Objekt auf einen Blick Der Stadtteil Löbtau steht für ruhiges und trotzdem zentrales Wohnen in Dresden. In perfekter Lage entstehen in einer von Landschaftsarchitekten grün gestalteten Außenanlage 2 moderne Wohngebäude mit insgesamt 18 Wohneinheiten. Unsere Wohnhäuser werden auf der Grumbacher Straße in 01159 Dresden errichtet. Grumbacher Straße wird verbunden – Wohnungen statt Kleingärten & Garagen – Dresdens Grüner Westen. Wer sich auf einen kleinen Spaziergang durch Löbtau begibt, der entdeckt schon nach kurzer Zeit, wie dieses Wohnbauprojekt zu seinem fast schon romantisch anmutenden Namen gekommen ist: Freistehende Wohnhäuser mit beschaulichen Klein- und Vorgärten, sowie malerische Gebäude aus der Gründerzeit prägen den einzigartigen Charakter dieses Stadtteils. Hier wohnen Sie ganz entspannt im Grünen. Und das alles nur wenige Minuten entfernt vom Herzstück Dresdens, der berühmten historischen Altstadt, die zu den schönsten und lebendigsten in ganz Deutschland zählt. Die Wohnungsgrundrisse sowie alle Details stellen wir Ihnen gern in einem gemeinsamen Termin vor.
Firma eintragen Mögliche andere Schreibweisen Freitaler Straße Freitalerstr. Freitaler Str. Freitalerstraße Freitaler-Straße Freitaler-Str. Straßen in der Umgebung Straßen in der Umgebung Im Umfeld von Freitaler Straße im Stadtteil Coschütz/Gittersee in 01189 Dresden befinden sich Straßen wie Altcoschütz, Coschützer Hang, Kleinnaundorfer Straße sowie Kinderhortstraße.
Sinn und Zweck des Personalfragebogens Welche Rolle spielt das Allgemeine Gleichberechtigungsgesetz (AGG)? Welche Fragen sind im Personalfragebogen erlaubt? Personalfragebogen für neue Mitarbeiter - Steuerberater Braun. Nach Personalien / persönlichen Angaben Nach dem beruflichen Werdegang/ der beruflichen Ausbildung Nach Sozialversicherungsdaten & Lohnsteuerabzugsmerkmalen Nach vermögenswirksamen Leistungen Nach einer Schwerbehinderung Nach einem Wettbewerbsverbot Welche Fragen sind im Personalfragebogen unzulässig? Nach der Gesundheit und nach Krankheiten Nach einer Schwangerschaft Nach Vorstrafen Nach Partei- oder Religionszugehörigkeit Nach einer Behinderung Warum stellen Personaler unzulässige Fragen? Mithilfe eines Personalfragebogens können Arbeitgeber systematisch Informationen von ihren Arbeitnehmern sammeln und verarbeiten. Einige Unternehmen reichen diesen Personalbogen bereits während des Vorstellungsgesprächs ein, doch zu dem Zeitpunkt sind einige Fragen noch gar nicht erlaubt. Wie weit dürfen Unternehmen in die Privatsphäre von Bewerbern und Mitarbeitern eindringen?
Wann wird ein Personalfragebogen eingesetzt? Es gibt Unternehmen, die den Personalfragebogen bereits im Bewerbungsverfahren einsetzen. Die Standardisierung ermöglicht eine gute Vergleichbarkeit im Gegensatz zu den individuellen Bewerbungsunterlagen. Auf diese Weise kann man bereits anhand der im Personalfragebogen gemachten Angaben nach zuvor definierten Mindestanforderungen aussortieren. Kommt der Personalfragebogen nur bei Neueinstellungen zum Einsatz, wird häufig auch vom Einstellungsfragebogen gesprochen. Aktuelle Personalfragebögen zum Download. Im Unterschied zum Bewerberfragebogen liegt der Fokus dann weniger auf klassischen Auswahlkriterien wie den bereits angesprochenen Fähigkeiten und Qualifikationen, sondern vielmehr auf persönlichen Daten, die zum Beispiel für die Lohnabrechnung benötigt werden. Die Schnittmengen sind dennoch groß. Wichtig: Bewerber sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet einen Personalfragebogen auszufüllen. Selbst Skeptiker füllen den Fragebogen meist dennoch aus, weil sie befürchten, einen Nachteil im Bewerbungsverfahren zu haben, wenn sie die Auskunft verweigern.
