12 Wochen Frist Heilmittelverordnung 2020

July 2, 2024, 6:48 pm
30. 08. 2013 3 Min. Heilmittel: Hygienepauschale bleibt bis 31.12.2020 bestehen | azh. Lesezeit Der Abrechnungstipp Bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls müssen Verordnungsmenge und Frequenz so bemessen sein, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung gewährleistet ist (§ 8 Abs. 1, Satz 4 HeilM-RL). Doch was bedeutet das jetzt konkret für die Praxis? Themen, die zu diesem Artikel passen: In Schwerpunkt-Artikel, Praxisführung, Abrechnung
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12 Wochen Frist Heilmittelverordnung 2017

"Um es gleich klar vorweg zu sagen: Ohne zusätzliche Finanzhilfen können die Physiotherapiepraxen die derzeitige Corona-Krise wirtschaftlich nicht überstehen", stellt der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) angesichts des Maßnahmenpakets klar, das der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV) jetzt veröffentlichte. Der GKV-SV möchte Heilmittelerbringer mit Zwischenabrechnungen, bürokratischen Erleichterungen und Telemedizin entlasten. "Um Bürokratie abzubauen, sind diese Maßnahmen sinnvoll. Sie helfen aber keineswegs, die wirtschaftliche Situation der Physiotherapiepraxen jetzt zu sichern", kritisiert der IFK. "Es ist unbedingt notwendig, dass schnell und unbürokratisch Finanzhilfen bereitgestellt werden, damit alle Physiotherapiepraxen die derzeitige wirtschaftliche Krise überstehen können", wiederholt der IFK seine Forderung. Heilmittelrichtlinie und Abrechnung - 12 Wochen Frist?. Die IFK-Vertreter arbeiten weiterhin mit Hochdruck daran, weiterführende Lösungen zu schaffen, die den Praxisinhabern endlich finanzielle Sicherheit geben.

20. 03. 2020 ·Fachbeitrag ·Heilmittelabrechnung | Wegen der Coronavirus-Pandemie haben der GKV-Spitzenverband und die Bundesverbände der gesetzlichen Krankenkassen Sonderregelungen beschlossen, die den Heilmittelerbringern die Leistungserbringung und -abrechnung erleichtern sollen (online unter; weitere Informationen online unter). Diese gelten zunächst bis zum 30. 04. 2020. | Wichtig | Hinweis der Redaktion vom 23. 06. 2020: Die untenstehenden Regelungen sind nicht mehr aktuell. 12 wochen frist heilmittelverordnung 2017. Zum 01. 07. 2020 haben die Kostenträger die meisten Sonderrregelungen wieder zurückgefahren (PP 07/2020, Seite 1). Quelle: Ausgabe 04 / 2020 | Seite 1 | ID 46417910 Facebook Werden Sie jetzt Fan der PP-Facebookseite und erhalten aktuelle Meldungen aus der Redaktion. Zu Facebook Ihr Newsletter zum Thema Praxisführung Regelmäßige Informationen zu aktueller Rechtsprechung Personalführung & Arbeitsrecht wirtschaftlicher Praxisorganisation

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