Allgemein notwendige Unterlagen eines Bauantrages [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Der Bauantrag ist schriftlich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen. Näheres regeln meist entsprechende Rechtsverordnungen der Bundesländer (Bauvorlagenverordnungen) [1]. Bauantrag [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Ausgefüllter Bauantrag (auf dem entsprechenden Formular, falls die Bauaufsichtsbehörde eines veröffentlicht hat) mit statistischem Erhebungsbogen. Formblatt zum Anzeigen jeglicher baulicher Änderungen, für die Genehmigungserteilung seitens der Behörden. Eine Zustimmungserklärung der Nachbarn sowie ggf. eine Baulastenerklärung. Arbeitshilfen, Formulare und Gutachten | Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg. Bauzeichnungen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Zeichnerische Darstellung der geplanten Baumaßnahme im Maßstab 1:100 (1 cm entspricht 100 cm). Je nach Bauvorhaben können in der Schweiz auch Maßstäbe von 1:100 oder 1:50 gefordert werden.
So ist es beispielsweise sinnvoll, ein Gartenhäuschen eher im Maßstab 1:50 vorzulegen, ein Einfamilienhaus im Maßstab 1:100, ein Einkaufszentrum mit 1:1000 und einen Quartierumbau mit 1:10'000. Genaue Angaben sind stets bei der zuständigen Gemeindestelle zu beziehen, in der Regel beim Bauamt der Gemeinde bzw. der Stadt. Lageplan [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Katasteramtlicher Lageplan, i. d. R. ein Auszug aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte), im Maßstab 1:1000 (1 cm entspricht 10 m) bzw. Bauantrag – Wikipedia. 1:500 (1 cm entspricht 5 m). Dieser ist, je nach landesrechtlichen Vorschriften, beim zuständigen Katasteramt, bei öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder Sachverständigen für das Vermessungswesen erhältlich. Es sind in der Regel ein beglaubigtes und zwei unbeglaubigte Exemplare vorzulegen. Baubeschreibung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Baubeschreibung bzw. zusätzlich die Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Baumaßnahmen). Durch die Baubeschreibung wird das Vorhaben in seinen technischen Einzelheiten durch die Angabe von verwendeten Baumaterialien und Ausstattungen erläutert.
Die meisten Bauvorlagenverordnungen (BauVorlVO) geben keine konkreten Hinweise zu den nötigen Inhalten einer Betriebsbeschreibung. Lediglich Schleswig-Holstein regelt den Inhalt einer Bau- und Betriebsbeschreibung in § 9 seiner Bauvorlagenverordnung [2]. Viele Städte und Kommunen bieten Formularblätter zur Erstellung von Betriebsbeschreibungen für Gewerbliche Anlagen an [3]. Entwässerungsplan (-gesuch) [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Zeichnerische Darstellung der Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Regenwasser). Eventuell notwendige weitere Unterlagen können der Brandschutznachweis, detaillierte technische Angaben zu Heizungs- oder Lüftungsanlagen sowie die Prüfstatik sein. Grz berechnung formular la. Kosten [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Die Kosten für einen Bauantrag gliedern sich auf in: [4] Antragskosten: Diese können durch folgende Faustformel überschlägig berechnet werden: umbauter Raum in m³ x Bauwert in Euro/m³ x Gebührensatz der Bauaufsichtsbehörde. Denn die Kosten sind nicht festgeschrieben. Hinzu kommen meist noch Mindestgebühren für die Bearbeitung des Antrages, die von den Behörden erhoben werden, diese liegen zwischen 100-200 €.
© MIL/Ken Gericke Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg lässt städtebaurechtliche Sachverhalte, die von besonderem allgemeinen Interesse sind, durch Gutachten untersuchen und vertiefen. Daneben sollen Arbeitshilfen die Akteure auf kommunaler Ebene bei der rechtssicheren Bewältigung ihrer komplexen Planungsaufgaben unterstützen.
12. 2020 um 03:00 Uhr publiziert.
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