Gelsenkirchen: Waldorf-Fs Raphael-Schule – Betriebsübergang Betriebsrat Neuwahl

July 7, 2024, 1:57 pm

Die Raphael-Schule ist eine Waldorf-Förderschule mit den Schwerpunkten Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung, die einzügig von der 1. bis zur 12. Klasse geführt wird. Die Klassenstärke beträgt in der Regel 15 Schülerinnen und Schüler. Gelsenkirchen: Waldorf-FS Raphael-Schule. Unsere Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche mit Entwicklungs- und Lernbehinderungen. Wir sehen unsere Hauptaufgabe darin, sie durch Erziehung und Unterricht in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern und ihnen positive Lernerfahrungen zu ermöglichen, um sie zu einem Schulabschluss (Abschluss im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen, Hauptschulabschluss nach Klasse 9, Hauptschulabschluss 10a) zu führen. Außerdem versuchen wir, ihnen Grundlagen für einen möglichst problemlosen Einstieg in die Berufs- und Arbeitswelt zu vermitteln, indem wir es unseren Schülerinnen und Schülern ermöglichen, betreute Lebens- und Arbeitssituationen zu erleben. Neben den staatlichen Richtlinien für Förderschulen arbeiten wir auf der Grundlage eines waldorfpädagogischen Förderkonzeptes.

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Schulform Waldorfschule Stadt Gelsenkirchen Bundesland Nordrhein-Westfalen E-Mail Anschrift Raphael-Schule, Waldorf-Waldorfschule 45892 Gelsenkirchen

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Erstellt am 19. 2017 um 19:24 Uhr von samira Wenn es nur einen Inhaberwechsel gibt, bleibt doch so wie so alles beim Alten. Und ein Käufer, der sich so offen gegen rechtsstaatliche Prinzipien äußert, würde ich damit überraschen, daß es dann doch weiter einen BR gibt. Erstellt am 20. 2017 um 07:15 Uhr von mitarbeiter1234 zunächst mal vielen Dank für eure Antworten. Auch vielen Dank für eure Tipps, davon die Finger zu lassen. Wie gesagt haben wir uns das aber gut überlegt, auch haben uns die Unternehmen Ihre Entscheidungegen gegen einen Betriebsrat erklärt. Es sind mittelständisch Unternehmen mit rund 200 MA. Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es also keine Möglichkeit, den Betriebsrat bei Betriebsübergang aufzulösen bzw. nicht weiterzuführen, ohne das es zu Neuwahlen kommt? Erstellt am 20. 2017 um 07:35 Uhr von moreno Doch natürlich ihr könnt alle zurück treten und nichts mehr machen dann gibt es halt keinen BR mehr bis jemand eine Wahl anleiert. Nach der Betriebsratswahl - Betriebsratsarbeit beginnen | K&K. Erstellt am 20. 2017 um 07:42 Uhr von mitarbeiter1234 Nachrückende BR-Mitglieder würde es ja theoretisch auch geben, welche aber das Amt nicht annehmen würden.

Nach Der Betriebsratswahl - Betriebsratsarbeit Beginnen | K&Amp;K

#3 Da nach §21a (1) BetrVG ein Übergangsmandat bis zu 6 Monaten besteht, dürfte die reguläre Wahl im April ausreichend sein. Oder andersherum: Wenn nicht im April ohnehin Wahl wäre, hätte die Wahl sogar bis Juni Zeit. #4 Hallo, die Frage ist so pauschal nicht zu beantworten. Ein Betriebsübergang führt für sich genommen nicht zur Notwendigkeit einer BR-Neuwahl. Wie sieht denn der Betriebsübergang aus? Geht der Betrieb z. B. einfach auf eineN neueN InhaberIn über? Dann bleibt der Betrieb bestehen, und damit auch der BR. Er hat damit nicht nur ein Übergangsmandat, sondern ein ganz reguläres. Wird der Betrieb mit einem anderen zusammengelegt, oder wird er gespalten? Dann ändert sich die betriebliche Struktur, und das hat Konsequenzen für den BR. Aber auch die können unterschiedlich sein. Wird der Betrieb z. mit einem anderen zusammengelegt, der auch einen BR hat, wird der BR des größeren der beiden Ursprungsbetriebe die Amtsgeschäfte weiterführen. Wird der Betrieb gespalten, kommt evtl. ein Übergangsmandat in Betracht.

W. A. F. Forum für Betriebsräte Alle Beiträge Neueste Antworten Beiträge ohne Antwort Hallo zusammen, ich habe Folgende Frage: Ein Betrieb befindet sich in der vorläufigen Insolvenz. Das bedeutet Konkret: Zu einem Stichtag werden Angebote gesammelt, das Unternehmen, welches den besten Preis und das beste Gesamtkonzept vorlegt, bekommt vom Insolvenzverwalter und den Banken die Freigabe zum Kauf. Nun gibt es einige Interessenten. In den Verhandlungsgesprächen haben sich 2 Favoriten herauskristallisiert, die die Fortführung des Betriebssinns am besten wieder spiegeln. NUN kommt das Problem: Diese beiden mittelständischen Unternehmen haben und möchten keinen Betriebsrat. Nach langer Überlegung hat sich der BR dazu entschlossen, deren Bitte nach zu gehen und will Ihnen bestätigen, das Falls es zu einer Betriebsübernahme kommt, der BR aufgelöst wird. NUN also die Frage: Wenn das Unternehmen im Zuge eines Asset-Deal kauft, gibt es hier eine Möglichkeit, das der Betriebsrat dauerhaft aufgelöst wird, oder muss dieser vom kaufenden Unternehmen übernommen werden?

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