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July 18, 2024, 7:21 am

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Aus gegebenen Anlaß, hier die Konzertgitarrenversion der Overtüre, des am 22. Mai 2016 im Brandenburger Theater Uraufgeführten, Tanztheater Stückes " Anders". Tausend sterne sind ein dom noten und. Ich habe die Ehre die Musik dazu bei zu steuern. Dies hier ist also die dazu gehörige Etüde, eine Hommage, an den, von mir hoch verehrten, argentinischen Komponisten, Astor Piazzolla. Ein kleiner Tip: Im Takt 10, der letzte Ton im Bass und in der Oberstimme werden gleichzeitig gespielt. Das hat mein Notation Programm aber nicht verstehen wollen. :-)

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Im Regelfall beträgt die Frist zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten dabei zwei Jahre. Das Urteil des BGH steht dazu nicht im Widerspruch, da nur der Eindruck, dass eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren eine Besonderheit des Angebotes darstellt, wettbewerbswidrig ist. Die Aussage "Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Frist beträgt 2 Jahre ab Ablieferung der Waren. " dürfte also grundsätzlich zulässig sein. Anders kann dies aber zu werten sein, wenn z. B. in den FAQ die Besonderheit solcher Leistungen betont wird. Fazit Dieses grundsätzliche Urteil des BGH hinsichtlich der Werbung mit Selbstverständlichkeiten und gesetzlichen Rechten und damit insbesondere der Nr. 3 UWG zeigt, dass es nicht auf eine besonders hervorgehobene Darstellung ankommt, sondern auf die einzelne Wortwahl entsprechender Formulierungen. Grundsätzlich besteht bei entsprechenden Aussagen immer die Gefahr, wettbewerbsrechtlich abgemahnt zu werden. Über den Autor RA Rolf Albrecht Rolf Albrecht ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz sowie Fachanwalt für Informationstechnologierecht in der Kanzlei volke2.

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Werbung mit Selbstverständlichkeiten Beitrag von Kathrin Bayer Beitrag von Kathrin Bayer Kathrin Bayer Montag, 21. September 2020 Wer seine Waren oder Dienstleistungen bewirbt, steigert über kurz oder lang auch den eigenen Umsatz. Deswegen setzen die meisten Unternehmen auf einen Marketingmix verschiedenster Werbemethoden und investieren in eine attraktive Außendarstellung. Aber aufgepasst: Viele Werbe-Aussagen sind mit Vorsicht zu genießen. Denn wer mit Selbstverständlichkeiten wie Verbraucherrechten wirbt, riskiert eine Abmahnung. Wir verraten Ihnen, welche Werbeaussagen von Ihrer Website verschwinden sollten, damit Sie keine teure Post vom Anwalt bekommen. Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist eine Irreführung Besonders erfolgreich ist Werbung, wenn diese auf die Unique-Selling-Points (USPs) der Ware oder Dienstleistung hinweist. Das sind einzigartige Vorteile, die das Angebot vom Wettbewerb unterscheiden. Wenn allerdings gesetzlich bestehende Verbraucherrechte so dargestellt werden als wären sie eine Besonderheit, begeht der Werbetreibende gemäß UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) eine unzulässige geschäftliche Handlung und die ist grundsätzlich wettbewerbswidrig.

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Der Bundesgerichtshof stellte dabei dann klar, dass die vom Mitbewerber vorgenommene Lesart gerade nicht zwingend ist: Dieser verstand es so, dass die Einschätzung des Kaufpreises vor einem Kauf kostenlos sein soll. Der BGH meinte dazu, dass es aber auch darum geht, schlicht eine kostenlose Schätzung zum Vermögenswert zu erhalten, den sich Verbraucher abholen können: Die von der Klägerin beanstandete Werbung der Beklagten erstreckt sich ihrem Wortlaut nach auch auf den Fall, dass die Beklagte von einem Verbraucher, der keine Verkaufsabsicht hat, um eine Schätzung gebeten wird, weil er erfahren möchte, wieviel ein bestimmter Gegenstand wert ist. Es ist nicht festgestellt und von der Klägerin auch nicht vorgetragen, dass die Beklagte für eine derartige Wertermittlung ein Entgelt verlangt. BGH, I ZR 34/13 Anders herum aber kann mangels Hervorhebung und im Rahmen der Auslegung heraus kommen, dass gerade keine "Werbung" vorlag, sondern nur eine Feststellung, was man eigentlich bietet. Denn am Ende geht es eben darum, ob der unzutreffende Eindruck erweckt wird, gesetzlich bestehende Rechte stellten eine Besonderheit des Angebots dar.

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Der Käufer gehe davon aus, dass der versicherte Versand, für den er einen höheren Betrag zu zahlen hat, ihm einen Vorteil im Gegensatz zum unversicherten Versand brächte. Dies ist tatsächlich nicht gegeben. Der Unternehmer hat gem. §§ 474, 447 BGB allein das Versandrisiko zu tragen. Im Falle des versicherten Versandes erhält der Verbraucher nicht mehr Leistung als beim unversicherten Versand. Wir empfehlen auf die Unterscheidung dieser Versandarten zu verzichten und die Formulierungen "versicherten" und "unversicherten" Versand zu vermeiden. Werbung mir Gewährleistung und Widerrufsrecht "Auf unsere Artikel erhalten Sie 2 Jahre Gewährleistung", "Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht" Wird mit Rechten des Verbrauchers als Besonderheit geworben, die diesem aber von Gesetzes wegen zustehen, liegt ebenfalls ein Verstoß wegen unzulässiger Werbung vor, Anh. zu § 3 Abs. 3 Nr. 10 UWG. Die Verbraucherrechte werden dann als Besonderheit des Angebots präsentiert, wenn diese in der Werbung hervorgehoben werden.

Dass Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln nicht täuschend sein dürfen, ist ein zentrales Prinzip des Lebensmittelrechts. Es ist im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) verankert, das die grundsätzlichen Pflichten und Verbote bei der Herstellung und beim Verkauf von Lebensmitteln festlegt. Es liefert darüber hinaus unter anderem die gesetzlichen Grundlagen für Importe und Exporte von Lebensmitteln, Aufgaben und Zuständigkeiten bei der Lebensmittelüberwachung und Strafen bei Verstößen. Das LFGB enthält nicht nur Vorschriften für Lebensmittel, sondern auch für Futtermittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände. Oberste Priorität: Verbraucherschutz Das LFGB soll den Schutz des Verbrauchers gewährleisten. Es schließt die ganze Lebensmittelkette vom Acker bis zum Teller ein, und damit auch die Futtermittel. Zum Schutz der Konsumenten enthält es drei grundlegende Prinzipien: Schutz vor Gesundheitsgefahren, Schutz vor Täuschung und Information über Lebensmittel. Der Schutz vor Täuschung gewährleistet, dass sich Verbraucher beim Einkauf bewusst für oder gegen ein Lebensmittel entscheiden können.

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