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Frauenarztpraxis Michael Wahlefeld
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Ein Direktanspruch bewirkt bei Pflicht-Haftpflichtversicherungen, dass Geschädigte ihre Schäden unmittelbar bei der Versicherungsgesellschaft geltend machen und notfalls einklagen können. Dadurch werden Geschädigte geschützt, wenn Versicherungskunden insolvent sind. Der Direktanspruch ist auch dann nützlich, wenn ein Schaden nicht beim Versicherungsnehmer direkt geltend gemacht werden kann, weil dieser nicht auffindbar ist oder sich im Ausland aufhält. Kein Direktanspruch gegen Haftpflichtversicherer bei Insolvenz des Versicherten - GRAF-DETZER Rechtsanwälte. Bevor also ein Schaden geltend gemacht werden soll, ist zu prüfen, ob ein Direktanspruch besteht und ob der Schadensverursacher auch in Haftung genommen werden soll. Zugriffe - 3938
Dies wird auf § 104f SGB VII gestützt. Diese Norm enthält eine Haftungsprivilegierung für den Arbeitgeber, demzufolge dieser bei einem Schaden des Arbeitnehmers nur haftet, wenn er vorsätzlich gehandelt hat oder es sich um einen sogen. Wegeunfall iSv. § 8 SGB VII handelt, § 104 Abs. 1 SGB VII. Die Haftungsprivilegierung wirke für den Direktanspruch gem. § 115 Abs. 1 VVG akzessorisch. Direktanspruch gegen Haftpflichtversicherung. Damit könne der Versicherer dem Antragsteller auch die Ausschlusstatbestände des SGB VII entgegenhalten, die dem unmittelbar haftenden Versicherten oder Mitversicherten zustehen würden, auch wenn dieser ohne das Haftungsprivileg als Fahrzeughalter aus Gefährdungshaftung einstandspflichtig wäre. Die Voraussetzungen für den Haftungsausschluss gem. § 104 SGB VII lägen vor. So habe sich bei dem Verkehrsunfall bei dem der Antragsteller verletzt wurde, um einen nicht vorsätzlich verursachten Betriebswegeunfall gehandelt, also nicht um einen Wegeunfall iSv. § 8 Abs. 2 Nr. 1 - 4 SGB VII. Als betriebliche Tätigkeit sei grundsätzlich jede gegen Arbeitsunfall (im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung) versicherte Tätigkeit zu verstehen.
I. Übersicht Rz. 62 Von zentraler Bedeutung für die Verkehrsunfallbearbeitung ist der aus § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG resultierende Direktanspruch des Geschädigten gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer des gegnerischen Unfallfahrzeugs. Danach haftet der Kfz-Haftpflichtversicherer dem Geschädigten in demselben Maße wie die Versicherten seines Vertrags. Anders als bei allgemeinen Haftpflichtversicherungsverträgen kann der Geschädigte den Kfz-Haftpflichtversicherer unmittelbar auf Schadensersatz in Anspruch nehmen und erforderlichenfalls auch verklagen. Der Kfz-Haftpflichtversicherer haftet neben der versicherten Person nach § 115 Abs. 1 Nr. Direktanspruch - Fachbegriffe aus der Versicherungsbranche - perfektversichert.de. 4 VVG als Gesamtschuldner im Wege des gesetzlichen Schuldbeitritts. Hiervon streng zu trennen ist aber ein Gesamtschuldverhältnis zwischen mehreren Schädigern ( §§ 7, 18 StVG i. V. m. § 840 BGB), von denen jede versicherte Person in einer anderen Kfz-Haftpflichtversicherung ist. Der Kfz-Haftpflichtversicherer wird in ein Gesamtschuldverhältnis zwischen den unterschiedlichen Schädigern nicht mit einbezogen.
2 Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den ersatzpflichtigen Versicherungsnehmer beginnt; sie endet jedoch spätestens nach zehn Jahren von dem Eintritt des Schadens an. 3 Ist der Anspruch des Dritten bei dem Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht. 4 Die Hemmung, die Ablaufhemmung und der Neubeginn der Verjährung des Anspruchs gegen den Versicherer wirken auch gegenüber dem ersatzpflichtigen Versicherungsnehmer und umgekehrt.
Bei Haftpflichtschäden kann der Geschädigte Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche direkt gegenüber der Haftpflichtversicherung geltend machen, wenn es sich hierbei um eine Pflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz handelt, wie bspw. bei einem Verkehrsunfall. Direktanspruch private haftpflichtversicherung access. Der Geschädigte kann in diesen Fällen die Haftpflichtversicherung zur Erklärung der Eintrittspflicht und auch zur Zahlung auffordern. Wird jedoch über das Vermögen des Schädigers das Insolvenzverfahren eröffnet, so können Geschädigte, wie alle anderen Gläubiger des Insolvenzschuldners, ihre Ansprüche, welche den Zeitraum vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens betreffen, grundsätzlich nur dadurch geltend machen, dass sie diese zur Insolvenztabelle anmelden. Das OLG Nürnberg hat nun mit Beschluss vom 21. 06. 2012 (5 W 1109/12) entschieden, dass bei einer Insolvenz des Schädigers auch dann kein unmittelbares Vorgehen des Geschädigten gegen die Versicherung möglich ist, wenn der Insolvenzverwalter den Deckungsanspruch aus der Insolvenzmasse freigibt.
Passant alleiniger Anspruchsgegner bleibt. Rz. 64 Das System der Pflichtversicherung bietet eine sehr weitgehende Gewähr dafür, dass für jedes im öffentlichen Straßenverkehr geführte Kraftfahrzeug Versicherungsschutz in einer Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, der sehr weit reichenden Haftung aus verschuldensabhängigen und verschuldensunabhängigen Anspruchsgrundlagen einen solventen Anspruchsgegner zur Verfügung zu stellen. Auf den Umfang der Eintrittspflicht des Versicherers im Rahmen des Direktanspruchs übt das Innenverhältnis zwischen dem Versicherer und seinem Versicherungsnehmer grundsätzlich keinen Einfluss aus. Direktanspruch privathaftpflichtversicherung. Sollte der Versicherungsnehmer versicherungsvertragliche Verpflichtungen gegenüber dem Versicherer verletzen, die den Versicherer zur Kündigung des Versicherungsvertrags berechtigen, ändert dies zumindest für einen bestimmten Zeitraum nichts an der grundsätzlichen Verpflichtung des Versicherers, den Versicherungsnehmer im Außenverhältnis von berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.