Ort, Datum, Unterschrift Huber Drucken Download als Worddokument II. Wichtige Erläuterungen zum Muster einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber 1. Das Muster der fristlosen Kündigung gilt nur für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen und gilt damit nicht für die fristlose Kündigung des mit einem Auszubildenden bestehenden Berufsausbildungsverhältnisses. Das Muster gilt nur insoweit wie im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung nichts anderes geregelt ist. 2. Solange in einem Tarifvertrag nichts Gegenteiliges geregelt ist, muss der Kündigungsgrund in der Kündigung nicht genannt werden. Die Kündigung ist auch ohne Nennung des Kündigungsgrundes wirksam. Soll ein klassisches Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt werden, wird dringend angeraten keine Begründung mit in die Kündigung aufzunehmen. Allerdings ist der Arbeitgeber verpflichtet dem Arbeitnehmer den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn der Arbeitnehmer dies verlangt. 3. Dieses Muster enthält keinen Hinweis, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden.
Kann der Arbeitgeber seine Kündigung zurücknehmen? Eine Kündigungsrücknahme - also ein Angebot auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu den bisherigen Bedingungen - kann der Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht erklären. Muss der Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben angegeben werden? Nein, der Arbeitgeber muss im Kündigungsschreiben keinen Grund angeben. Dies gilt auch bei der außerordentlichen Kündigung. Was ist eine Kündigungsschutzklage? Eine Kündigungsschutzklage ist eine Klage des Arbeitnehmer gegen eine Kündigung des Arbeitgebers. Auch die außerordentliche und fristlose Kündigung kann der Arbeitnehmer mit der Kündigungsschutzklage angreifen. Worauf ist die Kündigungsschutzklage gerichtet? Die Klage richtet sich darauf, dass das Arbeitsgericht feststellt, dass die außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis nicht beendet. Gegen wen ist die Kündigungsschuzuklage zu richten? Die Kündigungsschutzklage ist gegen den Arbeitgeber zu richten. Mehr Links zum Thema Kündigung und Arbeitnehmer