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June 26, 2024, 12:20 pm

Sehr geehrte Damen und Herren, wir (Mann, Frau + 2 Kinder) haben im September ein Haus ersteigert. Nun reagiert der Alteigentümer nach anfänglichem Kontakt auf keine Anfragen. Nun habe ich ein paar Fragen. 1. Wir haben eine Frist von 6 Wochen bis zum Auszug gesetzt. Da wir unsere Wohnung gekündigt haben, ist das bereits unsere äußerst mögliche Frist. Welche Möglichkeiten haben wir danach? Was müssen wir dafür tun? Den vollstreckbaren Titel haben wir bereits beantragt. 2. Hauskauf - Ablauf bei Kauf eines Hauses - Wie funktioniert´s?. Wir müssen eine Küche kaufen und benötigen dafür die genauen Maße der Küche. Leider reagieren die Alteigentümer auf keiner Weise auf unsere Bitte, die Räume zu diesem Zweck betreten zu dürfen. Welche Möglichkeiten bleiben uns hier? 3. Sollten wir uns bereits jetzt einen Anwalt suchen, der die Sache übernimmt? Wir sind voll berufstätig, mein Mann im 3-Schichtsystem. Wir haben keine Zeit den Alteigentümern hinterher zu telefonieren und haben außerdem Angst, Fristen und Rahmenbedingungen nicht zu beachten. Vielen Dank im Voraus verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 09.

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Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 29. 10. 2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen Sehr geehrte Ratsuchende, gerne beantworte ich Ihre Frage summarisch auf der Basis der mitgeteilten Informationen. Ich weise darauf hin, dass die Frage nur auf dieser Basis beantwortet werden kann. Weitere, nicht mitgeteilte Informationen können eventuell zu einer anderen Antwort führen. 1. Häuser ersteigern - so bieten Sie in einer Zwangsversteigerung mit. Was Sie aussprechen müssen, ist keine "Art" Kündigung. Sie müssen lediglich die Eigentümer auffordern, die Immobilie zu verlassen. Nach der Zwangsversteigerung haben die alten Eigentümer kein Recht mehr zum Besitz und müssen das Haus verlassen. 2. Er muss das Haus grundsätzlich sofort verlassen, da er, wie gesagt, kein Recht zum Besitz mehr hat. Dennoch sollten Sie ihm eine angemessene Frist einräumen. Diese kann je nach den Umständen 1-4 Wochen betragen.

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Bis zur Räumung werden Sie auch nicht durchsetzen können, das Objekt zur Vermessung betreten zu dürfen. Zwar können Ihnen als Eigentümer grundsätzlich Rechte zustehen, Ihre Immobilie zu betreten, jedoch werden diese sich unmöglich in derart kurzer Zeit durchsetzen lassen. Hierfür würden Sie wiederum einen vollstreckbaren Titel benötigen, welchen Sie erst erwirken müssten. Die Tatsache, dass Sie die Küche vermessen müssen, rechtfertigt auch nicht den Erlass einer einstweilige Verfügung (Entscheidung im Eilverfahren). Angesichts des hohen Kostenrisikos für Sie sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Zwangsversteigerung – Forum - Haus ersteigert, wie gehts weiter? Versicherung etc.. Die hierfür anfallenden Kosten sind im Zwangsvollstreckungsverfahren vergleichsweise gering. Hierfür stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ebenso stehe ich Ihnen bei Rückfragen im Rahmen der Nachfragefunktion gerne zur Verfügung. Bewertung des Fragestellers 11. 2009 | 08:05 Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen? Wie verständlich war der Anwalt? Wie ausführlich war die Arbeit?

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Mit freundlichen Grüßen Elmar Dolscius Rechtsanwalt Rückfrage vom Fragesteller 04. 12. 2007 | 19:53 Sehr geehrter Herr Dolscius, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe tatsächlich die Immobilie ersteigert. Der Schuldner wurde aufgefordert die Immobilie zu räumen. Wir haben eine Frist von 4 Wochen gesetzt. Die Zwangsräumung wurde beantragt. Termin ist der 13. 07. Jetzt stellt der Rechtsanwalt des Schuldners einen Antrag gem. §765 a ZPO. Es wird ein Räumungsschutzantrag mit der Bitte eine Räumungsfrist bis 31. 1. 2008 zu gewähren beantragt. (Die Schuldner und die drei Kinder haben zum 1. 2. 08 eine Wohnung gefunden) Begründung (Originaltext vom Rechtsanwalt): Die Wohnung ist derzeit noch vom Nachlassgericht nicht freigegeben, eine kurzfristige Freigabe wurde aber angekündigt. Nach einer Renovierung dieser Wohnung kann es sein, dass diese sogar vor dem 01. 02. 08 zur Verfügung steht. Den Schuldnern ist es praktisch unzumutbar, zum 13. Haus ersteigert wie gehts weitere infos. 07 zu räumen, d. h. sie wissen nicht wohin. Für die Gläubiger hingegen ist es zumutbar, noch bis spätestens 31.

Vorbehaltlich eines Zuschlags aufgrund eines Meistgebotes kann jedoch berits schon eine Wohngebäudeversicherung beantragt werden, die dann wirksam wird, sollten sie den Zuschlag erhalten. Sich darüber zu informieren obliegt allein den Bietinteressenten... Zurück zu "Zwangsversteigerung - Alle Themen"

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