- darf im Straßenverkehr nicht mehr benutzt werden - muss bei der Zulassungsstelle abgemeldet werden - muss bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden Fahrzeuge dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nur betrieben werden, wenn sie eine Haftpflichtversicherung haben. Ist diese erloschen, darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum benutzt und muss bei der Zulassungsstelle abgemeldet werden.
Das Versicherungsrecht sieht für Unternehmen und freiberuflich tätige Personen jedoch bestimmte Mindestdeckungen im Schadensfall vor. Im Rahmen einer Betriebshaftpflicht gelten folgende Deckungen: Deckungssumme bei einem Personenschaden liegt bei 2 Millionen Euro Mindestens 1 Mio. im Falle eines Sachschadens Bei Vermögensschäden muss der Anbieter mit mindestens 100. 000 Euro haften Trotz der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsummen sollten Unternehmen höhere Deckungen mit dem Anbieter vereinbaren. Denn eine betriebliche Haftpflicht (Gewerbeversicherung) sollte alle finanziellen Risiken der unternehmerischen Tätigkeit abdecken. Dazu zählen auch Fehler der Mitarbeiter.
Denn auch wenn Ihre Hilfe gut gemeint ist: Ein Missgeschick kann jederzeit passieren. Auch vor Risiken der privaten Internetnutzung sind Sie mit HDI geschützt, wenn Sie beispielsweise unwissentlich eine E-Mail inklusive Virus weiterleiten. Eine Haftpflichtversicherung ist also keine Pflicht, aber ratsam. Anders sieht es bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung aus. Der Abschluss dieser Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Um in Deutschland ein Kraftfahrzeug – egal ob Motorrad, Auto oder Roller – im Straßenverkehr führen zu dürfen, brauchen Sie zwingend eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Auch einige Berufsgruppen unterliegen der Versicherungspflicht. So müssen Ärzte, Architekten und Unternehmensberater zur Ausübung Ihres Berufes eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.
Sehr geehrte Damen und Herren, da meines Wissens das entfernen einer Hecke zum jetzigen Zeitpunkt nicht erlaubt ist, würde ich Sie bitten, ein Grundstück an der Nordstr. hier in Ahaus zu kontrollieren, da dort eine Hecke von ck 20-30 Meter entfernt wird, und durch einen Zaun ersetzt wird! Statusvermerke Das Anliegen wurde erstellt. Offen Mi., 16. 03. 2022 - 10:40 Die Stadtverwaltung ist bei diesem Anliegen nicht zuständig, da es sich um eine private Hecke handelt. Den Status haben wir angepasst. Nicht zuständig Mi., 16. 2022 - 11:33 Sag's uns Ahaus Über "Sag's uns" können Sie die Stadtverwaltung über Probleme im Ahauser Stadtbild informieren. Grüne Wasseruhr - Informationen erhalten Sie bei der Stadt Ahaus -. Dazu müssen Sie einfach die Adresse eintragen, eine passende Kategorie aussuchen und Ihr Anliegen absenden. Wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Beitrag ein Foto hochladen, hilft uns dies bei einer zügigen Bearbeitung. Sollte es sich bei Ihrem Anliegen um einen dringenden Notfall bzw. einer akuter Gefährdung handeln, wenden Sie sich bitte sofort telefonisch an die Polizei (110) bzw. Feuerwehr (112).
Über "Sag's uns" können Sie die Stadtverwaltung über Probleme im Ahauser Stadtbild informieren. Dazu müssen Sie einfach die Adresse eintragen, eine passende Kategorie aussuchen und Ihr Anliegen absenden. Wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Beitrag ein Foto hochladen, hilft uns dies bei einer zügigen Bearbeitung. Sollte es sich bei Ihrem Anliegen um einen dringenden Notfall bzw. einer akuter Gefährdung handeln, wenden Sie sich bitte sofort telefonisch an die Polizei (110) bzw. Grüne uhr ahaus iserv. Feuerwehr (112). Ihr Anliegen wird während der üblichen Geschäftszeiten bearbeitet. In dieser Zeit ist das Rathaus unter der 02561/72-0 telefonisch zu erreichen. Auf der Startseite finden Sie die gemeldeten Anliegen, denen ein Foto beigefügt ist. Sämtliche Anliegen finden Sie unter dem Menüpunkt ' Anliegenliste '.