Bayerisches Oberstes Landesgericht - Hintergrundinfos Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) Das Bayerische Oberste Landesgericht gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist als oberste Rechtsmittelinstanz in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Straf- sowie Ordnungswidrigkeitenangelegenheiten zuständig. Das Gericht ist durch Gesetz vom 12. Juli 2018 (GVBl. S. 550) zum 15. September 2018 errichtet worden. Zunächst hat ein Zivilsenat seine Arbeit aufgenommen. BayObLG | Rechtsprechungsübersicht - dejure.org. Inzwischen wurden drei Strafsenate in München und jeweils zwei Strafsenate in Bamberg und Nürnberg eingerichtet. Im Gerichtsaufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit steht das Bayerische Oberste Landesgericht zum Teil neben dem Bundesgerichtshof, zum Teil nimmt es einheitlich Aufgaben der drei bayerischen Oberlandesgerichte wahr. Weiter Infos: Für Juristen erklärt: Was es mit dem Bayerischen Obersten Landesgericht auf sich hat Verfahrensübersicht Anfechtung von Justizverwaltungsakten Berufsgerichte Notardisziplinarverfahren Steuerberater Strafverfahren und Bußgeldverfahren Zivilverfahren
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 4. 5. 2021 - 2 BvR 868/20 - ein Urteil im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung des Amtsgerichts und den Beschluss im Rechtsbeschwerdeverfahren des Bayerischen Obersten Landesgerichts aufgehoben. Das Urteil des Amtsgerichts und die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts über die Rechtsbeschwerde verletzen den Beschwerdeführer in seinem Recht auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. Bayerisches oberstes landesgericht entscheidungen der. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG). Entgegen der Annahme der Fachgerichte handelt es sich nach dem Richterspruch des Senats des Bundesverfassungsgerichts hierbei auch nicht um eine Frage der gerichtlichen Aufklärungspflicht, sondern der Verteidigungsmöglichkeiten des Betroffenen. Auf dieser Fehlannahme beruhe demnach die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts: Es ist auch nicht auszuschließen, dass bereits die Verurteilung des Beschwerdeführers auf dem Verstoß des Amtsgerichts Rosenheim gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens beruht.
Im September 2019 stellte das Amtsgericht in Sonthofen ein Verfahren gegen den evangelischen Pfarrer von Immenstadt, Ulrich Gampert, wegen geringer Schuld gegen eine Geldbuße ein. Noch anhängig ist ein Verfahren gegen die oberfränkische Benediktineräbtissin Mechthild Thürmer. Die bayerischen Bischöfe haben bisher stets ihre Solidarität mit den Betroffenen erklärt.