Abänderung Versorgungsausgleich Mütterrente

July 4, 2024, 12:58 am

Aufgrund der Komplexität kann dies hier im Einzelnen leider nicht dargestellt werden. Wer allerdings an einer der geschiedenen Ehefrau zukommenden Mütterrente teilhaben will, sollte über eine Abänderung des Versorgungsausgleichs nachdenken und sich beraten lassen. Änderungen zum Versorgungsausgleichsgesetz - Rentenberater Bonn, Köln, Versorgungsausgleich. Die Abänderung des Versorgungsausgleichs hängt nicht davon ab, dass einer der früheren Ehegatten bereits Rente bezieht. © Hintergrundbild: © Hans-Jörg Nisch -

  1. Mütterrente und Versorgungsausgleich - Familienrecht Andrae
  2. Änderungen zum Versorgungsausgleichsgesetz - Rentenberater Bonn, Köln, Versorgungsausgleich
  3. Über uns - Aktuelle Rechtsprechung - Holzschuher & Schomann - Rechtsanwälte

Mütterrente Und Versorgungsausgleich - Familienrecht Andrae

Die nachträgliche Änderung des Versorgungsausgleichs –KGK Rechtsanwälte Lässt sich der Versorgungsausgleich auch nach der Scheidung ändern? Welche Bedingungen gelten hier? Grundsätzlich ist es möglich, auch nach einer rechtskräftigen Entscheidung über den Versorgungsausgleich, diesen noch zu ändern. Voraussetzung dafür ist, dass sich mindestens ein Wert der ausgeglichenen Versorgung wesentlich verändert hat. Das Merkmal "wesentlich" wird dabei näher definiert in § 225 III FamFG. Mütterrente und Versorgungsausgleich - Familienrecht Andrae. Hier wird festgelegt, dass eine Veränderung des Wertes von mindestens 5% zu einer Abänderung des Versorgungsausgleichs berechtigt. Auch bei einer Scheidung, die bereits längere Zeit zurückliegt, kann der Versorgungsausgleich nachträglich geändert werden. In der Praxis ist dies insbesondere dann der Fall, wenn sich bei der gesetzlichen Rente, bei Pensionsansprüche und bei berufsständischen Versorgung durch eine Rechtsänderung die Berechnung der Altersversorgung ändert. Ein Beispiel dafür ist die veränderte Bewertung beitragsfreier Zeit oder Anrechnungszeiten.

Änderungen Zum Versorgungsausgleichsgesetz - Rentenberater Bonn, Köln, Versorgungsausgleich

Sie wollen mehr erfahren, sich kompetent beraten lassen oder direkt einen Termin vereinbaren? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf, über das Online-Formular oder per Telefon: +49 221 - 801 10 30-0 Wir freuen uns auf Sie! Jetzt Kontakt aufnehmen

Über Uns - Aktuelle Rechtsprechung - Holzschuher &Amp; Schomann - Rechtsanwälte

27. Juli 2014 von Mit der Mütterrente ist gemeint, dass Erziehungszeiten für Kinder, die vor dem Jahr 1992 geboren wurden, besser anerkannt werden. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, hat die gesetzliche Rentenversicherung Erziehungszeiten von 36 Monaten gutgeschrieben. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, wurde lediglich eine Erziehungszeit von 12 Monaten gutgeschrieben. Mit der Gesetzesänderung, die zum 01. Juli 2014 in Kraft getreten ist, werden nun zusätzlich 12 Monate Erziehungszeiten gutgeschrieben, wenn die Kinder vor 1992 geboren sind. Für Kinder, die nach 1992 geboren sind, verbleibt es bei der bisherigen gesetzlichen Regelung. Selbstverständlich sind wir als Fachanwälte für Familienrecht immer über die neusten Gesetzesänderungen informiert. So können Sie sowohl an unserem Standort in Hamburg als auch in unserer Kanzlei in München mit einer optimalen auf dem neusten Stand rechnen. Über uns - Aktuelle Rechtsprechung - Holzschuher & Schomann - Rechtsanwälte. Versorgungsausgleich während Scheidungsverfahren Während eines Scheidungsverfahrens wird grundsätzlich der Versorgungsausgleich durchgeführt.

Im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden die Rentenpunkte der gesetzlichen Rentenversicherung, die während der Ehezeit erworben worden sind, aufgeteilt. Da diese Materie in aller Regel sehr komplex ist, sollten Sie in dieser Situation auf die fachliche Expertise eines Scheidungsanwalts vertrauen. Ist über den Versorgungsausgleich bereits rechtskräftig entschieden, und ändert sich nachträglich der Wert mindestens einer der ausgeglichenen Versorgungen wesentlich, so kann auf Antrag der Versorgungsausgleich nachträglich abgeändert werden. Der Antrag ist beim Familiengericht zu stellen. Eine Wertänderung ist "wesentlich", wenn sie zu einer Veränderung des bisherigen Ausgleichswerts um mindestens 5% führt. Auch mehrere Jahre zurückliegende Entscheidungen über den Versorgungsausgleich können abgeändert werden. Erhöhung der Altersvorsorge Durch die Mütterrente erhöht sich ab dem 01. Juli 2014 die Altersvorsorge der Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Dies hat auch zur Folge, dass sich nachträglich der Ehezeitanteil der Altersversorgung verändert, die im Versorgungsausgleich ausgeglichen wurde.

[email protected]