Ebenso erhalten Sie als Mitglied unsere – in Zusammenarbeit mit Haus & Grund Bonn – monatlich erscheinende Vereinszeitschrift kostenlos. Die Zeitung berichtet laufend über die neueste Gesetzgebung und Fragen der Immobilienwirtschaft. Darüber hinaus informiert Haus & Grund über wichtige Ereignisse aus der Region. Wenn Sie noch Fragen zu unseren Leistungen haben, freuen wir uns auf eine E-Mail oder rufen Sie uns gerne an.
Wir über uns Rund 900. 000 private Vermieter, Haus- und Wohnungseigentümer sowie Kauf- und Bauwillige bundesweit vertrauen Haus & Grund und machen unsere Gemeinschaft zur größten ihrer Art in Deutschland. Wir kennen die unterschiedlichen Belange unserer Mitglieder und leisten seit vielen Jahrzehnten praktische Lebenshilfe. Darüber hinaus vertreten wir die Interessen unserer Mitglieder gegenüber Politik, Verwaltung, Medien und Lobbygruppen. Leistungen und Vorteile Unsere individuellen Service- und Beratungsangebote bieten wertvolle Hilfe für die vielen Unwägbarkeiten, die die Freude am Eigentum trüben können. Deshalb macht sich der Mitgliedsbeitrag schnell bezahlt. Unsere Service- und Beratungsangebote umfassen die Bereiche: Recht & Steuern Vermieten & Verwalten Bauen & Renovieren Technik & Energie Wir helfen, die Freude an der eigenen Immobilie zu erhalten und zu steigern.
Wer hilft mir bei Fragen zum Grundsteuerwertbescheid 2022? Mitglieder von Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg können sich mit Fragen gerne an uns wenden. Wir kooperien in allen Steuersachen, die Haus & Grund-Angelegenheiten betreffen, mit der Steuerberatungskanzlei JUHN & Partner. Weitere Informationen zum Grundsteuerwertbescheid erhalten Sie HIER auf unserer gemeinsamen Webseite. Mitglieder von Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg erhalten zum Grundsteuerwertbescheid zudem von der Kanzlei JUHN & Partner eine kostenlose Erstberatung unter folgender Telefonnummer: 0221 999 832-07. Wie werde ich Mitglied bei Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg? Rufen Sie uns an ( Tel. 0228/96 92 670) oder füllen Sie Ihren Beitragsantrag online aus. Welche Informationsveranstaltungen gibt es? Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg informiert Sie im Rahmen besonderer Informationsveranstaltungen zur neuen Grundsteuer. Die Veranstaltungen finden Sie unter Termine/Veranstaltungen auf unserer Homepage. Am 15. September 2022, 14. 00 Uhr, veranstalten wir zudem ein vierstündiges " Ausfüll-Webinar" mit Rechtsanwalt Dr. Maximilian Dachauer aus der Kanzlei JUHN & Partner.
Insbesondere wird erläutert, welches Grundsteuermodell jeweils maßgeblich ist, welche Informationen in welcher Form an das Finanzamt übermittelt werden müssen, wie die nötigen Flächenangaben berechnet werden, welche regelmäßigen Verpflichtungen vorgesehen sind, welche Sanktionen bei einer nicht fristgerechten Abgabe drohen und welche Möglichkeiten bestehen, wenn die neue Belastung die bisherige übersteigt. Abschließend erhalten die Teilnehmer ca. 45 Minuten Zeit, um sich mit dem Dozenten auszutauschen und Fragen zu stellen. Klicken Sie zum Veranstaltungszeitpunkt auf folgenden Link bzw. geben diesen in Ihren Browser ein: Zur Teilnahme benötigen Sie lediglich einen Computer, Laptop oder ein Tablet (iPad o. Ä. ) mit einem integrierten oder angeschlossenen Lautsprecher und ggf. ein Mikrofon (Fragen können aber auch im Chat gestellt werden); eine eigene Webcam-Kamera ist nicht erforderlich. Hier gehts zum kompletten Flyer!
