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Frage vom 3. 8. 2016 | 18:42 Von Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich) Rausgeflogen mit 18 was nun? Hallo ich bin 18 und schüler. Ich wurde vor knapp einem Monat von Zuhause raus geschmissen. Meine Eltern sind getrennt und ich bekomme zur zeit nur mein kindergeld. Unterhalt bekomme ich nicht, bin ich jedoch schon am klagen. Nun weiß ich nicht wie ich mir eine eigene Wohnung leisten soll. Mit 190€ im monat ist das auf alle Fälle wenn überhaupt die Kaltmiete. In wie weit habe ich jetzt Anspruch auf unterhalt und vielleicht auch etwas von staatlicher Seite? Und wie soll ich jetzt weiter agieren? # 1 Antwort vom 3. 2016 | 21:11 Von Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1262x hilfreich) Hallo! Du klagst schon? Dann bist Du doch anwaltlich vertreten. Was sagt der Anwalt? Dein Anspruch beträgt 735 € incl. Kindergeld. Den Rest müssen die Eltern leisten. Mit 18 zuhause rausgeschmissen! Wie geht es dann weiter? (Wohnung, Hartz IV, ARGE). Schon Schüler-BAföG versucht? Das JA gewährt Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen bis zum 21 Lebensjahr. LG nero # 2 Antwort vom 4.
2016 | 12:41 Von Status: Unbeschreiblich (30400 Beiträge, 16394x hilfreich) Nun weiß ich nicht wie ich mir eine eigene Wohnung leisten soll. Tja, seien wir mal realistisch - einem 18jährigen ohne Einkommen oder Elternbürgschaft wird niemand was vermieten. Da bleibt nur das Unterkommen bei Freunden/Verwandten oder in der Obdachlosenunterkunft. Signatur: Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln). Und jetzt? Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut. Anwalt online fragen Ab 30 € Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden Keine Terminabsprache Antwort vom Anwalt Rückfragen möglich Serviceorientierter Support Anwalt vor Ort Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit. Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche mit Empfehlung Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen Alle Preise inkl. MwSt. Was kann ein 18-jähriger tun, wenn er von Zuhause rausgeschmissen wird? (Recht, Ausbildung und Studium, Familie). Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Dabei wird auch wie folgt gerechnet. Anspruch Unterhalt - Eigenes Einkommen - Kindergeld - Wohngeld etc = Rest Unterhalt Die Düsseldorfer Tabelle kann dir dabei helfen. Sie ist aber nur eine Richtlinie, kein Gesetz: Wie wäre es, wenn du dich heute mal auf die Socken machst und dir erst mal ein WG Zimmer suchst oder so ein Wohnklo, das dürfte für den Anfang reichen. Dann kannst du die ersten Anträge stellen, dann suchste dir ein Ausbildungsplatz, dann wird das schon. 18 Jahre / Von Zuhause ausziehen DRINGEND Familienrecht. Das Jahr ist ja noch jung.... ^^ So falls andere Leute das gleiche Problem haben wie ich, so weit bin ich jetzt gekommen, als erstes habe ich beim Jugendamt angerufen und diese sagten dass sie wenn keine Finanzielle Hilfe leisten, das wäre eine Sache des Job Centers (Arge). Danach einen Anruf beim Job-Center getätigt, diese sagten, dass ich so einfach unter 25 keine Hilfe in Anspruch nehmen kann um auszuziehen. Dafür muss vom Jugendamt ein schreiben vorliegen dass es aufgrund mangelnder Erziehung (Gewalt, Sucht) mir schaden würde dort weiterhin zu wohnen.
So wie die Eltern verpflichtet sind, ihrem Kind eine angemessene Berufsausbildung zu ermöglichen, so muss auch das Kind selbst hierzu seinen Teil beitragen. Dies bedeutet, dass das Kind die Ausbildung zügig und zielstrebig absolvieren muss. Zwar wird den Kindern eine gewisse Orientierungsphase zugestanden, verzögert sich jedoch der Beginn der Ausbildung zu lange, so kann dies zum Verwirken des Ausbildungsanspruchs führen. Zuhause rausgeschmissen mit 18 ans. Das Kind soll im Rahmen des Gegenseitigkeitsverhältnisses möglichst bald nach Beendigung der Schule oder des letzten Ausbildungsabschnitts eine Berufsausbildung beginnen und diese zielstrebig in üblicher Zeit abschließen. So ist der Ausbildungsunterhalt für ein Kind, das ein Studium betreibt, nur bis zum Regelabschluss dieses Studiums zu leisten. Über diese Zeit hinaus kann zwar weiterhin ein Ausbildungsunterhaltsanspruch bestehen, das Kind muss jedoch substantiiert die Verzögerung darlegen und beweisen. Im Rahmen des Studiums ist dabei in der Regel eine Überschreitung der Regelstudienzeit von zwei Semestern zu tolerieren.
Dabei können die Eltern zwischen Natural- oder Barunterhalt wählen. Die Eltern können folglich entweder ihr nun volljähriges Kind weiterhin bei sich wohnen lassen und Unterhalt für den restlichen Lebensbedarf leisten und damit auch weiterhin Naturalunterhalt leisten oder Barunterhalt im Sinne der Gewährung einer Geldrente. Bestimmen die Eltern diese Art von Unterhalt sind dem volljährigen Kind eine eigene Wohnung sowie der weitere Lebensbedarf im Sinne einer Geldrente zu entrichten. Hierdurch können die Eltern bestimmen, ob das Kind weiterhin in der elterlichen Wohnung bleiben darf. Verneinen sie dies, so sind sie dem volljährigen Kind jedoch trotzdem weiter zum Unterhalt im Sinne des Barunterhalts verpflichtet. Voraussetzung für die Zahlung des Barunterhalts an das volljährige Kind ist aber, dass es noch einen Ausbildungsanspruch gegen die Eltern hat. Zuhause rausgeschmissen mit 18 06. Kinder haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine Ausbildung, nicht mehrere. Der Ausbildungsunterhaltsanspruch steht dabei in einem gewissen Gegenseitigkeitsverhältnis.
Oder Du suchst einen Vollzeit-Job. Beides gleichzeitig - dazu braucht der Mensch schon mehr als durchschnittliche Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft. Wende Dich also an die Kammer wegen einer Ausbildungsstelle. Und in der Zwischenzeit gewöhne Dir an, jeden morgen beim Arbeitsamt nach Zeitarbeit zu schauen. Mancher Mensch hat darüber schon seinen dauerhaften Arbeitsplatz und viele auch ihren Ausbildungsbetrieb gefunden. Die erzieherische Maßnahme Deiner Mutter ist sicherlich jetzt für Dich hart. Wir Menschen lernen aber nun mal am besten durch Schmerz. Tatsächlich bist Du mit 18 selbst dafür verantwortlich, Deinen Vater wegen Kindesunterhalt zu kontaktieren. Zuhause rausgeschmissen mit 18 volt. Das Jugendamt kann Dir da unter Umständen behilflich sein. Musst Du eben mal hingehen. Weiter schaue im Branchenbuch nach Gebäudereinigungen. Rufe da an und frage nach einem Job. Das darf dann auch gerne ein Minijob sein. Die Hauptsache, Du kannst Geld verdienen. Erst mal. In der Regel bieten Gebäudereinigungen für etwa zwei Stunden für fünf Tage die Woche Arbeit an.