Die gesetzliche Obergrenze besagt, dass nicht mehr Provision als ortsüblich berechnet werden darf. Gerade deshalb sind die in der Tabelle genannten Prozentsätze wichtig. Wer eine:n Makler:in für den Verkauf oder Kauf einer Wohnung oder eines Hauses beauftragt, übernimmt mindestens die Hälfte der anfallenden Kosten für die Makler:innen. Diese abgewandelte Form des sogenannten Bestellerprinzips ist auch im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Das neue " Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" legt fest, dass Käufer:innen nicht mehr zur Übernahme der gesamten Provision gezwungen werden können, wenn sie die Makler:innen nicht selbst beauftragt haben. Käuferprovision: Wann zahlt der Käufer die Maklercourtage?. Möglich sind stattdessen folgende Szenarien: Verkäufer:innen und Käufer:innen übernehmen die Kosten für Makler:innen jeweils zu gleichen Teilen. Käufer:innen haben Makler:innen beauftragt und einen Vertrag geschlossen. Daher zahlen die Käufer:innen die Courtage bei einer erfolgreichen Vermittlung.
Die Berechnung der Maklerprovision erfolgte erst prozentual, wobei die prozentuale Berechnung jeweils immer ans Angebot angepasst wurde. Aktuell ist sie pauschal und entspricht etwa 7% des Kaufpreises. Die Provision wird überall aufgeführt und "als fällig bei Abschluß des notariellen Kaufvertrages" aufgeführt Viel schwerwiegender, als diese typischen Verkaufsstrategien oben, sind jedoch die Angaben zu den, dringend erforderlichen und unabwendbaren Restarbeiten/Aufgaben bezüglich des Objekts. Diese werden in der eigentlichen Anzeige, obwohl offensichtlich bekannt, komplett verschwiegen und erst nach Einsicht in das "Maklerexpose" klar. Darum verschicken Makler vor dem Exposé eine Widerrufsbelehrung. Das Expose im Internet/der Anzeige gegenüber dem des Maklers und mir per Mail zugesandten, weißt damit erhebliche Unterschiede in den Angaben zum Objekt auf. Dies umfasst konkret folgendes: -es besteht kein Abwasseranschluß an den Kanal-dieser wird jedoch erforderlich und das Bauamt hat dies auch gegenüber dem Makler bereits angekündigt. Zudem verläuft die Leitung dann über fremden Grund und muß darum auch im Grundbuch gesichert werden -weiterhin ist die Installation einer kompletten Heizanlage für das ganze Haus erforderlich (Eigentümer nutzen seinerzeit Elektroheizungen).