Ob das Grundstück selbstgenutzt oder vermietet ist, ist dabei unerheblich. Was muss der Eigentümer tun? Jeder Eigentümer muss eine elektronische Erklärung mit Angaben zu seiner Person und seinem Grundstück ausfüllen und elektronisch an das Finanzamt übermitteln, das für sein Grundstück zuständig ist ("Lagefinanzamt"). Alle Bundesländer werden im Steuerportal MEIN ELSTER voraussichtlich in den nächsten Wochen bis spätestens Anfang Juli 2022 die entsprechenden Vordrucke rein elektronisch zur Verfügung stellen. Welche Fristen sind zu beachten? Ab Juli 2022 bis zum 31. 10. 2022 ist die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abzugeben. Wo gibt es Informationen der Finanzverwaltung? Hier gelangen Sie zu einer (externen) Informationsseite der Finanzverwaltung NRW mit häufig gestellten Fragen und Antworten. Für einfache Fälle gehts ohne ELSTER Ein ab Juli 2022 freigeschaltetes Portal des Bundesministeriums für Finanzen ermöglicht für selbstnutzende Eigentümer in einfach gelagerten Fällen eine Übermittlung der Erklärung ohne ELSTER.
Sie finden unsere zentral in der Bonner Innenstadt gelegene Hauptgeschäftsstelle in der Oxfordstraße 2 (Ecke Kölnstraße, am Bertha-von-Suttner-Platz), 53111 Bonn Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie uns über die Haltestelle Bertha-von-Suttner-Platz, an der die Straßenbahnlinien 62, 65, 66 und 67 sowie die Buslinien 551, 600, 601, 602, 603, 604, 605, 606, 607, 608, 609, 640, 529 und 537 halten. Hier gehts zur SWB Bus & Bahn Fahrplanauskunft. Das nächst gelegene Parkhaus für Ihren Pkw finden Sie in der Kölnstr. 10 ( Stiftsgarage) ca. 50 m von unserer Geschäftsstelle entfernt. Unsere Geschäftsstelle befindet sich im 1. OG und ist auch für Personen mit einem Handicap bequem mit einem Fahrstuhl zu erreichen. Kontaktmöglichkeiten: Büro-Öffnungszeiten: Telefon: 0228 9 69 26 70 Telefax: 0228 9 69 26 9 9 Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr E-Mail: Kontaktformular ® Haus- Wohnungs- und Grundeigentümerverein Bonn/Rhein-Sieg e. V. 2018
Lerne auch die Theoriefragen weiterer passender Themen. Grundregeln über das Verhalten im Straßenverkehr Straßenbenutzung Geschwindigkeit Abstand Überholen Vorbeifahren Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren Einfahren und Anfahren Besondere Verkehrslagen Halten und Parken Warnzeichen Beleuchtung Bahnübergänge Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse Ladung Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers Verhalten an Fußgängerüberwegen und gegenüber Fußgängern Unfall Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht Wechsellichtzeichen und Dauerlichtzeichen
Der übrige Verkehr muss sich auf Abweichungen dieser und ähnlicher Art einstellen, dem Einsatzfahrzeug jedoch keine freie Bahn schaffen. Bei Begleit- und Kolonnenfahrten, die durch Blaulicht gekennzeichnet sind, wird der gesamte Verband als ein einzelnes Fahrzeug betrachtet, damit die Fahrzeuge nicht getrennt werden. Übrige Verkehrsteilnehmer müssen beispielsweise alle Fahrzeuge des Verbands an einer Kreuzung durchfahren lassen und dürfen den Verband nicht trennen, indem sie in die Kolonne einscheren. Blaues Blinklicht in Kombination mit Einsatzhorn Die Kombination von Blaulicht und Einsatzhorn zeigt den übrigen Verkehrsteilnehmern an, dass das Fahrzeug sowohl Sonderrechte als auch Wegerecht in Anspruch nimmt. § 38 StVO, Absatz (1) sagt aus: "Freie Bahn zu schaffen" bedeutet für die anderen Verkehrsteilnehmer (auch für den Gegenverkehr) nach Möglichkeit rechts zu fahren, ihre Fahrt zu verlangsamen und gegebenenfalls anzuhalten, um dieser Anordnung zu folgen. Ist die Straße nicht breit genug, um einem Fahrzeug mit Sondersignal das Überholen zu ermöglichen, kann es auch erforderlich sein, mit normaler Geschwindigkeit weiter zu fahren, bis eine Stelle erreicht ist, an der das Einsatzfahrzeug überholen kann.