Die "Orientierungshilfen der Bundessteuerberaterkammer für Masterstudiengänge" geben sowohl (künftigen) Studenten als auch Professoren wertvolle Hinweise für die Studienwahl bzw. dessen Ausgestaltung. Zur Berücksichtigung der im Bachelorstudium erlangten unterschiedlichen Kenntnisse erfolgt eine differenzierte Darstellung: zum einen gerichtet an Studierende der Wirtschaftswissenschaften und zum anderen an Studierende der Rechtswissenschaften. Ob das absolvierte Studium den Voraussetzungen des § 36 Abs. 1 StBerG entspricht, kann verbindlich nur die zuständige Steuerberaterkammer entscheiden. Auf Antrag erteilt sie Auskunft über die Erfüllung einzelner Zulassungsvoraussetzungen. Wer den Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung (z. B. Abschlussprüfung steuerfachangestellte 2020 bayern en. Steuerfachangestellter) bzw. eine gleichwertige Vorbildung darlegt, kann bei Nachweis der entsprechenden praktischen Tätigkeitszeit zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden. Ob die entsprechende Berufsausbildung den Voraussetzungen des § 36 Abs. 2 StBerG erfüllt, kann verbindlich nur die zuständige Steuerberaterkammer entscheiden.
Der Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse, kurz FAIT, ist eine neue Fortbildung, die zukünftig von den Steuerberaterkammern angeboten wird. Die ersten Prüfungen starten im März 2022. Leistungserhebungen - ISB - Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung. In der "Dreiecksbeziehung" zwischen Steuerberaterkanzlei, Mandantenunternehmen und Finanzverwaltung verfügen die Fachassistenten über den notwendigen Überblick, um digitale Geschäftsprozesse, Arbeitsabläufe sowie die damit verbundenen Datenflüsse und Schnittstellen für und mit dem Kanzleiinhaber zu steuern. Gesamtziel der Fortbildung ist es, dass Kanzleimitarbeiter Steuerberater bei der Organisation, Umsetzung und Weiterentwicklung einer Digitalstrategie unterstützen und medienbruchfreien Daten- und Informationsaustausch sicherstellen können. Diese speziell fortgebildeten Mitarbeiter liefern der Kanzlei somit einen hohen Mehrwert. In fachlicher Hinsicht sollen mit der FAIT-Prüfung Kenntnisse insbesondere in der Automatisierung vermittelt, die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) angewendet oder Prozessbeschreibungen zur Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit von Aufzeichnungen und deren Aufbewahrung (Verfahrensdokumentationen) beurteilt und entwickelt werden.
Prüfungen und Vergleichsarbeiten In diesem Bereich finden Sie Informationen zu den Prüfungen und den Vergleichsarbeiten an bayerischen beruflichen Schulen: Abschlussprüfungen Fachabitur-/Abiturprüfung (FOS/BOS) Abschlussprüfungen Wirtschaftsschule Telekolleg Merkhilfe BSK (Wirtschaftsschule) Merkhilfe Mathematik (Wirtschaftsschule) Musterprüfungen Musterprüfungen Wirtschaftsschule Ergänzungsprüfungen Probeunterricht Probeunterricht Wirtschaftsschule
Grundsätze 1. Grundsätze Grundsätzlich ist die Mitgliederversammlung das sog. höchste Organ des Vereins. Die Mitgliederversammlung an sich ist nicht abdingbar, also ein zwingendes Organ. Vereinfacht gesagt bestimmt die Mitgliederversammlung alles, was nicht vom Vorstand (oder einem anderen Organ, das von der Satzung hierfür vorgesehen ist) zu erledigen ist. Die Mitgliederversammlung ist gegenüber dem Vorstand weisungsbefugt. 2. Anträge mitgliederversammlung vereinsrecht. Versammlung aller Mitglieder Grundsätzlich sind alle Mitglieder zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung eingeladen, die ihr Recht persönlich wahrnehmen können. Es ist daher nicht von Belang, ob diese Mitglieder Stimm- und Rederecht besitzen, aktive oder passive Mitglieder sind. Inwieweit sie sich vertreten lassen können, kann und sollte die Satzung regeln. Nimmt ein Bevollmächtigter an der Versammlung teil und ist der Vertretene anwesend, ist der Bevollmächtigte zu diesem Zeitpunkt grundsätzlich als nicht teilnahmeberechtigter Dritter zu behandeln. 3. Virtuelle Versammlungen Allerdings muß die Mitgliederversammlung nicht mehr im klassischen Sinne, organisiert als räumliche Zusammenkunft der Mitglieder mit ihrer persönlichen Anwesenheit an dem Versammlungsort, stattfinden.
Dieses mitgliedschaftliche Recht kann durch die Satzung sowohl erweitert als auch beschränkt werden. Hier ist jedoch zu beachten, dass ein vollständiger Ausschluss dieses mitgliedschaftlichen Rechtes nicht möglich ist. Oft unterscheiden die Satzungen danach, ob die neuen Anträge vor oder während der Mitgliederversammlung eingebracht werden. Brisante Mitgliederversammlung: Windhorst-Rede an die Fans - B.Z. – Die Stimme Berlins. Sofern die Satzung vorsieht, dass auch während der Mitgliederversammlung Anträge gestellt werden können. Dann besteht die Möglichkeit, Anträge während der laufenden Mitgliederversammlung zu stellen, ohne dass es zu deren Wirksamkeit der vorherigen Ankündigung bedarf. Solche Anträge werden im Allgemeinen als »Dringlichkeitsanträge« bezeichnet. Aber hier kommt es entscheidend darauf an, was die Satzung zu der Behandlung derartiger Anträge vorsieht. So ist beispielsweise häufig vorgesehen, dass eine Satzungsänderung nicht mittels Dringlichkeitsantrages beschlossen werden kann. Auch bei einem Ausschlussantrag gegen ein Mitglied sollte dieser nicht mittels eines Dringlichkeitsantrages eingebracht werden.
Das erst macht eine demokratische Diskussion und Meinungsfindung an der Vereinsversammlung möglich.