Er ist ein simples Instrument, dass die Personalauswahl und Personaleinstellung deutlich vereinfacht. Personalfragebogen: Diese Fragen sind zulässig. Als Arbeitgeber sind Sie auf eine Reihe von Informationen angewiesen, die Sie mit dem Fragebogen systematisch erfassen können. Prinzipiell darf man darin alles fragen, sofern Sie ein berechtigtes Interesse im Zusammenhang mit der geplanten Tätigkeit nachweisen können. Denken Sie daran, den Betriebsrat vorab mit einzubeziehen und beachten Sie die strengen Datenschutzrichtlinien. Autor: Matthias Koprek
Die Arbeitstage werden dreistufig vermerkt: Ab Zeile 32 werden zuerst die wöchentlichen Arbeitstage und dann die Urlaubs – sowie Krankheitstage vermerkt. Ab Zeile 36 werden die Arbeitstage des ganzen Jahres eingetragen. Hier sind die Urlaubs- und Krankheitstage bereits abgezogen. Werden Krankheitstage ans Finanzamt übermittelt? Abgezogen werden müssen außerdem Krankheitstage, Betriebsausflüge, Fehltage für eine Fortbildung oder ein Meeting außer Haus. Je nachdem, wie diese Zahlen bei Ihnen aussehen, fällt auch die Höhe Ihrer Arbeitstage aus. Wichtig ist, dass Sie genau so viele Arbeitstage angeben, wie Sie auch tatsächlich hatten. Wer darf Krankheitstage einsehen? Nach § 4 ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nur zulässig, soweit das Datenschutzgesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat. Natürlich kann Ihr Arbeitgeber die Krankheitstage erfassen und damit erheben im Sinne des Gesetzes. Wem darf der Arbeitgeber Auskunft geben?
Das gilt auch, selbst wenn eine Bewerberin sich auf eine Stelle zur Schwangerschaftsvertretung bewirbt. Nach Vorstrafen Mögliche Vorstrafen fallen in den Bereich der Privatsphäre des Bewerbers und sind daher im Vorstellungsgespräch nicht erlaubt. Gibt es allerdings einen klaren Bezug zur ausgeschriebenen Stelle, sieht es wieder anders aus. Hat ein Bewerber etwa wiederholte Verkehrsdelikte auf dem Buckel und möchte als Taxi- oder Kraftfahrzeugfahrer arbeiten. Nach Partei- oder Religionszugehörigkeit Ebenfalls darf ein Einstellungsfragebogen nicht nach der Parteizugehörigkeit oder Religionszugehörigkeit des Arbeitnehmers fragen. Natürlich muss aufgrund der Kirchensteuerabzüge die jeweilige Konfessionszugehörigkeit mitgeteilt werden. Als einzige Ausnahme gilt ein Tendenzbereich in Abhängigkeit zur Religionszugehörigkeit oder Parteizugehörigkeit, sprich ein Berufsfeld, was von der Zugehörigkeit abhängt. Nach einer Behinderung Die Frage nach einer Schwerbehinderung ist generell erlaubt, jedoch nicht nach einer Behinderung.
Eine Ausnahme bildet jedoch die Bewerbung bei einer Gewerkschaft (analog: einer Partei). In diesem Fall darf der Arbeitgeber nachfragen, ob der Bewerber in einer Gewerkschaft organisiert ist. Vermögensverhältnisse Das private Vermögen des Arbeitnehmers hat den Arbeitgeber nicht zu interessieren. Unter Umständen kann diese Frage aber erlaubt sein, wenn sich der Bewerber auf eine Position bewirbt, bei der er mit Unternehmenskapital wirtschaften muss. Auch in Branchen, in denen es hin und wieder zu Bestechungen und Bestechungsversuchen kommt, kann die Frage erlaubt sein. Vorstrafen Mögliche Vorstrafen gehören in die Privatsphäre des Bewerbers und sind daher im Vorstellungsgespräch tabu. Doch auch hier gibt es eine Ausnahme, wenn es einen klaren Bezug zur ausgeschriebenen Position gibt: Vermögensdelikte bei Bankangestellten oder wiederholte Verkehrsdelikte bei Taxi- und Kraftfahrern dürfen abgefragt werden. Wie kann ich mich bei unzulässigen Fragen verhalten? Stellt der Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch eine unzulässige Frage, muss der Bewerber sie nicht beantworten.