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July 4, 2024, 1:55 am
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Kann ich den Winterdienst auf Mieter umlegen? Laut § 2 Nr. 8 der Betriebskostenverordnung ist ein großer Teil des Winterdienstes als Nebenkosten umlagefähig. Die folgenden Kostenpunkte werden dabei abgedeckt: Kosten für Straßenreinigung durch die Stadt oder die Gemeinde Kosten für die Schnee- und Eisbefreiung der Zu- und Nebenwege Dabei ist es unerheblich, ob die Stadt, Sie als Vermieter oder ein externer Dienstleister den Winterdienst leisten. Wenn der Mieter jedoch selbst dafür verantwortlich ist oder der Hausmeister den Winterdienst erledigt, dürfen Sie keine zusätzlichen Nebenkosten erhaben. Wichtig Die Kosten für die Erstanschaffung und Ersatzbeschaffung der Räumgeräte sowie deren Reparatur dürfen Sie nicht auf die Mieter umlegen. Materialkosten hingegen können Sie umlegen. Achten Sie darauf, die entsprechende Regelung im Mietvertrag detailliert festzuhalten. Als Vermieter ist es wichtig, dass Sie schon bei der Erstellung des Mietvertrags an den Winterdienst denken. Excel: automatischer Kalender für Winterdienst - pctipp.ch. Zwar muss dieser nicht explizit genannt werden, aber um sich Probleme zu ersparen, sollten Sie Details und Zuständigkeiten klären.

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: 3394; Lützenkirchen in: Lützenkirchen, Mietrecht, 2. Aufl. 2015, § 556 BGB, Rn. : 155). Der Vermieter kann die Kosten des Winterdienstes also grundsätzlich auf den Mieter umlegen. II. Kein Schnee: Winterdienst-Pauschale trotzdem abrechnen Die Umlagefähigkeit der Kosten des Winterdienstes ist grundsätzlich nicht davon abhängig, ob tatsächlich Schnee fällt oder der beauftragte Winterdienst seine Arbeitsleistung erbringen muss. Entscheidend sind die Kosten, die dem Vermieter tatsächlich entstehen und so kann es durchaus auch ohne Schneefall zu abrechnungsfähigen Winterdienstkosten kommen. Typisches Beispiel ist hier die Pauschale, die der Vermieter an einen Winterdienst zahlt, damit dieser sich in Bereitschaft hält. Solche saisonalen Fixbeträge die unter anderem für die Bereitschaft des Winterdienstes gezahlt werden, sind auch ohne Schneefall umlagefähig (vgl. Winterdienst mieter vorlage bei. 3402). Allerdings sind Vermieter verpflichtet keine unnötigen Nebenkosten entstehen zu lassen. Bei Mietwohnungen, die in einem sehr Schneefallarmen Gebiet liegen kann, es daher fraglich sein, ob es unter dem Gesichtspunkt der Kostenlast wirklich wirtschaftlich ist einen Winterbereitschaftsdienst zu zahlen (vgl. nächster Punkt).

Der Winterdienst fällt unter die Nebenkostenposition der Straßenreinigung nach § 2 Nr. 8 Betriebskostenverordnung (BetrKV). Danach sind sämtliche Ausgaben des Vermieters, die aufgrund des Winterdienstes entstehen Kosten der Straßenreinigung. Dazu zählt z. B. das Räumen der Straßen und/oder Zu- und Abfahrtswege, das Schneeschieben und das Salz streuen. Winterdienst mieter vorlage ski. Vorausgesetzt ist natürlich, wie bei allen anderen Nebenkosten, dass eine mietvertragliche Umlagevereinbarung für die Nebenkosten existiert (vgl. § 556 Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit §§ 1, 2 BetrKV). Wichtig zu wissen ist hier, dass unter § 2 Nr. 8 BetrKV alle Kosten und Gebühren fallen, die Vermieter für die öffentliche und privat veranlasste Straßenreinigung zahlen. Das bedeutet, dass der Vermieter bei den Kosten für den Winterdienst sowohl die öffentlichen Gebühren an Städte oder Gemeinden als auch die Kosten für privat veranlasste Winterdienste abrechnen kann (vgl. Wall in Betriebskosten-Kommentar, 8. Straßenreinigung und Müllgebühren – a) Straßenreinigung, Rn.

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