiedenen Fall war die vorstehend geschilderte Voraussetzung im Hinblick auf "Drittbieter" realistisch nicht gegeben, da das Objekt einen Verkehrswert von 120. 000, 00 – 130. 000, 00 € hatte sich, jedoch ein Bargebot von 70. 000, 00 €, bestehenbleibende Belastungen von 180.

000, 00 € und eine Reallast (Wohnrecht für die Eltern der Schuldnerin) von 450. 000, 00 € gegeben waren. In diesem Zusammenhang hat der BGH allerdings festgestellt, dass weitere Fallvarianten z. das Bieten durch einen Miteigentümer oder durch die Eltern der Schuldnerin durch die Instanzengerichte nicht hinreichend berücksichtigt wurden, da sich durchaus Konstellationen ergeben können, wonach die Durchführung der Teilungsversteigerung realistisch möglich ist. Aus diesen Ausführungen des BGH ergibt sich die Notwendigkeit neben dem Grundbuchinhalt, den vertraglichen Verpflichtungen den Gläubigern gegenüber auch die Interessen der Beteiligten einer umfassenden Prüfung zu unterziehen. Es ist im Übrigen zu beachten, dass Prozesskostenhilfe für jeden Abschnitt des Verfahrens gesondert bewilligt werden kann, sodass im ersten Schritt lediglich Prozesskostenhilfe für die Verfahrensabschnitte bis zur Durchführung des Versteigerungstermins (vgl. O. Rz. 24) beantragt werden kann. Im Ergebnis bedeutet diese BGH-Entscheidung, dass schwache wirtschaftliche Verhältnisse einen Teilhaber/Mitglied einer Eigentümergemeinschaft nicht davon abhalten muss, seine Rechte im Rahmen der Teilungsversteigerung geltend zu machen.

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