Umlagefähige Betriebskosten Gewerbe

July 1, 2024, 11:08 pm

Nicht umlagefähige Versicherungen Selbstverständlich gibt es einige Versicherungskosten, die vom Vermieter nicht auf den Mieter umlegbar sind. Dazu zählen grundsätzlich alle privaten Versicherungen des Vermieters. Beispiele für nicht umlagefähige Versicherungen sind die Mietausfallversicherung, die private Haftpflichtversicherung oder die private Rechtsschutzversicherung. Im Falle einer gewerblichen Nutzung ist der Anteil dieser Nutzung am Gesamtgrundstück zu prüfen, sodass nur dieser Teil belastet wird. Außerdem zählen die Kosten der Reparaturversicherung nicht zu den umlagefähigen Nebenkosten, da dies zu den regulären Aufgaben eines Vermieters gehört. In welcher Höhe können Versicherungen über die Nebenkosten umgelegt werden? BGH zur Grundsteuer im Gewerbemietvertrag: Neues zu den Anforderungen an die Betriebskostenumlage – Forum Nachhaltige Immobilien. Grundsätzlich können alle umlagefähigen Versicherungen über die Betriebskostenabrechnung in voller Höhe auf den Mieter umgelegt werden. Zudem muss ein Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gelten: Nicht jede Versicherung, die abgeschlossen werden kann und theoretisch umlegbar ist, darf auf den Mieter umgelegt werden – das sollten Vermieter also vorab prüfen.

Bgh Zur Grundsteuer Im Gewerbemietvertrag: Neues Zu Den Anforderungen An Die Betriebskostenumlage – Forum Nachhaltige Immobilien

Shop Akademie Service & Support BGB §§ 307, 556 Die in einem Gewerberaummietvertrag enthaltene Regelung über die Umlage von Betriebskosten "Sämtliche Betriebskosten werden von dem Mieter getragen. Hierunter fallen – insbesondere die Kosten der Be- und Entwässerung sowie der Heizung – einschließlich Zählermiete und Wartungskosten" genügt mit Ausnahme der aufgeführten Regelbeispiele nicht dem Bestimmtheitsgebot. (Leitsatz des Gerichts) Das Gericht hatte zu entscheiden, ob der Vermieter von Gewerberaum auf der Basis der im Leitsatz wiedergegebenen Klausel die Grundsteuer auf den Mieter umlegen kann. Voraussetzung hierfür ist eine vertragliche Vereinbarung, aus der sich mit hinreichender Bestimmtheit ergibt, welche Kosten der Mieter neben der Grundmiete zu tragen hat. 1 Bestimmtheit der Betriebskosten Zu den Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot existiert eine umfangreiche – im Einzelnen differierende – Rechtsprechung (siehe die nachfolgenden Beispiele): In einem gewerblichen Mietvertrag ist die folgende Nebenkostenklausel "Es besteht zwischen den Parteien Einigkeit darüber, dass der Mieter alle anfallenden Nebenkosten – soweit gesetzlich zulässig – zu tragen hat und dass diese nach dem von der Eigentümergemeinschaft... zu beschließenden Abrechnungsmodus zu ermitteln sein werden" auch unter dem Blickwinkel des § 9 AGBG (= § 307 BGB n.

Der Begriff "Betriebskosten" ist seit vielen Jahrzehnten durch Rechtsverordnung und später durch Gesetz definiert. Daher ist der in einem Mietvertrag verwendete Begriff der "Betriebskosten" mit Blick auf diese Gesetzeslage auszulegen und ohne Weiteres in dem in diesen Bestimmungen niedergelegten Sinne zu verstehen. Dies gilt auch im Gewerberaummietvertrag, obwohl § 556 BGB nicht auf Gewerberaummietverhältnisse anwendbar ist. Auch dort ist also die gesetzliche Definition zur Beantwortung der Frage heranzuziehen, welchen Bedeutungsgehalt der in einem Mietvertrag verwendete Begriff "Betriebskosten" hat. HINWEIS: Abweichendes gilt nur dann, wenn sich ein übereinstimmendes abweichendes Begriffsverständnis der Vertragsparteien feststellen lässt. Es bedarf also keiner Bezugnahme auf die gesetzlichen Normen oder der Aufzählung der einzelnen Kostenpositionen. Da auch die Grundsteuer unter die gesetzliche Definition der Betriebskosten fällt, waren sie hier wirksam umgelegt. HINWEIS: Für Betriebskostenarten, die nicht in § 2 BetrKV enthalten sind und trotzdem umgelegt werden sollen, bedarf es weiterhin einer ausdrücklichen Regelung.

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